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   BVerfG, 28.03.2007 - 2 BvR 1304/05   

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BVerfG, 28.03.2007 - 2 BvR 1304/05 (https://dejure.org/2007,4948)
BVerfG, Entscheidung vom 28.03.2007 - 2 BvR 1304/05 (https://dejure.org/2007,4948)
BVerfG, Entscheidung vom 28. März 2007 - 2 BvR 1304/05 (https://dejure.org/2007,4948)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Versagung der beamtenrechtlichen Versorgung für antragsgemäß vorzeitig aus dem Dienst geschiedene Beamte auf Lebenszeit durch § 41 S. 1 des Bremischen Beamtengesetzes (BremBG); Grundlage des Anspruchs auf Ruhegehalt und der ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung von Versorgungsbezügen nach Ausscheiden eines Beamten aus dem Dienstverhältnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 535
  • NVwZ 2007, 802
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55

    Wartestandsbestimmungen

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2007 - 2 BvR 1304/05
    Mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG ist der Kernbestand von Strukturprinzipien gemeint, die allgemein oder doch ganz überwiegend während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums, mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar, als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (vgl. BVerfGE 8, 332 ; 106, 225 ; stRspr).

    Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, die gemäß Art. 33 Abs. 5 GG zu beachten sind (vgl. BVerfGE 8, 332 ; 43, 154 ; 46, 97 ; 83, 89 ; 106, 225 ).

    d) Da Art. 33 Abs. 5 GG, soweit er vermögensrechtliche Ansprüche schützt, lex specialis zu Art. 14 Abs. 1 GG ist (vgl. BVerfGE 3, 58 ; 8, 332 ; 17, 337 ; 38, 1 ), scheidet Art. 14 Abs. 1 GG als Prüfungsmaßstab aus.

  • BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2007 - 2 BvR 1304/05
    Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, die gemäß Art. 33 Abs. 5 GG zu beachten sind (vgl. BVerfGE 8, 332 ; 43, 154 ; 46, 97 ; 83, 89 ; 106, 225 ).

    Sie verpflichtet den Dienstherrn, bei seinen Entscheidungen die wohlverstandenen Interessen des Beamten in gebührender Weise zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 43, 154 ), und kann grundsätzlich über die Beendigung des Beamtenverhältnisses hinaus wirken (vgl. BVerfGE 19, 76 ).

  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus BVerfG, 28.03.2007 - 2 BvR 1304/05
    Mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG ist der Kernbestand von Strukturprinzipien gemeint, die allgemein oder doch ganz überwiegend während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums, mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar, als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (vgl. BVerfGE 8, 332 ; 106, 225 ; stRspr).

    Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, die gemäß Art. 33 Abs. 5 GG zu beachten sind (vgl. BVerfGE 8, 332 ; 43, 154 ; 46, 97 ; 83, 89 ; 106, 225 ).

  • BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvL 10/11

    Die Anrechnung von Kapitalabfindungen der NATO auf das Ruhegehalt von

    Vielfach wird es, um zuverlässige Feststellungen treffen zu können, zusätzlich und insbesondere im Hinblick auf reichsrechtliche Vorschriften einer Betrachtung der Zeit seit 1871 bedürfen (vgl. BVerfGE 38, 1 , vgl. auch BVerfGK 10, 535 ), während in Einzelfällen - etwa soweit ein maßgeblicher Bestand an einschlägigen Vorschriften in der Zeit vor 1871 entstanden ist - auch die Einbeziehung noch weiter zurückliegender Zeiträume geboten sein mag (vgl. Summer, Dokumente zur Geschichte des Beamtenrechts, 1986, Einleitung ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2020 - 3 A 1194/18

    Streit um einen Anspruch auf Entschädigung von Vermögensnachteile wegen

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.03.2007 - 2 BvR 1304/05 -, juris.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.03.2007 - 2 BvR 1304/05 -, juris.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.03.2007 - 2 BvR 1304/05 -, juris Rn. 21 f. m.w.N.

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 02.03.2000 - 2 BvR 951/98 -, juris Rn. 4 f., und vom 28.03.2007 - 2 BvR 1304/05 -, juris Rn. 16; BAG, Urteile vom 20.03.2001 - 3 AZR 349/00 -, juris Rn. 24 ff., und vom 21.10.2003 - 3 AZR 84/03 -, juris Rn. 20 ff.; OVG NRW, Urteil vom 18.08.2000 - 12 A 179/00 -, juris Rn. 28 ff.

    - 2 BvR 1304/05 -, juris Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 13.02.2020 - 2 C 9.19 -, juris Rn. 17 f.

  • BVerwG, 04.05.2022 - 2 C 3.21

    Anspruch auf Ergänzung der Nachversicherung in der Rentenversicherung beim

    Es existiert kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, der den Gesetzgeber verpflichtet, dem auf eigenen Antrag ausscheidenden Beamten den beamtenrechtlichen Versorgungsanspruch bezogen auf die bisherige Dienstzeit zu erhalten (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 2. März 2000 - 2 BvR 951/98 - DVBl 2000, 1117 Rn. 4 und vom 28. März 2007 - 2 BvR 1304/05 - NVwZ 2007, 802 Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2020 - 2 C 9.19 - BVerwGE 167, 351 Rn. 18).
  • VG Bremen, 28.02.2008 - 2 K 13/07

    Erstattung von Versorgungszuschlägen - Beamtenversorgung; Dienstvertrag;

    Eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde des Klägers wurde mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2007 (2 BvR 1304/05) nicht zur Entscheidung angenommen.

