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   BVerfG, 28.04.1994 - 2 BvR 2709/93   

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https://dejure.org/1994,3723
BVerfG, 28.04.1994 - 2 BvR 2709/93 (https://dejure.org/1994,3723)
BVerfG, Entscheidung vom 28.04.1994 - 2 BvR 2709/93 (https://dejure.org/1994,3723)
BVerfG, Entscheidung vom 28. April 1994 - 2 BvR 2709/93 (https://dejure.org/1994,3723)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 18a § 27 § 36; GG Art. 16a Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ablehnung eines Asylantrags - Flughafenverkehr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 51
  • NVwZ-RR 1994, 51
  • DVBl 1994, 921
 
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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1994 - 2 BvR 2709/93
    Es hatte hierbei aufgrund einer umfassenden Würdigung der ihm vorgetragenen oder sonst erkennbaren maßgeblichen Umstände unter Ausschöpfung der ihm vorliegenden oder ihm zugänglichen Erkenntnismittel zu entscheiden (vgl. BVerfGE 67, 43 >56 f.<).

    Auch im Eilverfahren mußte das Gericht die Frage der Offensichtlichkeit - wollte es sie bejahen - erschöpfend klären (vgl. BVerfGE 67, 43 >62<).

    Hierbei mußte sich ergeben, daß im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts (vgl. § 77 Abs. 1 AsylVfG ) an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Bundesamtes vernünftigerweise kein Zweifel bestehen konnte und daß sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre) die Abweisung des Asylantrages geradezu aufdrängte (vgl. BVerfGE 65, 75 >95 f.<; 67, 43 >57<; 71, 276 >292 f.<).

    Es hat dabei das Vorbringen des Beschwerdeführers der Sache nach als "insgesamt unglaubwürdig" (vgl. BVerfGE 65, 76 >97<; 67, 43 >57<) bewertet.

  • BVerfG, 17.12.1991 - 2 BvR 1041/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Offensichtlichkeitsprüfung eines

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1994 - 2 BvR 2709/93
    Wollte das Verwaltungsgericht am Offensichtlichkeitsurteil des Bundesamtes festhalten, so mußte es darlegen, weshalb das Vorbringen des Asylbewerbers im Eilverfahren nicht geeignet war, die Beurteilung als offensichtlich unbegründet zu erschüttern (vgl. Beschluß der erkennenden Kammer vom 17. Dezember 1991, InfAuslR 1992, S. 75 >77<).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1994 - 2 BvR 2709/93
    Da nicht ersichtlich ist, daß eine erneute verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wieder zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 >344<; 81, 142 >155<), ist der Beschluß des Verwaltungsgerichts gemäß §§ 93c Abs. 2, 95 Abs. 2 BVerfGG aufzuheben und die Sache an das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main zurückzuverweisen.
  • BVerfG, 02.12.1993 - 2 BvR 1475/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestätigung der Ablehnung eines

