Rechtsprechung
BVerfG, 28.05.1999 - 1 BvR 77/99 |
Heidemörder
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, § 101a UrhG, Auskunft über Informanten
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
Schutz der Pressefreiheit für Bildberichterstattung - fallbezogene Abwägung zwischen der Bedeutung der Pressefreiheit und dem Rang des von der privatrechtlichen Norm geschützten Rechtsgutes
- JurPC
- Wolters Kluwer
Presseverlag - Eheschließung als Medienereignis - Strafgefangener - Ursprung veröffentlichter Fotos - Pressefreiheit - Schranken - Informationsfreiheit
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Fall Holst
- rechtambild.de
Verwendung von Bilddarstellungen im Rahmen einer Fotomontage
- Judicialis
GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; UrhG § ... 97 Abs. 1; ; UrhG § 101 a; ; UrhG § 101 a Abs. 1; ; UrhG § 97 Abs. 3; ; BGB § 812; ; BGB § 818 Abs. 2; ; ZPO § 383 Abs. 1 Nr. 5; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchst. b; ; BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § 93c Abs. 1 Satz 1 u. 2; ; BVerfGG § 34 Abs. 2 u. 3
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
"Heidemörder"
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
"Heidemörder"
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
§ 812 Abs. 1 S. 1 2. Fall BGB; § 818 Abs. 2 BGB; § 97 UrhG; § 101 a UrhG; Art. 5 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 GG; § 812 BGB; § 818 BGB; Art. 5 GG
Schuldrecht BT; Bereicherungsrecht; Urheberrecht, Bereicherungs- und Auskunftshaftung bei unautorisierter Lichtbildveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 03.03.1998 - 308 O 357/97
- OLG Hamburg, 10.12.1998 - 3 U 88/98
- BVerfG, 28.05.1999 - 1 BvR 77/99
Papierfundstellen
- NJW 1999, 2880
- ZUM 1999, 633
- afp 1999, 261
Wird zitiert von ... (17) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81
Springer/Wallraff
Auszug aus BVerfG, 28.05.1999 - 1 BvR 77/99
Die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Pressefreiheit schützt die Eigenständigkeit der Presse von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachricht und der Meinung (BVerfGE 66, 116 ).Die Pressefreiheit ist für alle Presseveröffentlichungen gewährt und kann nicht von einer Bewertung des Druckerzeugnisses abhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 66, 116 ).
Erwägungen dieser Art können allenfalls im Rahmen der Prüfung (zulässiger) rechtlicher Einschränkungen Berücksichtigung finden (vgl. BVerfGE 66, 116 ), aber nicht dazu führen, die Berichterstattung und die ihr vorausgehende Informationsbeschaffung dem Schutzbereich des Grundrechts zu entziehen.
- BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71
Journalisten
Auszug aus BVerfG, 28.05.1999 - 1 BvR 77/99
Denn die vom Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG erfaßte Vertraulichkeit zwischen Informant und Presse bezweckt in erster Linie den Schutz der freien Presse als solcher und dient weniger dem Schutz der beteiligten Personen (vgl. BVerfGE 36, 193 ).Während die Zeugnispflicht die Möglichkeit justizförmiger Sachaufklärung sichern soll und Ausnahmen zugunsten der Presse ihren Grund darin haben, daß die Belange der Pressefreiheit aufgrund einer Wertung des Gesetzgebers der Wahrheitserforschung generell vorgehen (vgl. BVerfGE 36, 193 ), knüpft der Auskunftsanspruch an eine von der Presse selbst begangene Urheberrechtsverletzung und die dadurch gegebenenfalls zutage getretene Gefahr weiterer Beeinträchtigungen einer durch Art. 14 GG geschützten vermögenswerten Position eines anderen an.
- BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 2172/96
Aufzeichnungspflicht
Auszug aus BVerfG, 28.05.1999 - 1 BvR 77/99
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG schützt deshalb im Interesse eines breiten Informationsflusses auch die Vertraulichkeit zwischen Presse und ihren Informanten (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 95, 220 ).Zwar sind diesem Schutz dienende Zeugnisverweigerungsrechte, die in sämtlichen gerichtlichen Verfahrensordnungen enthalten sind, verfassungsrechtlich geboten (vgl. BVerfGE 95, 220 ).
