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   BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1056/99   

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BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1056/99 (https://dejure.org/1999,1542)
BVerfG, Entscheidung vom 28.07.1999 - 1 BvR 1056/99 (https://dejure.org/1999,1542)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 1056/99 (https://dejure.org/1999,1542)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit dem Psychotherapeutengesetz

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2730
  • NVwZ 2000, 187 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Befugnis zur Führung einer nicht

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1056/99
    a) Das die Beschwerdeführerin betreffende Verbot, die Bezeichnung "Psychotherapeutin" zu führen, stellt - ähnlich wie die Untersagung des Führens ausländischer akademischer Grade (vgl. BVerfGE 36, 212 ) oder wie das Verbot der Verwendung einer Fachanwaltsbezeichnung (vgl. BVerfGE 57, 121 ) - einen Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung dar.

    b) Eingriffe dieser Art sind nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes möglich (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG) und müssen auch materiell-rechtlich den Anforderungen genügen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an Berufsausübungsregelungen zu stellen sind (stRspr; vgl. BVerfGE 30, 292 ; 57, 121 ).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet, daß der Eingriff in das Grundrecht durch sachgerechte und vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt ist, daß das eingesetzte Mittel zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet und erforderlich ist und daß bei der Abwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 57, 121 ).

  • BVerfG, 28.11.1973 - 1 BvR 13/67

    Verfassungswidrigkeit des Verbots der Führung ordnungsgemäß im Ausland erworbener

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1056/99
    a) Das die Beschwerdeführerin betreffende Verbot, die Bezeichnung "Psychotherapeutin" zu führen, stellt - ähnlich wie die Untersagung des Führens ausländischer akademischer Grade (vgl. BVerfGE 36, 212 ) oder wie das Verbot der Verwendung einer Fachanwaltsbezeichnung (vgl. BVerfGE 57, 121 ) - einen Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung dar.
  • BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1006/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit dem Psychotherapeutengesetz

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1056/99
    Durch das Psychotherapeutengesetz wurden zum 1. Januar 1999 durch neu geschaffene Berufsbilder zwei Heilberufe in das Gesundheitssystem der Bundesrepublik Deutschland eingeführt: der Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten und der Beruf des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (vgl. auch Beschluß vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 1006/99 -).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1056/99
    Auch unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde kann nicht verlangt werden, daß ein Betroffener vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen eine straf- oder bußgeldbewehrte Rechtsnorm zunächst eine Zuwiderhandlung begeht, um dann im Straf- oder Bußgeldverfahren die Verfassungswidrigkeit der Norm geltend zu machen (vgl. BVerfGE 46, 246 ; 81, 70 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1056/99
    Die mit ihr aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen sind hinreichend geklärt; sie lassen sich mit Hilfe der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Maßstäbe ohne weiteres entscheiden (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1056/99
    b) Eingriffe dieser Art sind nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes möglich (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG) und müssen auch materiell-rechtlich den Anforderungen genügen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an Berufsausübungsregelungen zu stellen sind (stRspr; vgl. BVerfGE 30, 292 ; 57, 121 ).
  • BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 173/75

    Halbfettmargarine

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1056/99
    Auch unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde kann nicht verlangt werden, daß ein Betroffener vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen eine straf- oder bußgeldbewehrte Rechtsnorm zunächst eine Zuwiderhandlung begeht, um dann im Straf- oder Bußgeldverfahren die Verfassungswidrigkeit der Norm geltend zu machen (vgl. BVerfGE 46, 246 ; 81, 70 ).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1056/99
    a) Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, soweit sie sich unmittelbar gegen § 12 PsychThG richtet, da die Beschwerdeführerin durch die angegriffene Vorschrift nicht selbst, gegenwärtig und unmittelbar in ihren Grundrechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 90, 128 ).
  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99

    Erneute erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem

    Das ist aus Gründen des Patientenschutzes und der vom Gesetzgeber erwünschten Transparenz gerechtfertigt (vgl. dazu Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 1056/99 -, teilweise abgedruckt in NJW 1999, S. 2730); anderenfalls wäre nicht erkennbar, welche Therapeuten einen einschlägigen akademischen Abschluss aufweisen und welche nicht.
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2003 - 8 LB 2892/01

    Anspruch auf Erteilung der Approbation als Psychologische Psychotherapeutin bzw.

