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   BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 42/90   

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https://dejure.org/1993,2841
BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 42/90 (https://dejure.org/1993,2841)
BVerfG, Entscheidung vom 28.06.1993 - 1 BvR 42/90 (https://dejure.org/1993,2841)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juni 1993 - 1 BvR 42/90 (https://dejure.org/1993,2841)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verletzung der gerichtlichen Aufklärungs- bzw. Hinweispflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen der Zivilgerichte - Substantiierung - Geltend gemachte Minderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 848
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.02.1972 - VII ZR 177/70

    Ermittlung des Minderwerts eines Bauwerkes

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 42/90
    Daß es jedenfalls nicht abwegig ist, eine solche Gleichsetzung von tatsächlichem Wert in mangelfreiem Zustand und gezahltem Kaufpreis vorzunehmen, ergibt sich auch aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 58, 181 [183]).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 42/90
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt hingegen regelmäßig nicht eine Pflicht zur Aufklärung, wie sie in §§ 139, 278 Abs. 3 ZPO niedergelegt ist (BVerfGE 66, 116 [147]; 67, 90 [96]).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 42/90
    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet ein Gericht, bei einer Entscheidung den gesamten erheblichen Vortrag einer Partei zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen (BVerfGE 11, 218 [220]; 70, 215 [218]; 72, 119 [121]; 79, 51 [61]; 83, 24 [35]).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 42/90
    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet ein Gericht, bei einer Entscheidung den gesamten erheblichen Vortrag einer Partei zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen (BVerfGE 11, 218 [220]; 70, 215 [218]; 72, 119 [121]; 79, 51 [61]; 83, 24 [35]).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 42/90
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt hingegen regelmäßig nicht eine Pflicht zur Aufklärung, wie sie in §§ 139, 278 Abs. 3 ZPO niedergelegt ist (BVerfGE 66, 116 [147]; 67, 90 [96]).
  • BVerfG, 06.05.1986 - 1 BvR 677/84

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil i.S. von § 93c Satz 2 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 42/90
    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet ein Gericht, bei einer Entscheidung den gesamten erheblichen Vortrag einer Partei zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen (BVerfGE 11, 218 [220]; 70, 215 [218]; 72, 119 [121]; 79, 51 [61]; 83, 24 [35]).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 42/90
    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet ein Gericht, bei einer Entscheidung den gesamten erheblichen Vortrag einer Partei zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen (BVerfGE 11, 218 [220]; 70, 215 [218]; 72, 119 [121]; 79, 51 [61]; 83, 24 [35]).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 42/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings entschieden, daß eine Aufklärungspflicht von seiten des Gerichts dann besteht, wenn für die Prozeßbeteiligten nicht vorhersehbar ist, auf welche Erwägungen das Gericht seine Entscheidung stützt, und aus diesem Grund einen für die Entscheidung relevanten Vortrag unterläßt (BVerfGE 84, 188 [190]).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 42/90
    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet ein Gericht, bei einer Entscheidung den gesamten erheblichen Vortrag einer Partei zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen (BVerfGE 11, 218 [220]; 70, 215 [218]; 72, 119 [121]; 79, 51 [61]; 83, 24 [35]).
  • OLG München, 21.05.2010 - 10 U 1748/07

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Vermutung der

    Nachdem an die Substantiierung keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. etwa BVerfG NJW 1994, 848 f. und 1274; BGH NJW-RR 2001, 887; Senat , Beschl. v. 25.11.2005 - 10 U 2378/05) und der Klägerin gerade im Rahmen der Ermittlung des Verdienstausfallschadens die §§ 252 S. 2 BGB, 287 ZPO zugute kommen, die auch die Substantiierungslast mindern (BGH VersR 1968, 888 f.; BAG NJW 1972, 1437 [1438]; KG VersR 2006, 794) bestehen keine Zweifel, dass der klägerische Vortrag ausreichend substantiiert ist.
  • BGH, 25.06.2013 - XI ZR 210/12

    Erneute Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz bei mangelnder Aussage über die

