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   BVerfG, 28.09.1999 - 2 BvR 1897/95, 2 BvR 3000/95   

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BVerfG, 28.09.1999 - 2 BvR 1897/95, 2 BvR 3000/95 (https://dejure.org/1999,1330)
BVerfG, Entscheidung vom 28.09.1999 - 2 BvR 1897/95, 2 BvR 3000/95 (https://dejure.org/1999,1330)
BVerfG, Entscheidung vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95, 2 BvR 3000/95 (https://dejure.org/1999,1330)
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Briefanhaltung durch Ermittlungsrichter

Art. 3 Abs. 1 GG, Willkürverbot: zur Frage, wann in der analogen Anwendung einer Vorschrift richterliche Willkür liegt (hier bejaht bei der analogen Anwendung von § 119 Abs. 6 StPO auf den Vollzug der Erzwingungshaft gem. § 70 Abs. 2 StPO, § 171 StVollzG)

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Übertragung der Kontrollbefugnisse bei Vollzug der Beugehaft gem StPO § 70 Abs 2 - Gegenvorstellung kein Rechtsweg iSv BVerfGG § 90 Abs 2 S 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug der Beugehaft gemäß § 70 Abs. 2 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Ermittlungsrichter ist für Beschränkungen im Rahmen von Beugehaft nicht zuständig

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beugehaft zur Erzwingung einer Aussage; Zuständigkeit für Überwachung des Schriftverkehrs und Besuchsüberwachung; Briefkontrolle durch den Ermittlungsrichter ohne gesetzliche Grundlage; Anforderungen an eine Willkürentscheidung; Prozessuale Wirkung des formlosen ...

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 273
  • StV 2000, 216
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1999 - 2 BvR 1897/95
    Das ist anhand objektiver Kriterien festzustellen und setzt schuldhaftes Handeln des Richters nicht voraus (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 80, 48 [51]).
  • BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82

    Altersruhegeld

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1999 - 2 BvR 1897/95
    Damit würde der Grundrechtsschutz in unzumutbarer Weise verkürzt (vgl. BVerfGE 74, 163 [172 f.]).
  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1999 - 2 BvR 1897/95
    Das Bundesverfassungsgericht ist deshalb in Fällen besonders tiefgreifender und folgenschwerer Grundrechtsverstöße vom Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses auch dann ausgegangen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich wie hier auf eine Zeitspanne beschränkt hat, in welcher der Betroffene nach dem regelmäßigen Geschäftsgang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum erlangen konnte (vgl. BVerfGE 81, 138 [140 f.]; 96, 27 [40]).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1999 - 2 BvR 1897/95
    Das Bundesverfassungsgericht ist deshalb in Fällen besonders tiefgreifender und folgenschwerer Grundrechtsverstöße vom Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses auch dann ausgegangen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich wie hier auf eine Zeitspanne beschränkt hat, in welcher der Betroffene nach dem regelmäßigen Geschäftsgang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum erlangen konnte (vgl. BVerfGE 81, 138 [140 f.]; 96, 27 [40]).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1999 - 2 BvR 1897/95
    Das ist anhand objektiver Kriterien festzustellen und setzt schuldhaftes Handeln des Richters nicht voraus (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 80, 48 [51]).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1999 - 2 BvR 1897/95
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat eine Gegenvorstellung nur ausnahmsweise dann als fristwahrend anerkannt, wenn mit ihr die Verletzung von Prozeßgrundrechten durch das letzterkennende Gericht gerügt wird (vgl. BVerfGE 5, 17 [19 f.]; 63, 77 [78]; 69, 233 [242]; zusammenfassend 73, 322 [325 ff.]).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1999 - 2 BvR 1897/95
    Willkür liegt danach dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise mißdeutet wird (vgl. BVerfGE 87, 273 [278 f.] stRspr).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1999 - 2 BvR 1897/95
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat eine Gegenvorstellung nur ausnahmsweise dann als fristwahrend anerkannt, wenn mit ihr die Verletzung von Prozeßgrundrechten durch das letzterkennende Gericht gerügt wird (vgl. BVerfGE 5, 17 [19 f.]; 63, 77 [78]; 69, 233 [242]; zusammenfassend 73, 322 [325 ff.]).
  • BVerfG, 09.02.1988 - 1 BvL 23/86