    Dieses Verbot ist jedoch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschl. v. 16.3.2000, a.a.O.; Beschl. v. 28.7.1999 - 1 BvR 1056/99 - NJW 1999 S. 2730).

    Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen des Kostenerstattungsverfahrens durch das Psychotherapeutengesetz nicht verändert worden sind (BVerfG, Beschl. v. 28.7.1999, a.a.O.) und dass eine bedarfsabhängige Zulassung der sog. Kostenerstattungstherapeuten ohne eine Approbation nicht von vornherein ausgeschlossen ist (BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000, a.a.O.).

    Außerdem würden ihr durch die Approbation und die dadurch mögliche Zulassung zur bedarfsunabhängigen vertragsärztlichen Versorgung weitergehende Verdienst- und Einkommensmöglichkeiten eröffnet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.3.2000, a.a.O.; BVerfG Beschl. v. 28.7.1999, a.a.O.; OVG Koblenz, Urt. v. 13.3.2001, a.a.O.).

    Anders als in der Vergangenheit wäre die Klägerin nämlich befugt, alle gesetzlich Versicherten ohne Prüfung der Ausnahmevoraussetzungen des § 13 Abs. 3 SGB V zu behandeln und die Kosten für die Behandlung bei der Kassenärztlichen Vereinigung geltend zu machen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.7.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 11.04

    Psychologischer Psychotherapeut; Approbation als -; Übergangsregelung für die

    Auch die zuständige Kammer des Bundesverfassungsgerichts hat erkennen lassen, dass es die Bedenken des Klägers nicht teilt (2. Kammer des Ersten Senats, Beschlüsse vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 1006/99 - NJW 1999, 2729; vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 1056/99 - NJW 1999, 2730; und vom 16. März 2000 - 1 BvR 1453/99 - NJW 2000, 1779).

    Das ist, wie das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 28. Juli 1999 (1 BvR 1056/99, NJW 1999, 2730) zutreffend festgestellt hat, eine Einschränkung die nicht besonders schwer wiegt und zum Schutz der Patienten vor Irreführungen gerechtfertigt ist.

  • OVG Niedersachsen, 11.10.2010 - 8 LA 65/10

    Anwendbarkeit des § 10 Abs. 5 S. 1 Bundesärzteordnung (BÄO) auf eine in der

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass § 10 Abs. 5 BÄO auf den Nachweis einer ausreichenden Qualifizierung für die Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit gerichtet ist und damit dem Patientenschutz dient, der ein vernünftiger Grund des Gemeinwohls ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.7.1999 - 1 BvR 1056/99 -, NJW 1999, 2730).
  • SG Marburg, 11.01.2017 - S 12 KA 427/16

    Vertragsarztrecht

    Bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Psychologischen Psychotherapeuten handelt sich um zwei selbständige Heilberufe (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.07.1999 - 1 BvR 1056/99 - juris Rdnr. 2).

    Es handelt sich um zwei selbständige Heilberufe (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.07.1999 - 1 BvR 1056/99 - juris Rdnr. 2).

