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   BVerfG, 28.06.2017 - 1 BvR 2324/16   

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https://dejure.org/2017,26834
BVerfG, 28.06.2017 - 1 BvR 2324/16 (https://dejure.org/2017,26834)
BVerfG, Entscheidung vom 28.06.2017 - 1 BvR 2324/16 (https://dejure.org/2017,26834)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juni 2017 - 1 BvR 2324/16 (https://dejure.org/2017,26834)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Erinnerung gegen den Kostenansatz einer Missbrauchsgebühr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 1 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 1 Abs 1 Nr 4 JBeitrO, § 2 Abs 2 JBeitrO, § 8 Abs 1 S 1 Alt 1 JBeitrO
    Verhängung einer Missbrauchsgebühr unanfechtbar - Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung", auszulegen als Antrag auf vorläufige Einstellung der Beitreibung (§ 8 Abs 1 S 3 JBeitrO iVm § 8 Abs 1 S 1 Alt 1 JBeitrO), mit Verwerfung der Erinnerung gegenstandslos

  • IWW

    § 34 BVerfGG
    Missbrauchsgebühr

  • Wolters Kluwer

    Erinnerung gegen den Kostenansatz der Kostenrechnung betreffend die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr; Entstehung der Missbrauchsgebühr als gerichtliche Gebühr mit ihrer Auferlegung durch die Entscheidung des Senats; Erledigung des Antrags auf Anordnung der vorläufigen ...

  • rewis.io

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr unanfechtbar - Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung", auszulegen als Antrag auf vorläufige Einstellung der Beitreibung (§ 8 Abs 1 S 3 JBeitrO iVm § 8 Abs 1 S 1 Alt 1 JBeitrO), mit Verwerfung der Erinnerung gegenstandslos

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erinnerung gegen den Kostenansatz der Kostenrechnung betreffend die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr; Entstehung der Missbrauchsgebühr als gerichtliche Gebühr mit ihrer Auferlegung durch die Entscheidung des Senats; Erledigung des Antrags auf Anordnung der vorläufigen ...

  • datenbank.nwb.de

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr unanfechtbar - Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung", auszulegen als Antrag auf vorläufige Einstellung der Beitreibung (§ 8 Abs 1 S 3 JBeitrO iVm § 8 Abs 1 S 1 Alt 1 JBeitrO), mit Verwerfung der Erinnerung gegenstandslos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Erinnerung gegen den Kostenansatz einer Missbrauchsgebühr

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Missbrauchsgebühr beim BVerfG: Beleidigen lassen wir uns nicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mißbrauchsgebühr des Bundesverfassungsgerichts - und die Erinnerung gegen deren Kostenansatz

  • lto.de (Pressebericht, 01.08.2017)

    BVerfG verwirft Erinnerung gegen Missbrauchsgebühr: Anwalt muss 500 Euro für Verfassungsbeschwerde zahlen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Erinnerung gegen den Kostenansatz einer Missbrauchsgebühr

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.10.2008 - 1 BvR 1356/03
    Auszug aus BVerfG, 28.06.2017 - 1 BvR 2324/16
    Ihrer Einordnung als gerichtliche Gebühr steht nicht entgegen, dass sie Sanktionscharakter hat (vgl. BVerfGE 50, 217 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Oktober 2008 - 1 BvR 1356/03 -, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Mai 2012 - 2 BvR 611/12 -, juris, Rn. 4 und vom 28. Oktober 2015 - 2 BvR 740/15 -, juris, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2017 - 2 BvR 871/16 -, juris, Rn. 4).

    Die auf dieser Grundlage verhängte Gebühr ist eine Gegenleistung für die missbräuchliche Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts und mithin eine Gebühr im Rechtssinne (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Oktober 2008 - 1 BvR 1356/03 -, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Mai 2012 - 2 BvR 611/12 -, juris, Rn. 4 und vom 28. Oktober 2015 - 2 BvR 740/15 -, juris, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2017 - 2 BvR 871/16 -, juris, Rn. 4).

    Das Bundesverfassungsgericht hat demgemäß eine auf den Gesichtspunkt der Verjährung der Gebührenforderung gestützte Erinnerung gegen den Kostenansatz einer Missbrauchsgebühr für zulässig gehalten; die Einrede der Verjährung zähle zu den Einwendungen, die gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 Variante 1 JBeitrO in Verbindung mit § 66 GKG mit der Erinnerung geltend gemacht werden können (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Oktober 2008 - 1 BvR 1356/03 -, juris, Rn. 5).

  • BVerfG, 27.03.2017 - 2 BvR 871/16

    Erfolglose Erinnerung gegen die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2017 - 1 BvR 2324/16
    Ihrer Einordnung als gerichtliche Gebühr steht nicht entgegen, dass sie Sanktionscharakter hat (vgl. BVerfGE 50, 217 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Oktober 2008 - 1 BvR 1356/03 -, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Mai 2012 - 2 BvR 611/12 -, juris, Rn. 4 und vom 28. Oktober 2015 - 2 BvR 740/15 -, juris, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2017 - 2 BvR 871/16 -, juris, Rn. 4).

