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   BVerfG, 28.04.2020 - 1 BvR 209/20   

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https://dejure.org/2020,10406
BVerfG, 28.04.2020 - 1 BvR 209/20 (https://dejure.org/2020,10406)
BVerfG, Entscheidung vom 28.04.2020 - 1 BvR 209/20 (https://dejure.org/2020,10406)
BVerfG, Entscheidung vom 28. April 2020 - 1 BvR 209/20 (https://dejure.org/2020,10406)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde gegen Verweisung eines arbeitsrechtlichen Rechtsstreits an ein anderes Gericht unzulässig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde in einer arbeitsrechtlichen Sache mangels Darlegungen zur Wahrung der Monatsfrist (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) unzulässig

  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Verfassungsbeschwerde und Wahrung der Frist zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde in einer arbeitsrechtlichen Sache

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde in einer arbeitsrechtlichen Sache mangels Darlegungen zur Wahrung der Monatsfrist (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung einer Verfassungsbeschwerde und Wahrung der Frist zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde in einer arbeitsrechtlichen Sache

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde in einer arbeitsrechtlichen Sache mangels Darlegungen zur Wahrung der Monatsfrist (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2020 - 1 BvR 209/20
    Eine Verfassungsbeschwerde ist innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG nicht nur einzulegen, sondern auch zu begründen (vgl. BVerfGE 21, 359 ; stRspr).
  • BAG, 26.09.2000 - 3 AZN 181/00

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2020 - 1 BvR 209/20
    Es kann dahinstehen, dass, anders als das Arbeitsgericht Eberswalde annahm, der einmal gegebene Gerichtsstand auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortbesteht (vgl. BAG, Beschluss vom 26. September 2000 - 3 AZN 181/00 -, juris, Rn. 6; dazu Koch, in: ErfK, 20. Aufl. 2020, § 48 ArbGG Rn. 20; Germelmann/Künzl, in: Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 9. Aufl. 2017, § 48 Rn. 38).
  • BVerfG, 12.07.2023 - 1 BvR 58/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung wegen des Verdachts von

    Dies schließt ein, dass unaufgefordert der fristauslösende Zugangszeitpunkt der den Rechtsweg beendenden Entscheidung mitzuteilen ist, die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. April 2020 - 1 BvR 209/20 -, Rn. 5; stRspr).
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