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BVerfG, 28.10.1958 - 2 BvL 2/57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit des § 3 Bay KfzBG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 03.12.1953 - 6 O 208/52
- BVerfG, 28.10.1958 - 2 BvL 2/57
Papierfundstellen
- BVerfGE 8, 229
- NJW 1959, 139
- MDR 1959, 95
- DÖV 1959, 68
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52
Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts
Auszug aus BVerfG, 28.10.1958 - 2 BvL 2/57
Die Vorschrift des § 3 KfzBG steht auch im Einklang mit dem gemeindeutschen Rechtsgrundsatz, daß demjenigen, in dessen Eigentum durch die öffentliche Gewalt rechtswidrig eingegriffen wurde, eine angemessene Entschädigung zu leisten ist (RGZ 140, 276; BGHZ 6, 270; 13, 88). - BGH, 12.04.1954 - GSZ 1/54
Amtshaftung und Enteignungsentschädigung
Auszug aus BVerfG, 28.10.1958 - 2 BvL 2/57
Die Vorschrift des § 3 KfzBG steht auch im Einklang mit dem gemeindeutschen Rechtsgrundsatz, daß demjenigen, in dessen Eigentum durch die öffentliche Gewalt rechtswidrig eingegriffen wurde, eine angemessene Entschädigung zu leisten ist (RGZ 140, 276; BGHZ 6, 270; 13, 88). - RG, 11.04.1933 - III 187/32
1. Ist nach § 1 des preußischen Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 in der …
Auszug aus BVerfG, 28.10.1958 - 2 BvL 2/57
Die Vorschrift des § 3 KfzBG steht auch im Einklang mit dem gemeindeutschen Rechtsgrundsatz, daß demjenigen, in dessen Eigentum durch die öffentliche Gewalt rechtswidrig eingegriffen wurde, eine angemessene Entschädigung zu leisten ist (RGZ 140, 276; BGHZ 6, 270; 13, 88).
- BVerfG, 28.10.1958 - 2 BvL 3/57
Verfassungsmäßigkeit der §§ 3, 5 Bay KfzBG
Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Beschluß vom 28. Oktober 1958 - 2 BvL 2/57 - auf Vorlage des Landgerichts München entschieden, daß die Vorschrift des § 3 Abs. 1 KfzBG dem öffentlichen Recht angehört und nicht gegen Bundesrecht verstößt.Ob § 3 Abs. 1 KfzBG mit dem sonstigen öffentlichen Recht des Bundes, insbesondere mit dem Recht der Entschädigung wegen rechtswidriger, obrigkeitlicher Eingriffe, übereinstimmt, ist im Verfahren 2 BvL 2/57 geprüft worden, und zwar auch im Hinblick auf die Modifikationen, die § 3 Abs. 1 KfzBG durch die übrigen Absätze dieser Vorschrift erfährt.