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   BVerfG, 28.04.2007 - 2 BvR 71/07   

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BVerfG, 28.04.2007 - 2 BvR 71/07 (https://dejure.org/2007,9993)
BVerfG, Entscheidung vom 28.04.2007 - 2 BvR 71/07 (https://dejure.org/2007,9993)
BVerfG, Entscheidung vom 28. April 2007 - 2 BvR 71/07 (https://dejure.org/2007,9993)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verhängung einer Geldbuße aufgrund der Kritik eines Oberstleutnants der Bundeswehr an der deutschen Generalität im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg; Verletzung des Grundrechts der Meinungsfreiheit

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch disziplinarrechtliche Ahndung von Äußerungen eines Soldaten gegenüber Vorgesetzten in einer Presseveröffentlichung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGK 11, 82
  • NVwZ-RR 2008, 330
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76

    Solidaritätsadresse

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2007 - 2 BvR 71/07
    Es hat allein darüber zu befinden, ob das Truppendienstgericht die Vorschrift so ausgelegt und angewendet hat, dass der für die freiheitliche Ordnung schlechthin konstituierenden Bedeutung des Grundrechts der Meinungsfreiheit angemessen Rechnung getragen wird (vgl. BVerfGE 28, 36 ; 28, 55 ; 44, 197 ).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2007 - 2 BvR 71/07
    Die Meinungsfreiheit schützt Werturteile und Tatsachenbehauptungen jedenfalls dann, wenn sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sind (vgl. BVerfGE 61, 1 ).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2007 - 2 BvR 71/07
    c) Damit hatte das Truppendienstgericht die zwischen einschränkender Norm und Grundrecht bestehende Wechselwirkung zu beachten, d.h., die allgemeinen Gesetze sind aus der Erkenntnis der Bedeutung der Grundrechte im freiheitlichen demokratischen Staat auszulegen und so in ihrer diese Grundrechte beschränkenden Wirkung selbst wieder einzuschränken (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 66, 116 ; 71, 206 ).
  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2007 - 2 BvR 71/07
    Den Betroffenen muss der "Achtungsanspruch als Mensch" abgesprochen werden (vgl. BVerfGE 107, 275 ).
  • BVerfG, 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95

    Volksverhetzung durch Bezeichnung als "Jude"

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2007 - 2 BvR 71/07
    Vielmehr muss es, auch bei Ehrverletzungen, wie sie im vorliegenden Fall vorliegen könnten, darum gehen, dass die angesprochenen Personen nicht mehr als Subjekt, sondern als reines Objekt betrachtet werden (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 -, NJW 2001, S. 61).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2007 - 2 BvR 71/07
    c) Damit hatte das Truppendienstgericht die zwischen einschränkender Norm und Grundrecht bestehende Wechselwirkung zu beachten, d.h., die allgemeinen Gesetze sind aus der Erkenntnis der Bedeutung der Grundrechte im freiheitlichen demokratischen Staat auszulegen und so in ihrer diese Grundrechte beschränkenden Wirkung selbst wieder einzuschränken (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 66, 116 ; 71, 206 ).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 746/68

    Leserbrief

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2007 - 2 BvR 71/07
    Es hat allein darüber zu befinden, ob das Truppendienstgericht die Vorschrift so ausgelegt und angewendet hat, dass der für die freiheitliche Ordnung schlechthin konstituierenden Bedeutung des Grundrechts der Meinungsfreiheit angemessen Rechnung getragen wird (vgl. BVerfGE 28, 36 ; 28, 55 ; 44, 197 ).
  • BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84

    Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2007 - 2 BvR 71/07
    c) Damit hatte das Truppendienstgericht die zwischen einschränkender Norm und Grundrecht bestehende Wechselwirkung zu beachten, d.h., die allgemeinen Gesetze sind aus der Erkenntnis der Bedeutung der Grundrechte im freiheitlichen demokratischen Staat auszulegen und so in ihrer diese Grundrechte beschränkenden Wirkung selbst wieder einzuschränken (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 66, 116 ; 71, 206 ).
  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2007 - 2 BvR 71/07
    Sie werden nicht als bloßes Objekt, mit dem nach Belieben verfahren werden kann, behandelt (vgl. BVerfGE 87, 209 ).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2007 - 2 BvR 71/07
    Es hat allein darüber zu befinden, ob das Truppendienstgericht die Vorschrift so ausgelegt und angewendet hat, dass der für die freiheitliche Ordnung schlechthin konstituierenden Bedeutung des Grundrechts der Meinungsfreiheit angemessen Rechnung getragen wird (vgl. BVerfGE 28, 36 ; 28, 55 ; 44, 197 ).
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 108/80