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1994 - 2 BvR 2709/93
    Dies kann nach den dargestellten Regelungszusammenhängen nur bedeuten, daß es auf ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Offensichtlichkeitsurteils des Bundesamtes ankommt (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Dezember 1993, InfAuslR 1994, S. 109 >112<).
  • BVerfG, 29.01.1991 - 2 BvR 1384/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1994 - 2 BvR 2709/93
    Im übrigen beachtet das Verwaltungsgericht nicht, daß nach dem Gesetz (vgl. §§ 24, 25 AsylVfG ) die Anhörung im Rahmen der Vorprüfung durch das Bundesamt die Gelegenheit für den Asylsuchenden ist, sich erschöpfend und substantiiert zu seinem Asylbegehren zu äußern; für die Bewertung zuvor gemachter Äußerungen hat zu gelten, daß nur nachgewiesene und unaufklärbare Widersprüche oder Unrichtigkeiten Rückschlüsse auf die Glaubwürdigkeit eines Asylsuchenden zulassen (vgl. Kammerbeschluß vom 29. Januar 1991, InfAuslR 1991, S. 171 >175<).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1994 - 2 BvR 2709/93
    Es ist auch unter Beachtung des den Fachgerichten eingeräumten Wertungsrahmens (vgl. BVerfGE 76, 143 >162<) nicht nachvollziehbar, daB dem Verwaltungsgericht keine "ernstlichen Zweifel" an der Bewertung des Asylantrages des Beschwerdeführers als "offensichtlich unbegründet" gekommen sind.
  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Auszug aus BVerfG, 28.04.1994 - 2 BvR 2709/93
    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde teilweise als unzulässig erweist, ist dies nach Umfang und Gewicht von untergeordneter Bedeutung (vgl. BVerfGE 32, 1 >39<).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1994 - 2 BvR 2709/93
    Es hat dabei das Vorbringen des Beschwerdeführers der Sache nach als "insgesamt unglaubwürdig" (vgl. BVerfGE 65, 76 >97<; 67, 43 >57<) bewertet.
  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1994 - 2 BvR 2709/93
    Hierbei mußte sich ergeben, daß im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts (vgl. § 77 Abs. 1 AsylVfG ) an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Bundesamtes vernünftigerweise kein Zweifel bestehen konnte und daß sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre) die Abweisung des Asylantrages geradezu aufdrängte (vgl. BVerfGE 65, 75 >95 f.<; 67, 43 >57<; 71, 276 >292 f.<).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 28.04.1994 - 2 BvR 2709/93
    Da nicht ersichtlich ist, daß eine erneute verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wieder zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 >344<; 81, 142 >155<), ist der Beschluß des Verwaltungsgerichts gemäß §§ 93c Abs. 2, 95 Abs. 2 BVerfGG aufzuheben und die Sache an das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main zurückzuverweisen.
  • VG Gelsenkirchen, 26.09.2014 - 6a K 1327/14

    Armenien, Flüchtling, Abschiebungsverbot

    vgl. zu alldem BVerfG, Beschlüsse vom 21. Juli 2000 - 2 BvR 1429/98 -, juris, vom 8. März 1995 - 2 BvR 2148/94 -, DVBl. 1995, 846, und vom 28. April 1994 - 2 BvR 2709/93 -, DVBl. 1994, 921.

    vgl. zu alldem BVerfG, Beschlüsse vom 21. Juli 2000 - 2 BvR 1429/98 -, Juris, vom 8. März 1995 - 2 BvR 2148/94 -, DVBl. 1995, 846, und vom 28. April 1994 - 2 BvR 2709/93 -, DVBl. 1994, 921.

  • VG Gelsenkirchen, 10.04.2014 - 6a L 419/14

    Internationaler Schutz; Armenien

    vgl. zu alldem BVerfG, Beschlüsse vom 21. Juli 2000 -2 BvR 1429/98 -, juris, vom 8. März 1995 - 2 BvR 2148/94 -, DVBl. 1995, 846, und vom 28. April 1994 - 2 BvR 2709/93 -, DVBl. 1994, 921.

    vgl. zu alldem BVerfG, Beschlüsse vom 21. Juli 2000 - 2 BvR 1429/98 -, Juris, vom 8. März 1995 - 2 BvR 2148/94 -, DVBl. 1995, 846, und vom 28. April 1994 - 2 BvR 2709/93 -, DVBl. 1994, 921.

  • BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 2333/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Würdigung von Auskünften im Rahmen der

    Mit dieser Verknüpfung der Interessenabwägung im Eilverfahren mit den nach (nur) summarischer Prüfung verneinten Erfolgsaussichten der Klage im Hauptsacheverfahren verfehlt das Verwaltungsgericht ebenfalls den verfassungsrechtlichen Ausgangspunkt für die Versagung des vorläufigen Bleiberechts eines Asylbewerbers im gerichtlichen Eilverfahren, nämlich die Voraussetzungen für eine qualifizierte Abweisung des Asylbegehrens gerade als offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 67, 43 >60 ff.< und Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Dezember 1993 - NVwZ, Beil. 2/1994, S. 11 f., vom 25. April 1994 - 1 BvR 2002/93 - und vom 28. April 1994 - 2 BvR 2709/93 -).
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