Rechtsprechung
BVerfG, 28.06.2005 - 2 BvR 1019/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Briefliche Aufforderung der Ausländerbehörde zur Antragstellung gem AufenthG 2004 § 38 Abs 1 ist kein geeigneter Beschwerdegegenstand iSd BVerfGG § 90 Abs 1
- Wolters Kluwer
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung wegen fehlender verfassungsrechtlicher Bedeutung; Angreifbarkeit eines staatlichen Handelns ohne regelnden Charakter mit der Verfassungsbeschwerde; Verfassungsmäßigkeit der Aufforderung zur Erklärung über den ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51
Angestelltenverhältnisse
Auszug aus BVerfG, 28.06.2005 - 2 BvR 1019/05
Es kann daher Grundrechte der Beschwerdeführerin nicht verletzen; insoweit fehlt es bereits an einem mit der Verfassungsbeschwerde angreifbaren Akt der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 3, 162 [172]; - 33, 18 [20]). - BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 60/71
Anforderungen an eine direkt gegen Verwaltungsmaßnahmen gerichtete …
Auszug aus BVerfG, 28.06.2005 - 2 BvR 1019/05
Es kann daher Grundrechte der Beschwerdeführerin nicht verletzen; insoweit fehlt es bereits an einem mit der Verfassungsbeschwerde angreifbaren Akt der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 3, 162 [172]; - 33, 18 [20]).
- BVerfG, 18.03.2020 - 1 BvR 337/20
Hinweis auf Missbrauchsgebühr bei offensichtlich unzulässiger …
Dafür müssten sie einen Regelungsgehalt aufweisen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juli 2005 - 2 BvR 1021/05 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juni 2005 - 2 BvR 1019/05 -, Rn. 2; vgl. auch BVerfGE 33, 18 ). - BVerfG, 27.07.2005 - 2 BvR 1021/05
Briefliche Anfrage der Behörden bzgl des Erwerbs einer ausländischen …
Dass dies im Verhältnis zu Personen gilt, die solche sie selbst betreffenden Feststellungen befürchten oder entsprechende Schreiben erhalten haben, hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Juni 2005 - 2 BvR 1019/05 -); für die über ihre Mitglieder allenfalls mittelbar betroffene Beschwerdeführerin kann nichts anderes gelten.