    Anforderungen an eine Richtervorlgae nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1999 - 2 BvR 1897/95
    Eine Auslegung, die bei dieser Gesetzeslage aus der Eigenart und dem Zweck der Erzwingungshaft und in Anlehnung an die Regelung der Untersuchungshaft in § 119 Abs. 3 und 6 StPO eine Zuständigkeit des Ermittlungsrichters herleitet, ersetzt inhaltlich die aus § 171 StVollzG folgende Zuständigkeitsanordnung durch eine andere und schafft damit einen neuen Norminhalt (vgl. BVerfGE 78, 20 [24]).
  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1999 - 2 BvR 1897/95
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat eine Gegenvorstellung nur ausnahmsweise dann als fristwahrend anerkannt, wenn mit ihr die Verletzung von Prozeßgrundrechten durch das letzterkennende Gericht gerügt wird (vgl. BVerfGE 5, 17 [19 f.]; 63, 77 [78]; 69, 233 [242]; zusammenfassend 73, 322 [325 ff.]).
  • BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10

    Untersuchungshaft; Rechtsschutzbedürfnis bei der Verfassungsbeschwerde; faires

    Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ), auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. nur BVerfGE 110, 77 ; BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 1023/08 -, NJW 2011, S. 137 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2006 - 2 BvR 1419/05 -, juris, vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u.a. -, NJW 2000, S. 273, und vom 14. Februar 1994 - 2 BvR 2091/93 -, juris).
  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08

    Menschenwürde (gerichtliche Überprüfung menschenunwürdiger

    Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne sind insbesondere (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ), aber keineswegs ausschließlich Grundrechtseingriffe, die das Grundgesetz unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. nur BVerfGE 110, 77 ; BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2006 - 2 BvR 1419/05 -, juris, vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u.a. -, NJW 2000, S. 273, und vom 14. Februar 1994 - 2 BvR 2091/93 -, juris).
  • BVerfG, 13.11.2001 - 2 BvR 1879/01

    Keine Unterbrechung der Frist des BVerfGG § 93 Abs 1 S 1 durch Entscheidung über

    Daher konnte die auf die Gegenvorstellung des Beschwerdeführers ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde nicht neu in Lauf setzen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u. a. -, NJW 2000, S. 273; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Mai 1999 - 2 BvR 564/99 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. September 1997 - 2 BvQ 23/97 - und Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. März 1997 - 2 BvR 375/97 - in JURIS veröffentlicht).

    Im Gegensatz zu einem Antrag nach § 33 a StPO gehört der formlose Rechtsbehelf der Gegenvorstellung grundsätzlich nicht zum Rechtsweg gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u. a. -, NJW 2000, S. 273).

    Mit dieser Zielsetzung war sie offensichtlich unzulässig und daher nicht geeignet, die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde neu in Lauf zu setzen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u. a. -, NJW 2000, S. 273; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Mai 1999 - 2 BvR 564/99 - Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. August 1998 - 2 BvR 2195/97 - und vom 4. Juni 1992 - 2 BvR 838/92 -).

  • BVerfG, 15.11.2010 - 2 BvR 1183/09

    Anspruch auf rechtliches Gehör (beharrlicher und wiederholter Verstoß; Anspruch

    Der Umstand, dass die Fachgerichte und das Bundesverfassungsgericht oft nicht zu einer Entscheidung innerhalb kurzer Zeit in der Lage sind, darf nicht dazu führen, dass eine Verfassungsbeschwerde allein wegen des vom Beschwerdeführer nicht zu vertretenden Zeitablaufs als unzulässig verworfen wird und auf diese Weise nachhaltig in die Rechte eines Betroffenen eingreifende Beschlüsse des Ermittlungsrichters der verfassungsrechtlichen Überprüfung entzogen werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u.a. -, NJW 2000, S. 273).
  • BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 855/02

    Nichtannahme einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde -

    Im Gegensatz zu einem Antrag nach § 33 a StPO gehört der formlose Rechtsbehelf der Gegenvorstellung grundsätzlich nicht zum Rechtsweg gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG (vgl. nur Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u.a. -, NJW 2000, S. 273).

    Mit dieser Zielsetzung war sie nicht geeignet, die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde neu in Lauf zu setzen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u.a. -, NJW 2000, S. 273; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1999 - 2 BvR 564/99 - Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 1998 - 2 BvR 2195/97 - und vom 4. Juni 1992 - 2 BvR 838/92 - Juris).