    Boykottaufruf

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

  • BVerwG, 31.08.2017 - 2 A 6.15

    Ausdehnung des Disziplinarverfahrens; Bundesnachrichtendienst;

    bb) Der Beamte ist auch im Dienst und bei der Ausübung des Dienstes, sofern es nicht um die Amtsführung im Namen des Dienstherrn geht, trotz seiner besonderen Pflichtenstellung Staatsbürger mit den ihm zustehenden Grundrechten, insbesondere der Freiheit der Meinungsäußerung aus Art. 5 Abs. 1 GG (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 zu Beamten; Kammerbeschluss vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 - NJW 1989, 93 f. zu Richtern und Beamten sowie Kammerbeschluss vom 28. April 2007 - 2 BvR 71/07 - NVwZ-RR 2008, 330 f. zu Soldaten).
  • BVerwG, 18.06.2020 - 2 WD 17.19

    "Hitlergruß"; Bagatellisierung des Nationalsozialismus; Freiheitliche

    Allerdings schränkt § 17 Abs. 2 Satz 3 SG als allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG die Meinungsäußerungsfreiheit zum Schutz der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr (Art. 17a Abs. 1 GG) ein (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. April 2007 - 2 BvR 71/07 - BVerfGK 11, 82 ).

    Gesetzliche Regelungen, die die Meinungsfreiheit beschränken, sind aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung der Meinungsfreiheit ihrerseits wieder einschränkend auszulegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 2083/15 - NJW 2018, 2861 Rn. 18, Kammerbeschluss vom 28. April 2007 - 2 BvR 71/07 - BVerfGK 11, 82 ).

    § 12 Satz 2 und 3 SG dient damit der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr und beschränkt insofern als allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG die private Meinungsäußerungsfreiheit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 1984 - 1 WB 98.82 - BVerwGE 76, 267 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. April 2007 - 2 BvR 71/07 - BVerfGK 11, 82 ).

  • BVerwG, 01.07.2020 - 2 WD 15.19

    Bundeskanzler; Ehrverletzungen von Kameraden; Einstellung des Verfahrens;

    § 10 Abs. 6 SG schränkt zwar als allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG die Meinungsäußerungsfreiheit zum Schutz der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr (Art. 17a Abs. 1 GG) ein (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. April 2007 - 2 BvR 71/07 - BVerfGK 11, 82 ).

    Die polemischen Äußerungen erreichen auch nicht den Grad einer Formalbeleidigung oder Schmähkritik, sodass sie nicht mehr von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt wären (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 28. April 2007 - 2 BvR 71.07 - BVerfGK 11, 82 und vom 19. Februar 2019 - 1 BvR 1954/17 - NVwZ 2019, 719 Rn. 10 f.).

    Dagegen spricht vor allem, dass die verbal attackierten Personen vom früheren Soldaten in ihrer Eigenschaft als staatliche Funktionsträger - Bundeskanzler, Ministerpräsident, Innenminister - angegriffen wurden und er deren Subjektqualität und Menschenwürde nicht infrage stellte (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. April 2007 - 2 BvR 71.07 - BVerfGK 11, 82 ).

  • BVerwG, 14.06.2023 - 2 WD 11.22

    Die verfassungsfeindliche Betätigung eines Ex-Soldaten

    cc) Allerdings schränkt § 23 Abs. 2 Nr. 2 SG als allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG die Meinungsäußerungsfreiheit zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Art. 17a Abs. 1 GG) ein (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. April 2007 - 2 BvR 71/07 - BVerfGK 11, 82 ).

    Gesetzliche Regelungen, die die Meinungsfreiheit beschränken, sind aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung der Meinungsfreiheit ihrerseits wieder einschränkend auszulegen (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 28. April 2007 - 2 BvR 71/07 - BVerfGK 11, 82 und vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 2083/15 - NJW 2018, 2861 Rn. 18; BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 25 f., vom 11. Mai 2023 - 2 WD 12.22 - Rn. 68 und vom 26. April 2023 - 6 C 8.21 - NVwZ 2023, 1167 Rn. 28).

