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   BVerfG, 28.09.1990 - 1 BvR 266/90   

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https://dejure.org/1990,5063
BVerfG, 28.09.1990 - 1 BvR 266/90 (https://dejure.org/1990,5063)
BVerfG, Entscheidung vom 28.09.1990 - 1 BvR 266/90 (https://dejure.org/1990,5063)
BVerfG, Entscheidung vom 28. September 1990 - 1 BvR 266/90 (https://dejure.org/1990,5063)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Verwertung des Ergebnisses eines von zwei Sachverständgengutachten ohne Eingehen auf gegenbeweisliche Abeweisanträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1990 - 1 BvR 266/90
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 63, 80 [85]; 65, 293 [295]).

    Allerdings sind die Gerichte nicht gehalten, sich mit jeder Einzelheit des Parteivorbringens ausdrücklich zu befassen, namentlich nicht bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen (vgl. BVerfGE 50, 287 [289 f.]; 65, 293 [295]).

    Vielmehr ist Art. 103 Abs. 1 GG erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, daß das Gericht seiner Pflicht zur Kenntnisnahme und Erwägung nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 25, 137 [140]; 65, 293 [295]).

  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
    Auszug aus BVerfG, 28.09.1990 - 1 BvR 266/90
    Vielmehr ist Art. 103 Abs. 1 GG erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, daß das Gericht seiner Pflicht zur Kenntnisnahme und Erwägung nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 25, 137 [140]; 65, 293 [295]).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1990 - 1 BvR 266/90
    Allerdings sind die Gerichte nicht gehalten, sich mit jeder Einzelheit des Parteivorbringens ausdrücklich zu befassen, namentlich nicht bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen (vgl. BVerfGE 50, 287 [289 f.]; 65, 293 [295]).
  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1990 - 1 BvR 266/90
    Der Grundsatz der Subsidiarität verlangt, daß ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtsweges im engeren Sinne hinaus die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 74, 102 [113]; 78, 58 [68 f.]).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1990 - 1 BvR 266/90
    Der Grundsatz der Subsidiarität verlangt, daß ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtsweges im engeren Sinne hinaus die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 74, 102 [113]; 78, 58 [68 f.]).
  • BVerfG, 14.06.1983 - 1 BvR 545/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Durchführung eines

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1990 - 1 BvR 266/90
    c) Die angegriffene Entscheidung beruht zur Klage und zur Widerklage auf der Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG , da nicht ausgeschlossen werden kann, daß das Oberlandesgericht zu einer für die Beschwerdeführerin günstigeren Entscheidung gelangt wäre, wenn es das Gutachten des Sachverständigen B. und die hierauf bezogenen Beweisanträge der Beschwerdeführerin berücksichtigt hätte (vgl. BVerfGE 62, 392 [396]; 64, 203 [208]).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1990 - 1 BvR 266/90
    Dazu sind besondere, dies deutlich machende Umstände erforderlich (vgl. BVerfGE 27, 248 [251 f.]; 47, 182 [188]).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1990 - 1 BvR 266/90
    Dazu sind besondere, dies deutlich machende Umstände erforderlich (vgl. BVerfGE 27, 248 [251 f.]; 47, 182 [188]).
  • BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1990 - 1 BvR 266/90
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 63, 80 [85]; 65, 293 [295]).
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus BVerfG, 28.09.1990 - 1 BvR 266/90
    c) Die angegriffene Entscheidung beruht zur Klage und zur Widerklage auf der Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG , da nicht ausgeschlossen werden kann, daß das Oberlandesgericht zu einer für die Beschwerdeführerin günstigeren Entscheidung gelangt wäre, wenn es das Gutachten des Sachverständigen B. und die hierauf bezogenen Beweisanträge der Beschwerdeführerin berücksichtigt hätte (vgl. BVerfGE 62, 392 [396]; 64, 203 [208]).
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