  • BVerfG, 22.09.2000 - 1 BvR 1059/00

    Verletzung des Gebots effektiven Rechtsschutzes und rechtlichen Gehörs durch

    Doch ist hier für den Fristbeginn nach § 93 Abs. 1 BVerfGG die Zustellung der Entscheidung über die Gegenvorstellung maßgeblich, weil mit dieser ausschließlich die Verletzung von Prozessgrundrechten durch das Landgericht als letztinstanzlichem Gericht gerügt wurde (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 2000, S. 273 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 1821/03

    Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung: inhaltliche Anforderungen an den

    Es kann daher dahinstehen, dass bei einer Gegenvorstellung, die ausschließlich materiell-rechtliche Rügen enthält, für den Fristbeginn gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG nicht die Zustellung über die Gegenvorstellung, sondern die ursprüngliche Entscheidung maßgeblich ist (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u.a. -, NJW 2000, S. 273).
  • BVerfG, 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10

    Fesselung während eines Gerichtstermins (Anhörung); Rechtsschutzgarantie

    Unabhängig davon darf zudem der Umstand, dass die Fachgerichte und das Bundesverfassungsgericht oft nicht zu einer Entscheidung innerhalb kurzer Zeit in der Lage sind, nicht dazu führen, dass eine Verfassungsbeschwerde allein wegen des vom Beschwerdeführer nicht zu vertretenden Zeitablaufs als unzulässig verworfen wird und auf diese Weise eine nachhaltig in die Rechte eines Betroffenen eingreifende Untätigkeit der Fachgerichte der verfassungsrechtlichen Überprüfung entzogen wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2010 - 2 BvR 1183/09 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u.a. -, NJW 2000, S. 273).
  • BVerfG, 04.10.2004 - 2 BvR 1313/04

    Fristbeginn zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde

    Unbeschadet der Plenarentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 (vgl. BVerfGE 107, 395 ff.) kann eine Gegenvorstellung lediglich dann als fristwahrend gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG angesehen werden, wenn mit ihr die Verletzung von Prozessgrundrechten durch das letzterkennende Gericht gerügt wird (vgl. BVerfGE 73, 322 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u.a. -, NJW 2000, S. 273; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 2002 - 2 BvR 855/02 -, NJW 2003, S. 575).

    Enthält jedoch die Gegenvorstellung ausschließlich materiell-rechtliche Rügen, so ist für den Fristbeginn die ursprüngliche - im vorliegenden Verfahren dem Verteidiger des Beschwerdeführers am 26. April 2004 zugegangene - Entscheidung maßgeblich (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u.a. -, NJW 2000, S. 273).

  • BVerfG, 04.10.2004 - 2 BvR 1314/04
    Unbeschadet der Plenarentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 (vgl. BVerfGE 107, 395 ff.) kann eine Gegenvorstellung lediglich dann als fristwahrend gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG angesehen werden, wenn mit ihr die Verletzung von Prozessgrundrechten durch das letzterkennende Gericht gerügt wird (vgl. BVerfGE 73, 322 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u.a. -, NJW 2000, S. 273; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 2002 - 2 BvR 855/02 -, NJW 2003, S. 575).

    Enthält jedoch die Gegenvorstellung ausschließlich materiell-rechtliche Rügen, so ist für den Fristbeginn die ursprüngliche - im vorliegenden Verfahren dem Verteidiger des Beschwerdeführers am 26. April 2004 zugegangene - Entscheidung maßgeblich (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u.a. -, NJW 2000, S. 273).

  • BVerfG, 09.10.2003 - 2 BvR 1707/02

    Fristbeginn für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde (Gegenvorstellung gegen

  • BVerfG, 06.04.2006 - 2 BvR 619/06

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Frist; Beginn nur ausnahmsweise bei

  • BVerfG, 09.11.2000 - 1 BvR 933/97

    Zur Zulassung der weiteren Beschwerde in Notarkostensachen nach Gegenvorstellung

  • BVerfG, 06.01.2023 - 2 BvR 1899/22

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch und mangels ausreichender Begründung erfolglose

  • VerfGH Bayern, 09.12.2010 - 3-VI-09

    Arrest im Strafvollzug

  • StGH Hessen, 16.01.2003 - P.St. 1585

    Wegen Fristversäumnis unzulässige Grundrechtsklage gegen fachgerichtliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2003 - 18 B 656/03

    Unzulässigkeit der Gegenvorstellungen; Beschlüsse mit Rechtskraftwirkung;

  • VerfGH Sachsen, 23.11.2000 - 58-IV-00
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