  • OLG Karlsruhe, 12.02.2016 - 2 Ws 6/16

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Tragen eigener Kleider mit

    Dies bedeutet, dass sowohl bei der Auslegung der tatbestandlichen Merkmale insbesondere der "Sicherheit" sowie der "Ordnung" der Justizvollzugsanstalt als auch bei der Ausübung des von § 4 Abs. 1 Satz 2 JVollzGB V eingeräumten Ermessens die von dem besonderen grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit ausgehenden Wechselwirkungen zu beachten sind (vgl. BVerfG, NVwZ-RR 2008, 330 f.; NJW 2012, 1273, 1274; NJW 2015, 2022).

    Die T-Shirts 1, 3, 6, 12, 14, 15, 20 sowie 22 bis 25 enthalten Aufdrucke von Waffen, Formulierungen oder Bekenntnissen zu der als kriminelle Vereinigung einzustufenden und insoweit in der Bevölkerung auch hinreichend bekannten Musikgruppe "Landser" (vgl. BGH, NStZ 2005, 377 f.), aus denen sich jeweils das erkennbare Bestreben des Trägers der Kleidungsstücke ergibt, zur Durchsetzung seiner politischen Anschauungen auch Gewalt anwenden und sich damit außerhalb der von Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz allein geschützten rein geistigen Auseinandersetzung begeben zu wollen (vgl. BVerfG, NJW 1969, 1161, 1162; NJW 1983, 1415 f.; NVwZ-RR 2008, 330).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2015 - 1 A 1242/12

    Härtegrenzen bei der Erstattung von Ausbildungskosten durch einen früheren

    Zum verfassungsrechtlichen Rang der Einrichtung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 10. März 2014 - 1 BvR 377/13 -, juris, Rn. 22 bis 24, und vom 28. April 2007 - 2 BvR 71/07 -, NVwZ-RR 2008, 330 = juris, Rn. 16, jeweils m.w.N.
  • BVerwG, 16.12.2020 - 2 WDB 9.20

    Teilweise Aufhebung einer Anordnung der Einbehaltung von Dienstbezügen

    Diese Regelung schränkt als allgemeines Gesetz i.S.d. Art. 5 Abs. 2 GG die Meinungsäußerungsfreiheit von Soldaten zum Schutz der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr (Art. 17a Abs. 1 GG) ein (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. April 2007 - 2 BvR 71/07 - BVerfGK 11, 82 Rn. 12 ff.), wobei sie aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung der Meinungsfreiheit ihrerseits wiederum einschränkend auszulegen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2020 - 2 WD 15.19 - NVwZ-RR 2020, 1039 Rn. 23).
  • TDG Süd, 22.07.2021 - S 7 GL 3/20

    Teilweise erfolgreiche Klage gegen Disziplinarmaßnahmen (vorläufige

    Diese Regelung schränkt als allgemeines Gesetz i.S.d. Art. 5 Abs. 2 GG die Meinungsäußerungsfreiheit von Soldaten zum Schutz der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr (Art. 17a Abs. 1 GG) ein (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. April 2007 - 2 BvR 71/07 -, Rn. 12, juris), wobei sie aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung der Meinungsfreiheit ihrerseits wiederum einschränkend auszulegen ist (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. April 2007 - 2 BvR 71/07 -, Rn. 16, juris; BVerwG, Urteil vom 01. Juli 2020 - 2 WD 15/19 -, Rn. 23, juris; BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 2 WDB 9/20 -, Rn. 26, juris).
  • BVerwG, 12.10.2022 - 2 WNB 3.22

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen die truppendienstgerichtliche Bestätigung einer

    Die insofern gebotene Befassung mit der einschlägigen Rechtsprechung zu § 15 Abs. 1 SG (z. B. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1970 - 1 BvR 657/68 - BVerfGE 28, 282 und Kammerbeschluss vom 28. April 2007 - 2 BvR 71/07 - BVerfGK 11, 82 ; BVerwG, Beschluss vom 31. August 1977 - 1 WB 119.77 - BVerwGE 53, 327 ff.) lässt die Beschwerde jedoch vermissen.
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