    Da schon in der fehlerhaften Anwendung der § 529 Abs. 1 Nr. 1, § 398 Abs. 1 ZPO eine im Sinne des § 544 Abs. 7 ZPO relevante Gehörsverletzung liegt, auf der das Berufungsurteil beruht, kann offenbleiben, ob es einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG darstellt, wenn das Gericht unzureichenden Vortrag einer sekundär darlegungspflichtigen Partei (dazu sogleich unter III. 1) nicht als Geständnis im Sinne des § 138 Abs. 3 ZPO wertet (offen BVerfG, NJW 1994, 848, 849).
  • BGH, 25.01.2000 - X ZB 7/99

    Spiralbohrer; Rechtliches Gehör im Verfahren vor den Patentgerichten

    Im Hinblick auf das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs kann ein solcher Hinweis allenfalls dann geboten sein, wenn wegen der Auffassung des Gerichts für die Beteiligten nicht vorhersehbar ist, auf welche Erwägungen es seine Entscheidung stützen wird, und deshalb, weil diese Gesichtspunkte nicht angesprochen wurden, ein für die Entscheidung relevanter Sachvortrag unterbleibt (vgl. BVerfGE 84, 188, 190; s.a. BVerfG NJW 1994, 848, 849).
  • OLG Oldenburg, 10.06.1998 - 2 U 74/98

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Unwirksamkeit einer Bürgschaft; Verbesserung der

    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt ferner dann vor, wenn das Gericht wesentlichen Vortrag einer Partei nicht zur Kenntnis nimmt (BVerfG NJW 1994, 848; BGH NJW 1991, 2707, 2709 [BGH 23.04.1991 - X ZR 77/89] ; BGH VersR 1991, 72; BGH NJW 1993, 538).
  • BVerwG, 15.10.2001 - 4 B 70.01

    Bindung des Berufungsgerichts an die rechtliche Beurteilung im Zusammenhang mit

    Erkennt es, dass ein Beteiligter sich in Übereinstimmung mit einer Rechtsauffassung wähnt, die es zu einem früheren Zeitpunkt selbst vertreten hat, von der es inzwischen aber abgerückt ist, so hat es freilich Anlass, diesen Umstand offen zu legen, damit der Beteiligte sich auf die veränderte Situation einstellen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; Kammerbeschluss vom 28. Juni 1993 - 1 BvR 42/90 - NJW 1994, 848).
  • OLG Oldenburg, 29.10.1997 - 2 U 166/97

    Folgen wesentlicher Verfahrensmängel; Anforderungen an dieDarlegungslast und

    Es stellt einen schweren Verfahrensfehler im Sinn des § 539 ZPO dar, wenn das erstinstanzliche Gericht gegen das aus § 286 ZPO folgende Gebot, alle erheblichen Tatsachen und Beweismittel zu erschöpfen, verstößt; gleichzeitig wird dadurch der Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 GG verletzt (BVerfG NJW 1994, 848; BGH VersR 1991, 72; BGH NJW 1991, 2707, 2709 [BGH 23.04.1991 - X ZR 77/89] ; BGH NJW 1993, 538; BGH BauR 1994, 131 [BGH 28.10.1993 - VII ZR 192/92] ).
  • OLG Hamm, 13.04.1994 - 12 U 149/93

    Einschränkung der gerichtlichen Hinweispflicht bei Vertretung der Parteien durch

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  • OLG Oldenburg, 16.07.1997 - 2 U 129/97

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles;

    103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, bei seiner Entscheidung den gesamten erheblichen Vortrag einer Partei zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, NJW 1994, 848, 849) [BVerfG 28.06.1993 - 1 BvR 42/90] .
  • LG Potsdam, 27.01.2003 - 13 S 13/02

    Minderung eines Werklohnanspruchs aus einem Werklieferungsvertrag; Vorliegen

    Bei der Berechnung des Minderungsbetrages darf davon ausgegangen werden, dass der tatsächliche Wert der mangelfreien Einbauküche dem vereinbarten Preis - hier: 38.000,00 DM - entspricht (vgl. BVerfG, NJW 1994, 848, 849 [BVerfG 28.06.1993 - 1 BvR 42/90] unter Hinweis auf BGHZ 58, 181, 183) [BGH 24.02.1972 - VII ZR 177/70] .
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