- OLG Hamburg, 10.12.1998 - 3 U 88/98
Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen unautorisierter …
Auszug aus BVerfG, 28.05.1999 - 1 BvR 77/99
a) das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 10. Dezember 1998 - 3 U 88/98 -,.Das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 10. Dezember 1998 - 3 U 88/98 - und das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 3. März 1998 - 308 O 357/97 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes, soweit die Beschwerdeführerin zur Auskunftserteilung verurteilt worden ist.
- BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86
Beschlagnahme von Filmmaterial
Auszug aus BVerfG, 28.05.1999 - 1 BvR 77/99
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG schützt deshalb im Interesse eines breiten Informationsflusses auch die Vertraulichkeit zwischen Presse und ihren Informanten (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 95, 220 ).In einem solchen Fall ist eine sorgfältige Abwägung erforderlich, ob und inwieweit die Erfüllung der publizistischen Aufgaben einen Vorrang der Pressefreiheit erfordert oder die Pressefreiheit ihrerseits an diesen Interessen ihre Grenze zu finden hat (vgl. BVerfGE 77, 65 ).
- BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
Caroline von Monaco I
Auszug aus BVerfG, 28.05.1999 - 1 BvR 77/99
Dies gilt unabhängig von der Eigenart des Publikationsorgans und der Ernsthaftigkeit der Informationsvermittlung (vgl. BVerfGE 97, 125 ). - BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 385/82
Chiffreanzeigen
Auszug aus BVerfG, 28.05.1999 - 1 BvR 77/99
Hierbei fällt im Bereich der Pressefreiheit ins Gewicht, daß grundsätzlich eine intakte und gesicherte Vertraulichkeitssphäre unerläßliche Voraussetzung für die Arbeit der Presse ist (vgl. BVerfGE 64, 108 ). - BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des …
Auszug aus BVerfG, 28.05.1999 - 1 BvR 77/99
Dem Schutz dieser Befugnis, die als vermögenswertes Recht von der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG erfaßt wird (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 79, 1 ), dient § 101 a UrhG. - BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66
Schulbuchprivileg
Auszug aus BVerfG, 28.05.1999 - 1 BvR 77/99
Dem Schutz dieser Befugnis, die als vermögenswertes Recht von der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG erfaßt wird (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 79, 1 ), dient § 101 a UrhG. - BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerfG, 28.05.1999 - 1 BvR 77/99
Doch müssen diese die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend berücksichtigen, damit deren wertsetzender Gehalt auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 ).
- OLG München, 28.07.2005 - 29 U 2887/05
Haftung für Link auf Kopierschutz-Software - Heise
Denn die Befugnis zur wirtschaftlichen Verwertung urheberrechtlich geschützter geistiger Leistungen wird als vermögenswertes Recht von der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG erfasst (vgl. BVerfG ZUM 1999, 633, 636 - Heidemörder).Das Verbot ist im Streitfall gerechtfertigt, weil es im Zusammenspiel mit § 95a UrhG dazu dient, eine Verletzung von urheberrechtlichen Ausschließlichkeitsrechten der Antragstellerinnen, die ebenfalls verfassungsrechtlich nach Art. 14 GG geschützt sind (vgl. BVerfG ZUM 1999, 633, 636 - Heidemörder), zu erschweren, und weil die Antragsgegnerin beim Setzen des streitgegenständlichen Hyperlinks positive Kenntnis davon hatte, dass die verlinkte Website rechtswidrigem Handeln dient.
- BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 261/20
Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern
Freie Medien tragen durch Information und Kritik zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung bei (BVerfG 28. Mai 1999 - 1 BvR 77/99 - zu II 1 a der Gründe) . - LG Köln, 23.11.2005 - 28 S 6/05
Werben für die Umgehung eines Kopierschutzes und Abmahnkosten
Denn die Befugnis zur wirtschaftlichen Verwertung urheberrechtlich geschützter geistiger Leistungen wird als vermögenswertes Recht von der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG erfasst (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.5. 1999 - 1 BvR 77/99, NJW 1999, 2880, 2881).
