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   BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvL 2/01   

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BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvL 2/01 (https://dejure.org/2002,4103)
BVerfG, Entscheidung vom 28.03.2002 - 2 BvL 2/01 (https://dejure.org/2002,4103)
BVerfG, Entscheidung vom 28. März 2002 - 2 BvL 2/01 (https://dejure.org/2002,4103)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Konkrete Normenkontrolle - Entscheidungserheblichkeit - Verzögerungsvermeidung - Justizgewährungsanspruch - Neue Bundesländer

  • Judicialis

    StGB § 153; ; StPO § 203; ; StPO § 153; ; BVerfGG § 81a; ; BVerfGG § 80 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; EGStGB Art. 315a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 100 Abs. 1; EGStGB Art. 315a
    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 364
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvL 2/01
    Der Vorlagebeschluss muss aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 ; 68, 311 ; 69, 185 ; 74, 236 ; 78, 1 ; 88, 70 ).

    Zur Darlegung der Entscheidungserheblichkeit gehört auch eine Auseinandersetzung mit der inneren Tatseite, wenn diese erörterungsbedürftig ist (BVerfGE 35, 303 ; 51, 401 ; 77, 364 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 2000 - 2 BvL 6/00 -, NStZ 2001, S. 261).

  • BVerfG, 27.01.1988 - 1 BvL 2/86

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvL 2/01
    Der Vorlagebeschluss muss aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 ; 68, 311 ; 69, 185 ; 74, 236 ; 78, 1 ; 88, 70 ).

    Dabei verlangt § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG auch, dass das vorlegende Gericht die Tatsachen mitteilt, auf die sich sein Standpunkt zur Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage stützt (BVerfGE 66, 265 ; 80, 68 ), und sich unter Berücksichtigung der in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen eingehend mit der Rechtslage auseinander setzt (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 65, 308 ; 74, 236 ; 78, 1 ; 88, 70 ).

  • BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85

    Unzulässige Richtervorlage - Unterbringung nach BGB

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvL 2/01
    Der Vorlagebeschluss muss aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 ; 68, 311 ; 69, 185 ; 74, 236 ; 78, 1 ; 88, 70 ).

    Dabei verlangt § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG auch, dass das vorlegende Gericht die Tatsachen mitteilt, auf die sich sein Standpunkt zur Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage stützt (BVerfGE 66, 265 ; 80, 68 ), und sich unter Berücksichtigung der in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen eingehend mit der Rechtslage auseinander setzt (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 65, 308 ; 74, 236 ; 78, 1 ; 88, 70 ).

  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvL 2/01
    Der Vorlagebeschluss muss aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 ; 68, 311 ; 69, 185 ; 74, 236 ; 78, 1 ; 88, 70 ).

    Dabei verlangt § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG auch, dass das vorlegende Gericht die Tatsachen mitteilt, auf die sich sein Standpunkt zur Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage stützt (BVerfGE 66, 265 ; 80, 68 ), und sich unter Berücksichtigung der in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen eingehend mit der Rechtslage auseinander setzt (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 65, 308 ; 74, 236 ; 78, 1 ; 88, 70 ).

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvL 2/01
    Der verfassungsrechtliche Justizgewährungsanspruch fordert vom Richter, das Verfahren so zu behandeln, dass eine Verzögerung durch die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts nach Möglichkeit vermieden wird (BVerfGE 78, 165 ; 86, 71 ).

    Der Grundgedanke des Art. 100 Abs. 1 GG, die Autorität des parlamentarischen Gesetzgebers im Verhältnis zur Rechtsprechung zu wahren, gebietet es ferner, dass das Gericht sich seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm in Auseinandersetzung mit den Gründen bildet, die im Gesetzgebungsverfahren für eine bestimmte Regelung maßgeblich waren (BVerfGE 77, 259 ; 78, 201 ; 81, 275 ; 86, 71 ).

  • BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87

    Normenkontrolle betreffend die Beratungshilfe in Arbeitssachen

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvL 2/01
    Der Grundgedanke des Art. 100 Abs. 1 GG, die Autorität des parlamentarischen Gesetzgebers im Verhältnis zur Rechtsprechung zu wahren, gebietet es ferner, dass das Gericht sich seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm in Auseinandersetzung mit den Gründen bildet, die im Gesetzgebungsverfahren für eine bestimmte Regelung maßgeblich waren (BVerfGE 77, 259 ; 78, 201 ; 81, 275 ; 86, 71 ).
  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 23/83

    Anforderungen an eine Richtervorlage - Verfassungsfragen i.V.m. § 18a WoBindG

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvL 2/01
    Dabei verlangt § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG auch, dass das vorlegende Gericht die Tatsachen mitteilt, auf die sich sein Standpunkt zur Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage stützt (BVerfGE 66, 265 ; 80, 68 ), und sich unter Berücksichtigung der in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen eingehend mit der Rechtslage auseinander setzt (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 65, 308 ; 74, 236 ; 78, 1 ; 88, 70 ).
  • BVerfG, 19.01.1988 - 2 BvL 2/87

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvL 2/01
    Zur Darlegung der Entscheidungserheblichkeit gehört auch eine Auseinandersetzung mit der inneren Tatseite, wenn diese erörterungsbedürftig ist (BVerfGE 35, 303 ; 51, 401 ; 77, 364 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 2000 - 2 BvL 6/00 -, NStZ 2001, S. 261).
  • BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels eigenständiger Auslegung des

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvL 2/01
    Der Vorlagebeschluss muss aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 ; 68, 311 ; 69, 185 ; 74, 236 ; 78, 1 ; 88, 70 ).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvL 2/01
    Auf dieser Grundlage kann er generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen verwenden, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den Gleichheitssatz zu verstoßen (BVerfGE 11, 245 ; 84, 348 ; 87, 234 ).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 06.03.1990 - 2 BvL 10/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Richtervorlagen

  • BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvL 6/00

    Unzulässige Vorlage zur Verjährungsverlängerung

  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 27/84

    Unzulässige Richtervorlage betreffend die Frage der richterlichen Unabhängigkeit

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

  • BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 4/89

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

  • BVerfG, 28.06.1960 - 2 BvL 19/59

    Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 16/87

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvL 52/79

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BGH, 14.11.2003 - 2 StR 164/03

    Bestechungsdelikte: Geschäftsführer einer kommunalen Fernwärmeversorgungs-GmbH

    Insbesondere wurde - entgegen der Ansicht der Verteidigung - durch Art. 315 a Abs. 2 EGStGB in der Fassung des 3. Verjährungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl I 3223) die Verjährung auch für die nach dem 31. Dezember 1992 begangenen Taten verlängert, so daß Verjährung nicht vor Ablauf des 2. Oktober 2000 eintreten konnte (vgl. BGH NStZ 2001, 248; vgl. auch BVerfG, Beschl. vom 28. März 2002 - 2 BvL 2/01).
  • BVerfG, 27.01.2004 - 2 BvR 1166/03

    Zur Verjährung von im Beitrittsgebiet in der Zeit nach dem Beitritt begangenen

    Auf dieser Grundlage kann er generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen verwenden, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den Gleichheitssatz zu verstoßen (BVerfGE 11, 245 ; 84, 348 ; 87, 234 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2002 - 2 BvL 2/01 -).
  • VG Magdeburg, 09.11.2015 - 4 B 292/15

    Rückbausicherheit für einen Einzelhandelsmarkt

    Der Gesetzgeber ist befugt, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu verwenden, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den Gleichheitsgrundsatz zu verstoßen (BVerfG, Beschluss vom 28.03.2002 - 2 BvL 2/01 -, juris).
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