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   BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 124/99   

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https://dejure.org/1999,5914
BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 124/99 (https://dejure.org/1999,5914)
BVerfG, Entscheidung vom 28.07.1999 - 1 BvR 124/99 (https://dejure.org/1999,5914)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 124/99 (https://dejure.org/1999,5914)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels Substantiierung einer Grundrechtsverletzung unzulässige Verfassungsbeschwerde - Hier: Anfechtungsmöglichkeit von Entscheidungen des Volkskammer- Sonderausschusses zur Rechtmäßigkeit von Umstellungsguthaben

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.06.1998 - 3 B 258.97

    Gerichtsverfassungsrecht - Rechtswegbeschränkung bei Streitigkeiten über

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 124/99
    Das Oberverwaltungsgericht verwarf die dagegen gerichtete Beschwerde unter Berufung auf einen Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juni 1998 (3 B 258.97; ZOV 1998, S. 296 f.) als unzulässig.
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 124/99
    Das allein reicht nicht aus, da dieses Grundrecht keinen Instanzenzug garantiert (vgl. BVerfGE 96, 27 [39]).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 124/99
    Die Voraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 f.]) für eine Annahme der Verfassungsbeschwerde liegen nicht vor.
  • BVerfG, 27.09.1989 - 1 BvR 535/89
    Auszug aus BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 124/99
    Das ist nicht ausreichend (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluß vom 27. September 1989; 1 BvR 535/89).
  • BVerfG, 30.06.2000 - 2 BvR 2425/99

    Zur Aufhebung von Vorschriften über die Gewährung eines Kleidergeldes an

    Damit hat er den Anforderungen der §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG nicht Genüge getan (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 1989 - 1 BvR 535/89 -, JURIS; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 124/99 -, JURIS).
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