    Die auf dieser Grundlage verhängte Gebühr ist eine Gegenleistung für die missbräuchliche Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts und mithin eine Gebühr im Rechtssinne (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Oktober 2008 - 1 BvR 1356/03 -, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Mai 2012 - 2 BvR 611/12 -, juris, Rn. 4 und vom 28. Oktober 2015 - 2 BvR 740/15 -, juris, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2017 - 2 BvR 871/16 -, juris, Rn. 4).

  • BVerfG, 28.10.2015 - 2 BvR 740/15

    Eingelegte Rechtsbehelfe gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7.

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2017 - 1 BvR 2324/16
    Ihrer Einordnung als gerichtliche Gebühr steht nicht entgegen, dass sie Sanktionscharakter hat (vgl. BVerfGE 50, 217 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Oktober 2008 - 1 BvR 1356/03 -, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Mai 2012 - 2 BvR 611/12 -, juris, Rn. 4 und vom 28. Oktober 2015 - 2 BvR 740/15 -, juris, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2017 - 2 BvR 871/16 -, juris, Rn. 4).

    Die auf dieser Grundlage verhängte Gebühr ist eine Gegenleistung für die missbräuchliche Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts und mithin eine Gebühr im Rechtssinne (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Oktober 2008 - 1 BvR 1356/03 -, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Mai 2012 - 2 BvR 611/12 -, juris, Rn. 4 und vom 28. Oktober 2015 - 2 BvR 740/15 -, juris, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2017 - 2 BvR 871/16 -, juris, Rn. 4).

  • BVerfG, 31.05.2012 - 2 BvR 611/12

    Unzulässige Erinnerung gegen die Verhängung einer Missbrauchsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2017 - 1 BvR 2324/16
    Ihrer Einordnung als gerichtliche Gebühr steht nicht entgegen, dass sie Sanktionscharakter hat (vgl. BVerfGE 50, 217 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Oktober 2008 - 1 BvR 1356/03 -, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Mai 2012 - 2 BvR 611/12 -, juris, Rn. 4 und vom 28. Oktober 2015 - 2 BvR 740/15 -, juris, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2017 - 2 BvR 871/16 -, juris, Rn. 4).

    Die auf dieser Grundlage verhängte Gebühr ist eine Gegenleistung für die missbräuchliche Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts und mithin eine Gebühr im Rechtssinne (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Oktober 2008 - 1 BvR 1356/03 -, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Mai 2012 - 2 BvR 611/12 -, juris, Rn. 4 und vom 28. Oktober 2015 - 2 BvR 740/15 -, juris, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2017 - 2 BvR 871/16 -, juris, Rn. 4).

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2017 - 1 BvR 2324/16
    Ihrer Einordnung als gerichtliche Gebühr steht nicht entgegen, dass sie Sanktionscharakter hat (vgl. BVerfGE 50, 217 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Oktober 2008 - 1 BvR 1356/03 -, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Mai 2012 - 2 BvR 611/12 -, juris, Rn. 4 und vom 28. Oktober 2015 - 2 BvR 740/15 -, juris, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2017 - 2 BvR 871/16 -, juris, Rn. 4).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 09.08.2019 - VGH B 15/19

    Unstatthafte Erinnerung gegen Entscheidung über Auferlegung einer

    Die Missbrauchsgebühr nach § 21 Abs. 2 VerfGHG gehört zwar zu den "Gerichtskosten" (vgl. entspr. BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Juni 2017 - 1 BvR 2324/16 -, juris Rn. 3).

    Die Auferlegung der Missbrauchsgebühr als solche ist aber - wie der Beschluss vom 18. Juli 2019 insgesamt, worauf in diesem auch ausdrücklich hingewiesen wurde - unanfechtbar (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 27. Juni 2017 - VGH B 5/17 -, n.v.; vgl. auch entspr. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 28. Juni 2017 - 1 BvR 2324/16 -, juris Rn. 4 und vom 27. Oktober 2017 - 1 BvR 160/15 -, juris Rn. 2).

  • BVerfG, 27.10.2017 - 1 BvR 160/15

    Erfolglose Erinnerung gegen die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

    Denn die Verhängung der Missbrauchsgebühr als solche ist, wie der Beschluss über die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde insgesamt, unanfechtbar (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. Juni 2017 - 1 BvR 2324/16 -, juris, Rn. 4).
  • BVerwG, 03.11.2021 - 9 KSt 4.21

    Beitreibung von Gerichtskosten für mehrere Beschwerdeverfahren;

    Für eine solche Anordnung besteht vorliegend jedoch kein Raum mehr, nachdem über die Einwendungen nach § 8 Abs. 1 Satz 1 JBeitrG abschließend entschieden worden ist (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Juni 2017 - 1 BvR 2324/16 - juris Rn. 5 f.).
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