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2009 - 8 LC 1/09

    Rücknahme einer vorläufig erteilten, den Zeitpunkt ihres Erlöschens nicht genau

    Nachdem die 2. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts aber bereits mit Beschluss vom 28. Juli 1999 (- 1 BvR 1056/99 -, a. a. O.) zu dieser Frage, wenn auch nicht abschließend, Stellung genommen hat, konnten solche durchgreifenden Bedenken im danach liegenden Zeitpunkt der Erteilung nicht mehr bestehen.
  • OLG Dresden, 24.11.1999 - 8 U 2958/99

    Kündigung von Direktunterrichtsverträgen zum Erwerb einer staatlichen

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Nichtannahmebeschluss vom 28.07.1999 (NJW 1999, 2730) entschieden, dass ein mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbarer Eingriff in die Berufsfreiheit der bislang als "Psychotherapeuten" Tätigen vorliegt, und zur Begründung ausgeführt:.
  • OVG Bremen, 20.12.2005 - 1 A 260/04

    Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis

    Zu den Heilpraktikern mit beschränkter Berufserlaubnis, die nicht die Voraussetzungen der Übergangsvorschrift in § 12 PsychTG erfüllt haben und die im Rahmen ihrer vor dem 01.01.1999 erteilten Erlaubnis weiterhin heilkundliche Psychotherapie ausüben dürfen (vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 28.07.1999 - 1 BvR 1006/99 und 1 BvR 1056/99 -NJW 1999, 2729 und 2730, Kammerbeschluss vom 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99 - NJW 2000, 1779; BVerwG, U. v. 09.12.2004, a.a.O.), treten deshalb Heilpraktiker, die diese Erlaubnis erst nach Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes erlangt haben.
  • VG Düsseldorf, 03.04.2001 - 3 K 4523/99
    Bei einer Erteilung der Approbation auch an Absolventen anderer Ausbildungsgänge würde aber gegen den Willen des Gesetzgebers verstoßen, schon durch die Bezeichnung "?Psychologischer Psychotherapeut" bzw. "?Psychologische Psychotherapeutin" auf eine bestimmte akademische Qualifikation zu verweisen (vgl. BT-Drs. 13/1206, S. 13, hierzu BVerfG, NJW 1999, 2730).
  • FG Hamburg, 23.02.2023 - 5 K 191/19

    Einkommensteuer, Kindergeld: Zur Feststellung einer seelischen Behinderung

    Durch das Gesetz wurden die zwei neuen Heilberufe demjenigen der Ärzte in berufs- und sozialrechtlicher Hinsicht gleichgestellt (Bundesverfassungsgericht -BVerfG-, Beschluss vom 28. Juli 1999, 1 BvR 1056/99, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1999, 2730).
  • LSG Berlin, 24.03.2000 - L 7 B 21/00

    Bedarfsunabhängige Teilnahme an vertragsärztlicher Versorgung als

  • LSG Berlin, 13.03.2000 - L 7 B 24/99

    Einstweilige Erteilung einer bedarfsunabhängigen Zulassung/Ermächtigung zur

  • LSG Hessen, 15.12.1999 - L 7 KA 775/99

    Einstweilige Anordnung - bedarfsunabhängige Ermächtigung - Psychologischer

  • OVG Bremen, 12.02.2002 - 1 A 270/01

    Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten im Rahmen des

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 9 S 2576/00

    Psychotherapeut Akademischer, Approbation, Gleichheitssatz, Übergangsvorschrift

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2000 - 13 B 934/99

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Erteilung einer vorläufigen

  • OVG Niedersachsen, 13.11.2001 - 8 L 4553/99

    Anerkennung; Berufsausübung; Gebietsbezeichnung; Gemeinwohlbelang;

  • VG Oldenburg, 12.12.2000 - 12 A 3047/99

    Arzt; Außendarstellung; Berufsausübung; Direktor; Ehrentitel; Fachhochschule;

  • VG Düsseldorf, 29.05.2001 - 3 K 3148/99

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erteilung einer Approbation

  • VG Düsseldorf, 03.04.2001 - 3 K 2714/99

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erteilung einer Approbation

  • VG München, 16.10.2001 - M 16 K 00.1312

    Approbation als Psychologischer Psychotherapeut mit im Ausland erworbenem Diplom;

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