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   BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65   

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BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65 (https://dejure.org/1970,75)
BVerfG, Entscheidung vom 28.04.1970 - 1 BvR 690/65 (https://dejure.org/1970,75)
BVerfG, Entscheidung vom 28. April 1970 - 1 BvR 690/65 (https://dejure.org/1970,75)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beamter - Angestellter - Öffentlicher Dienst - Verfassungswidriges Handeln - Behörde - Abhilfemöglichkeiten - Unterrichtung der Öffentlichkeit

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65

    Pätsch-Fall

    BGH, 08.11.1965 - 8 StE 1/65

    Pätsch - Art. 5 GG, Erörterung von Staatsgeheimnissen

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Werner Pätsch

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 28, 191
  • NJW 1970, 1498
  • MDR 1970, 823
  • DVBl 1970, 672
  • DÖV 1970, 557
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65
    Sie ist als ein "allgemeines Gesetz" im Sinne des Abs. 2 anzusehen, das - bei einer an den Wertmaßstäben der Verfassung orientierten Auslegung - dem Grundrecht Grenzen setzt (BVerfGE 7, 198 [208 ff.]).

    Über die Bedeutung des Grundrechts der Meinungsfreiheit für die Auslegung des einfachen Rechts, insbesondere der "allgemeinen Gesetze" im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG, hat sich das Bundesverfassungsgericht mehrfach ausgesprochen (BVerfGE 7, 198; 12, 113; 25, 44; 26, 186; 27, 71 und 104).

    Der Eingriff in das höherwertige Rechtsgut wird dann nicht dadurch erlaubt, daß er mittels einer Meinungsäußerung begangen wird (vgl. BVerfGE 7, 198 [208 ff.]).

  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65
    Über die Bedeutung des Grundrechts der Meinungsfreiheit für die Auslegung des einfachen Rechts, insbesondere der "allgemeinen Gesetze" im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG, hat sich das Bundesverfassungsgericht mehrfach ausgesprochen (BVerfGE 7, 198; 12, 113; 25, 44; 26, 186; 27, 71 und 104).

    Die Aufmerksamkeit und das Verantwortungsbewußtsein des Staatsbürgers, der Mißstände nicht nur zur Kenntnis nimmt, sondern sich auch für deren Abstellung einsetzt, ist eine wesentliche Voraussetzung für den Bestand der freiheitlichen demokratischen Ordnung (vgl. BVerfGE 12, 113 [124 f.]).

  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65
    Für die Beurteilung der Rechtswirksamkeit der Bestimmung ist dies ohne Bedeutung; es kommt allein darauf an, ob sie inhaltlich mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl. BVerfGE 6, 389 [413 ff.]; Beschluß vom 18. März 1970 - 2 BvO 1/65 -).

    Die Strafandrohung stand deshalb nicht im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen (vgl. BVerfGE 6, 389 [439]).

  • BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69

    Porst-Fall

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65
    Sie schützt damit einen Gemeinschaftswert, der - ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung - schlechthin Schutz verdient und gegenüber der Betätigung der Meinungsfreiheit grundsätzlich den Vorrang hat (BVerfGE a.a.O. und Beschluß vom 15. April 1970 - 2 BvR 396/69 - unter B II 1).

    Zu erörtern ist lediglich, ob die Entscheidung des Bundesgerichtshofs darauf beruht, daß bei der Anwendung oder Auslegung des einfachen Rechts Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt wurden oder daß das Gericht bei seiner Entscheidung von sachfremden Erwägungen ausgegangen, also willkürlich verfahren ist (BVerfGE 15, 219 [221 f.]; 18, 85 [92 f.]; Beschluß vom 15. April 1970 - 2 BvR 396/69 - unter B IV).

  • BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
    Auszug aus BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65
    Den Angriffen, die der Beschwerdeführer gegen die angeblichen Widersprüche in den Urteilsgründen des Bundesgerichtshofs richtet, kommt nur insoweit verfassungsrechtliche Relevanz zu, als damit geltend gemacht werden soll, die - allein maßgeblichen (vgl. BGHSt 15, 263) - schriftlichen Gründe enthielten in wichtigen Punkten so evidente Widersprüche, daß sich der Schluß aufdränge, sachfremde Erwägungen hätten die Urteilsfindung beeinflußt.
  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65
    Über die Bedeutung des Grundrechts der Meinungsfreiheit für die Auslegung des einfachen Rechts, insbesondere der "allgemeinen Gesetze" im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG, hat sich das Bundesverfassungsgericht mehrfach ausgesprochen (BVerfGE 7, 198; 12, 113; 25, 44; 26, 186; 27, 71 und 104).
  • BVerfG, 18.12.1962 - 2 BvR 569/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65
    Zu erörtern ist lediglich, ob die Entscheidung des Bundesgerichtshofs darauf beruht, daß bei der Anwendung oder Auslegung des einfachen Rechts Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt wurden oder daß das Gericht bei seiner Entscheidung von sachfremden Erwägungen ausgegangen, also willkürlich verfahren ist (BVerfGE 15, 219 [221 f.]; 18, 85 [92 f.]; Beschluß vom 15. April 1970 - 2 BvR 396/69 - unter B IV).
  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65
    Das Grundgesetz hat in Art. 33 Abs. 4 dieser Entwicklung Rechnung getragen, indem es die Übertragung hoheitsrechtlicher Befugnisse an Angestellte - wenn auch grundsätzlich nur als Ausnahme - zuläßt (vgl. BVerfGE 9, 268 [284]).
  • BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62

    Ausbürgerung von Juden im nationalsozialistischen Recht

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65
    Sie enthält weder Verstöße gegen elementare Prinzipien der Gerechtigkeit (BVerfGE 23, 98 [106]), noch ist sie in dem Sinne an spezifischen Auffassungen oder Bedürfnissen des nationalsozialistischen Staates orientiert, daß sie staatliche Interessen gegenüber denen des Einzelnen überbewertet.
  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64

    Durchsetzung von Parteiverboten

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65
    Über die Bedeutung des Grundrechts der Meinungsfreiheit für die Auslegung des einfachen Rechts, insbesondere der "allgemeinen Gesetze" im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG, hat sich das Bundesverfassungsgericht mehrfach ausgesprochen (BVerfGE 7, 198; 12, 113; 25, 44; 26, 186; 27, 71 und 104).
  • BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65

    Spielbank

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65

    Leipziger Volkszeitung

  • BGH, 21.10.1952 - 2 StR 396/52
  • Drs-Bund, 04.10.1962 - BT-Drs IV/650
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Demonstrativer Protest kann insbesondere notwendig werden, wenn die Repräsentativorgane mögliche Mißstände und Fehlentwicklungen nicht oder nicht rechtzeitig erkennen oder aus Rücksichtnahme auf andere Interessen hinnehmen (vgl. auch BVerfGE 28, 191 [202]).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Der strafrechtliche Schutz darf indessen nicht dazu führen, staatliche Einrichtungen gegen öffentliche Kritik, unter Umständen auch in scharfer Form, abzuschirmen, die von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit in besonderer Weise gewährleistet werden soll (vgl. BVerfGE 28, 191 ).
  • BVerfG, 11.04.2024 - 1 BvR 2290/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Journalisten gegen die gerichtliche

    Tritt der Zweck, die öffentliche Anerkennung zu gewährleisten, die erforderlich ist, damit staatliche Einrichtungen ihre Funktion erfüllen können, in einen Konflikt mit der Meinungsfreiheit, erlangt der Einfluss von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG daher gesteigerte Bedeutung (vgl. BVerfGE 28, 191 ; 93, 266 ).
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