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BVerfG, 28.09.1997 - 2 BvR 980/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
Verfassungsbeschwerde gegen polizeiliche Vollzugsmaßnahmen im Rahmen einer Hausdurchsuchung und vorläufigen Festnahme mangels Rechtswegerschöpfung und Substantiierung unzulässig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchungsanordnung, die Art und Weise ihrer Durchführung und die Entnahme einer Blutprobe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 25.03.1997 - 1 VAs 125/95
- BVerfG, 28.09.1997 - 2 BvR 980/97
Papierfundstellen
- NJW 1998, 669
- NVwZ 1998, 388 (Ls.)
- NStZ 1998, 92
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BVerfG, 28.09.1997 - 2 BvR 980/97
Die Grundsätze des Beschlusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 1997 (NJW 1997, S. 2163 ff.) betrafen den nachträglichen Rechtsschutz gegen einen ermittlungsrichterlichen Durchsuchungsbefehl, nicht dagegen die Art und Weise seiner Vollziehung.
- LG Würzburg, 24.05.2007 - 6 Qs 338/05
Rechtmäßigkeit einer zwangsweisen Blutentnahme zur Überprüfung eines etwaigen …
Bezüglich der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Anordnung einer bereits aufgrund dieser Anordnung erfolgten Blutentnahme kann zunächst mit einem Antrag nach § 23 EGGVG die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit durch das Oberlandesgericht ( § 25 EGGVG ) erreicht werden, sofern hieran ein rechtliches Interesse besteht (BVerfG, Beschluss vom 28.09.1997, 2 BvR 980/97 , unter Hinweis auf die Kommentierung in Kleinknecht / Meyer-Goßner, StPO, 43.Aufl., § 81a, Rn. 31).