    Eine solche Qualifizierung ist den seinerzeit ergangenen gerichtlichen Entscheidungen nicht zu entnehmen (VG Bremen, Urt. v. 04.01.1999 - 2 K 2291/97; OVG Bremen, Urt. v. 18.12.2002 - 2 A 260/99, 2 A 238/00; BVerwG, Urt. v. 07.04.2005 - 2 C 5.04; BVerfG, B. v. 28.03.2007 - 2 BvR 1304/05).

    Auf den späteren Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2007 (2 BvR 1304/05) ist für die Frage der Entstehung des Bereicherungsanspruchs nicht abzustellen.

    Rechtskräftig getroffen wurde diese Feststellung durch das Bundesverwaltungsgericht mit dem Urteil vom 07.04.2005 (2 C 5.04), nicht durch die - die Verfassungsmäßigkeit des Urteils bestätigende - Nichtannahmeentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2007 (2 BvR 1304/05).

  • OVG Saarland, 17.08.2021 - 1 A 297/19

    Schadensersatz nach fehlender Versorgungsauskunft

    Die - verfassungsgemäße - [vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28.3.2007 - 2 BvR 1304/05 -, juris, Rz. 27] Vorschrift ist nach ihrer Zweckbestimmung weit auszulegen.
  • BVerwG, 13.02.2020 - 2 C 9.19

    Abschlag; Altersgeld; Arbeitnehmerfreizügigkeit; Auslandseinsatz der Bundeswehr;

    Es existiert kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, der den Gesetzgeber verpflichtete, dem auf eigenen Antrag ausscheidenden Beamten den beamtenrechtlichen Versorgungsanspruch bezogen auf die bisherige Dienstzeit zu erhalten (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 2. März 2000 - 2 BvR 951/98 - DVBl 2000, 1117 Rn. 4 und vom 28. März 2007 - 2 BvR 1304/05 - NVwZ 2007, 802 Rn. 16).
  • BVerwG, 20.05.2015 - 6 C 4.14

    Postreform; Deutsche Bundespost; DBP POSTDIENST; Sondervermögen;

    Sie sichert den durch das Sozialstaatsprinzip geforderten Mindeststandard der Altersversorgung (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 2. März 2000 - 2 BvR 951/98 - DVBl 2000, 1117 und vom 28. März 2007 - 2 BvR 1304/05 - NVwZ 2007, 802 f.).
  • BVerwG, 20.05.2015 - 6 C 5.14

    Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost müssen die Kosten der

    Sie sichert den durch das Sozialstaatsprinzip geforderten Mindeststandard der Altersversorgung (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 2. März 2000 - 2 BvR 951/98 - DVBl 2000, 1117 und vom 28. März 2007 - 2 BvR 1304/05 - NVwZ 2007, 802 f.).
  • VGH Bayern, 10.06.2015 - 3 CS 15.664

    Verbandsdirektor (BesGr. B2); Beurlaubung; Vereinbarung einer "aufstockenden

    Dem vom Antragsteller in diesem Zusammenhang zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. April 2005 (2 C 5/04 - BVerwGE 123, 175 - juris) und der darauf folgenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2007 (2 BvR 1304/05 - juris) lässt sich eine Einschränkung, wie sie der Antragsteller aus der Kommentarstelle abzuleiten versucht, nicht entnehmen.

    Die Vereinbarung von Zahlungen, die nach Höhe und Inhalt der Beamtenversorgung entsprechen, darf dementsprechend keinen beamtenrechtlichen Versorgungsanspruch zum Gegenstand haben - dies schließt § 3 Abs. 2 BeamtVG a.F. aus -, sondern (nur) ein privatrechtliches Entgelt für zu leistende Dienste (vgl. BVerfG, B.v. 28.3.2007 - 2 BvR 1304/05 - juris).

  • BVerwG, 20.05.2015 - 6 C 6.14

    Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost müssen die Kosten der

    Sie sichert den durch das Sozialstaatsprinzip geforderten Mindeststandard der Altersversorgung (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 2. März 2000 - 2 BvR 951/98 - DVBl 2000, 1117 und vom 28. März 2007 - 2 BvR 1304/05 - NVwZ 2007, 802 f.).
  • VGH Bayern, 20.03.2023 - 23 ZB 22.2666

    Ersatz von Unterbringungskosten nach tierschutzrechtlicher Fortnahmeverfügung -

  • BVerwG, 13.02.2020 - 2 C 10.19

    Berechnung des Altersgeldes § 7 AltGG

  • VG Trier, 15.09.2015 - 1 K 188/15

    Verzögerte Begründung eines Beamtenverhältnisses -hier verneint

  • VG Würzburg, 10.12.2019 - W 1 K 19.523

    Gewährung ergänzender Versorgungsleistungen

  • OVG Saarland, 29.09.2011 - 3 A 338/11

    Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung - Türkei -; Berufungszulassung wegen

  • OVG Niedersachsen, 01.03.2019 - 8 ME 15/19

    Abschiebungsanordnung; Anzeigepflicht; Anzeigepflicht für Aufenthalte außerhalb

  • BVerwG, 02.03.2021 - 1 WB 1.21

    Gewährung rechtlichen Gehörs in einem Wehrbeschwerdeverfahren

  • VG Bremen, 21.10.2020 - 7 K 1190/17

    Ruhebezüge Richter i.R., Urteil vom 21.10.2020 - Alimentationspflicht; Kürzung

  • VG Cottbus, 05.05.2023 - 9 K 945/18
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