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   BVerfG, 28.06.2017 - 1 BvR 2324/16   

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https://dejure.org/2017,26834
BVerfG, 28.06.2017 - 1 BvR 2324/16 (https://dejure.org/2017,26834)
BVerfG, Entscheidung vom 28.06.2017 - 1 BvR 2324/16 (https://dejure.org/2017,26834)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juni 2017 - 1 BvR 2324/16 (https://dejure.org/2017,26834)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Erinnerung gegen den Kostenansatz einer Missbrauchsgebühr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 1 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 1 Abs 1 Nr 4 JBeitrO, § 2 Abs 2 JBeitrO, § 8 Abs 1 S 1 Alt 1 JBeitrO
    Verhängung einer Missbrauchsgebühr unanfechtbar - Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung", auszulegen als Antrag auf vorläufige Einstellung der Beitreibung (§ 8 Abs 1 S 3 JBeitrO iVm § 8 Abs 1 S 1 Alt 1 JBeitrO), mit Verwerfung der Erinnerung gegenstandslos

  • IWW

    § 34 BVerfGG
    Missbrauchsgebühr

  • Wolters Kluwer

    Erinnerung gegen den Kostenansatz der Kostenrechnung betreffend die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr; Entstehung der Missbrauchsgebühr als gerichtliche Gebühr mit ihrer Auferlegung durch die Entscheidung des Senats; Erledigung des Antrags auf Anordnung der vorläufigen ...

  • rewis.io

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr unanfechtbar - Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung", auszulegen als Antrag auf vorläufige Einstellung der Beitreibung (§ 8 Abs 1 S 3 JBeitrO iVm § 8 Abs 1 S 1 Alt 1 JBeitrO), mit Verwerfung der Erinnerung gegenstandslos

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erinnerung gegen den Kostenansatz der Kostenrechnung betreffend die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr; Entstehung der Missbrauchsgebühr als gerichtliche Gebühr mit ihrer Auferlegung durch die Entscheidung des Senats; Erledigung des Antrags auf Anordnung der vorläufigen ...

  • datenbank.nwb.de

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr unanfechtbar - Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung", auszulegen als Antrag auf vorläufige Einstellung der Beitreibung (§ 8 Abs 1 S 3 JBeitrO iVm § 8 Abs 1 S 1 Alt 1 JBeitrO), mit Verwerfung der Erinnerung gegenstandslos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Erinnerung gegen den Kostenansatz einer Missbrauchsgebühr

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Missbrauchsgebühr beim BVerfG: Beleidigen lassen wir uns nicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mißbrauchsgebühr des Bundesverfassungsgerichts - und die Erinnerung gegen deren Kostenansatz

  • lto.de (Pressebericht, 01.08.2017)

    BVerfG verwirft Erinnerung gegen Missbrauchsgebühr: Anwalt muss 500 Euro für Verfassungsbeschwerde zahlen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Erinnerung gegen den Kostenansatz einer Missbrauchsgebühr

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 27.10.2017 - 1 BvR 160/15

    Erfolglose Erinnerung gegen die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

    Denn die Verhängung der Missbrauchsgebühr als solche ist, wie der Beschluss über die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde insgesamt, unanfechtbar (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. Juni 2017 - 1 BvR 2324/16 -, juris, Rn. 4).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 09.08.2019 - VGH B 15/19
    Die Missbrauchsgebühr nach § 21 Abs. 2 VerfGHG gehört zwar zu den "Gerichtskosten" (vgl. entspr. BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Juni 2017 - 1 BvR 2324/16 -, juris Rn. 3).

    Die Auferlegung der Missbrauchsgebühr als solche ist aber - wie der Beschluss vom 18. Juli 2019 insgesamt, worauf in diesem auch ausdrücklich hingewiesen wurde - unanfechtbar (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 27. Juni 2017 - VGH B 5/17 -, n.v.; vgl. auch entspr. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 28. Juni 2017 - 1 BvR 2324/16 -, juris Rn. 4 und vom 27. Oktober 2017 - 1 BvR 160/15 -, juris Rn. 2).

  • BVerwG, 03.11.2021 - 9 KSt 4.21

    Beitreibung von Gerichtskosten für mehrere Beschwerdeverfahren;

    Für eine solche Anordnung besteht vorliegend jedoch kein Raum mehr, nachdem über die Einwendungen nach § 8 Abs. 1 Satz 1 JBeitrG abschließend entschieden worden ist (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Juni 2017 - 1 BvR 2324/16 - juris Rn. 5 f.).
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