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   BVerfG, 28.09.2015 - 1 BvR 3217/14   

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https://dejure.org/2015,29607
BVerfG, 28.09.2015 - 1 BvR 3217/14 (https://dejure.org/2015,29607)
BVerfG, Entscheidung vom 28.09.2015 - 1 BvR 3217/14 (https://dejure.org/2015,29607)
BVerfG, Entscheidung vom 28. September 2015 - 1 BvR 3217/14 (https://dejure.org/2015,29607)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG; § 185 StGB
    Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung (Schutz von Werturteilen; enge Auslegung des Begriffs der Schmähkritik; Zulässigkeit polemischer und überspitzter Kritik an einer Anzeigenerstatterin zur Verteidigung der eigenen Position in einem ...

  • lexetius.com
  • Burhoff online

    Schmähkritik, freie Meinungsäußerung, Beleidigung

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 185 StGB, § 380 StPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigung (§ 185 StGB) unter verfehlter Annahme von Schmähkritik verletzt Betroffenen in Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) - zudem keine Abwägung der Grundrechtspositionen der Beteiligten - ...

  • Wolters Kluwer

    Einfluss des Grundrechts auf Meinungsfreiheit bei Auslegung und Anwendung der grundrechtsbeschränkenden Vorschriften der §§ 185 ff. Strafgesetzbuch (StGB); Verfassungsrechtlich gebotene Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigung (§ 185 StGB) unter verfehlter Annahme von Schmähkritik verletzt Betroffenen in Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) - zudem keine Abwägung der Grundrechtspositionen der Beteiligten - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einfluss des Grundrechts auf Meinungsfreiheit bei Auslegung und Anwendung der grundrechtsbeschränkenden Vorschriften der §§ 185 ff. Strafgesetzbuch ( StGB ); Verfassungsrechtlich gebotene Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "… die Anzeigenerstatterin ist eine "Psychopathin"…", das ist erlaubt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    ... leidet offenkundig an Wahnvorstellungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

    Wesentliches Merkmal der Schmähung ist eine das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängende persönliche Kränkung (vgl. BVerfG 30. Mai 2018 - 1 BvR 1149/17 - aaO; 28. September 2015 - 1 BvR 3217/14 - Rn. 14) .
  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2397/19

    Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen

    Denn für die Freiheit der Meinungsäußerung wäre es besonders abträglich, wenn vor einer mündlichen Äußerung jedes Wort auf die Waagschale gelegt werden müsste (vgl. BVerfGE 76, 171 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Februar 2012 - 1 BvR 2883/11 -, Rn. 16; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2015 - 1 BvR 3217/14 -, Rn. 16).
  • OLG Rostock, 09.09.2016 - 20 RR 66/16

    Beleidigung: Verwendung des Begriffs "Rabauken-Jäger" in einem Zeitungsbericht

    Schmähkritik, die als solche nicht mehr vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt ist und deshalb eine Abwägung obsolet macht, liegt nur unter engen Voraussetzungen vor (BVerfG, Beschl. v. 28.09.2015, 1 BvR 3217/14; Beschl. v. 12.05.2009, 1 BvR 2272/04; BVerfGE 93, 266 (294); BVerfG NJW 1994, 2413).
  • GStA Koblenz, 13.10.2016 - 4 Zs 831/16

    Kein hinreichender Tatverdacht: Erdogan scheitert mit Beschwerde

    Dies wird jedoch "bei Äußerungen in einer die Öffentlich- keit wesentlich berührenden Frage [...] nur selten vorliegen und eher auf die sogenannte Privatfehde beschränkt bleiben" (BVerfG, a.a.O.; BVerfG, NJW 2013, 3021; NJW 2014, 3357, 3358; Beschl. v. 28.09.2015 - 1 BvR 3217/14 -, BeckRS 2016, 41100, Rdnr. 14).
  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 1094/19

    Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen

    Denn für die Freiheit der Meinungsäußerung wäre es besonders abträglich, wenn vor einer mündlichen Äußerung jedes Wort auf die Waagschale gelegt werden müsste (vgl. BVerfGE 76, 171 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Februar 2012 - 1 BvR 2883/11 -, Rn. 16; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2015 - 1 BvR 3217/14 -, Rn. 16).
  • OLG Karlsruhe, 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18

    Beleidigung, Flietzpiepe, Urteilsanforderungen

    Auch die polemische und verletzende Formulierung entzieht eine Äußerung nicht ohne Weiteres dem Schutzbereich des Grundrechts (BVerfGE 54, 129; Kammerbeschluss vom 28.09.2015 - 1 BvR 3217/14, juris).

    Eine solche nur unter engen Voraussetzungen anzunehmende Schmähkritik liegt aber nicht schon bei überzogener oder selbst ausfälliger Kritik, sondern erst dann vor, wenn das sachliche Anliegen völlig hinter die persönliche Kränkung zurücktritt (BVerfGE 82, 272; Kammerbeschluss vom 28.09.2015 a.a.O.; OLG Düsseldorf NJW 1992, 1335).

  • BVerfG, 08.11.2016 - 1 BvR 988/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die gerichtliche Auflösung eines

    Verfahrensbeteiligte dürfen in gerichtlichen Auseinandersetzungen auch starke, eindringliche Ausdrücke und Schlagworte benutzen, um die eigene Rechtsposition zu unterstreichen (vgl. BVerfGE 76, 171 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2015 - 1 BvR 3217/14 -, juris, Rn. 16).
  • LG Verden, 07.02.2022 - 4 Qs 101/21

    Strafbarkeit öffentlich ehrverletzender Herabsetzungen in digitalen Medien, hier:

    Werturteile unterfallen als Meinungsäußerungen dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28.09.2015, Az.: 1 BvR 3217/14 Rn. 13).
  • LAG Köln, 25.08.2022 - 8 Sa 462/22

    Außerordentliche Kündigung; Auflösungsantrag; Äußerung im Rahmen der

    Wesentliches Merkmal der Schmähung ist eine das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängende persönliche Kränkung (vgl. BVerfG 30. Mai 2018 - 1 BvR 1149/17 - aaO; 28. September 2015 - 1 BvR 3217/14 - Rn. 14; BAG, Urteil vom 5. Dezember 2019 - 2 AZR 240/19 -, Rn. 87, juris).
  • VG Ansbach, 16.03.2016 - AN 7 PE 16.00379

    Unterlassung von Äußerungen der Gewerkschaft im Rahmen einer Personalratswahl

    Das Bundesverfassungsgericht hat den Begriff der Schmähkritik eng definiert (vgl. jüngst etwa B. v. 28.9.2015, Az. 1 BvR 3217/14, juris, Rn. 14 m. w. N.): Danach würde selbst eine überzogene oder ausfällige Kritik eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung machen.
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