- OLG München, 23.10.2008 - 29 U 5696/07
Urheberrechtsschutz: Beteiligung eines IT-Nachrichtendienstes an der Verbreitung …
Auf Seiten der Klägerinnen streitet der Schutz von Urheberrechten und Leistungsschutzrechten, die als vermögenswerte Rechte von der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG erfasst werden (vgl. BVerfG NJW 1999, 2880 [2881] m. w. N.). - BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 256/20
Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern
Freie Medien tragen durch Information und Kritik zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung bei (BVerfG 28. Mai 1999 - 1 BvR 77/99 - zu II 1 a der Gründe) . - OLG München, 21.09.2006 - 29 U 2119/06
Zur Haftung des Betreibers einer Online-Handelsplattform für …
Im Hinblick darauf, dass sich die Klägerin im Streitfall ebenfalls auf eine grundrechtlich geschützte Position berufen kann, weil die Befugnis zur wirtschaftlichen Verwertung urheberrechtlich geschützter geistiger Leistungen als vermögenswertes Recht von der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG erfasst (vgl. BVerfG ZUM 1999, 633, 636 - Heidemörder) wird, ist der mit der Auskunftsverurteilung gemäß dem Tenor des vorliegenden Urteils verbundene Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Anbieter bei einer Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt, zumal die Anbieter durch Nr. 8 der bereits erwähnten Erklärung "Einwilligung in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten" einer Übermittlung personenbezogener Daten an dritte Rechtsinhaber für den Fall, dass Angebote deren Urheberrechte verletzen, grundsätzlich zugestimmt haben. - OLG München, 15.12.2005 - 29 U 1913/05
Vergütungspflicht von PCs; Höhe der angemessenen Vergütung
Außerdem wäre eine etwaige Berufsausübungsregelung, die mit der Festsetzung einer Gerätevergütung nach § 54a Abs. 1 UrhG für PCs in Höhe von 12,-- EUR pro Gerät verbunden ist, im Hinblick auf die ebenfalls verfassungsrechtlich nach Art. 14 GG geschützten und § 54a Abs. 1 UrhG zugrunde liegenden Belange der Urheber in Gestalt der Befugnis zur wirtschaftlichen Verwertung ihrer urheberrechtlich geschützten geistigen Leistungen (vgl. BVerfG ZUM 1999, 633, 636 - Heidemörder) gerechtfertigt. - BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 257/20
Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern
Freie Medien tragen durch Information und Kritik zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung bei (BVerfG 28. Mai 1999 - 1 BvR 77/99 - zu II 1 a der Gründe) . - OLG München, 16.11.2006 - 29 U 3486/06
Auskunfts- und Vergütungsansprüche der GEMA gegen Werbeagentur wegen Benutzung …
Außerdem wäre eine etwaige Berufsausübungsregelung, die mit den Auskunfts- und ggf. Vergütungsansprüchen der Beklagten bzw. mit dem angefochtenen Urteil des Landgerichts verbunden ist, im Hinblick auf die ebenfalls verfassungsrechtlich nach Art. 14 GG geschützten Belange der (Musik-)Urheber in Gestalt der Befugnis zur wirtschaftlichen Verwertung ihrer urheberrechtlich geschützten geistigen Leistungen (vgl. BVerfG ZUM 1999, 633, 636 - Heidemörder) gerechtfertigt. - BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 277/20
Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern
Freie Medien tragen durch Information und Kritik zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung bei (BVerfG 28. Mai 1999 - 1 BvR 77/99 - zu II 1 a der Gründe) . - OLG Stuttgart, 22.07.2003 - 4 W 32/03
Parteifähigkeit einer Landtagsfraktion; Beschränkung der Indemnität von …
- BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 258/20
Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern
- BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 259/20
Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern
- OLG Karlsruhe, 04.08.2006 - 14 U 90/06
Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht: Presserecherche bei Plagiatsverdacht
- OVG Saarland, 27.06.2007 - 3 Q 164/06
Zu den Grenzen des Medienauskunftsrechts bei inneren Vorgängen
- OLG München, 04.07.2002 - 29 U 5522/01
Unmöglichkeit einer farbgetreuen Wiedergabe der angemeldeten Farbe in der …
- OLG Celle, 05.03.2003 - 9 U 111/02
GmbH: Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages; …