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   BVerfG, 28.10.2009 - 2 BvR 2236/09   

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BVerfG, 28.10.2009 - 2 BvR 2236/09 (https://dejure.org/2009,2930)
BVerfG, Entscheidung vom 28.10.2009 - 2 BvR 2236/09 (https://dejure.org/2009,2930)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - 2 BvR 2236/09 (https://dejure.org/2009,2930)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Grundrechtsverletzung durch Auslieferung eines polnischen Staatsangehörigen zur Strafvollstreckung an Polen - insbesondere keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters aufgrund unterlassener Vorlage der Frage, wie § 83b Abs 2 S 1 Buchst b IRG auszulegen ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde eines polnischen Staatsangehörigen gegen die Auslieferung nach Polen zum Zweck der Strafvollstreckung; Fallgruppen der Rechtsprechung zu einer durch eine Vorlagepflichtverletzung bedingte Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; IRG § 83b Abs. 2; ; GG Art. 16 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 116 Abs. 1; ; RbEuHb Art. 4 Nr. 6; ; BVFG § 15; ; EGV Art. 234; ; EUV Art. 35; ; EuGHG § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde eines polnischen Staatsangehörigen gegen die Auslieferung nach Polen zum Zweck der Strafvollstreckung; Fallgruppen der Rechtsprechung zu einer durch eine Vorlagepflichtverletzung bedingte Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Ungleichbehandlung eigener und fremder Staatsbürger im deutschen Auslieferungsrecht - Verstoß gegen das europäische Diskriminierungsverbot und gegen das grundgesetzliche Bestimmtheitsgebot (RA'in Dr. Cristina Tinkl; ZIS 2010, 320)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 16, 328
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2009 - 2 BvR 2236/09
    Die vom Beschwerdeführer für unzulässig erachtete Privilegierung eigener Staatsangehöriger durch den deutschen Gesetzgeber finde ihre eindeutige Grundlage in Art. 4 Nr. 6 RbEuHb und stimme mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überein (BVerfGE 113, 273 ).

    Die individuellen Belange des Verfolgten sollten nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichts und des Gesetzgebers in Erfüllung der Pflicht aus Art. 19 Abs. 4 GG im Verfahren vor dem Oberlandesgericht vollständig und umfassend überprüft werden können (vgl. BVerfGE 113, 273; BTDrucks 16/1024, S. 12).

    a) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 113, 273 ; stRspr).

    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil über den Europäischen Haftbefehl zudem keine Aussagen über den Umfang der nach Art. 19 Abs. 4 GG erforderlichen gerichtlichen Überprüfung getroffen, sondern nur festgelegt, dass die Abwägungsentscheidung im Rahmen der Bewilligung überhaupt gerichtlich überprüft werden müsse (vgl. BVerfGE 113, 273 ).

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2009 - 2 BvR 2236/09
    Unterlässt es ein deutsches Gericht, ein Vorabentscheidungsverfahren an den Europäischen Gerichtshof zu stellen, obwohl es dazu verpflichtet ist, werden die Rechtsschutzsuchenden des Ausgangsverfahrens ihrem gesetzlichen Richter entzogen (BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ).

    Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen oder offensichtlich unhaltbar sind (vgl. BVerfGE 82, 159 ).

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn mögliche Gegenauffassungen zu der entscheidungserheblichen Frage des Gemeinschafts- und Unionsrechts gegenüber der vom Gericht vertretenen Meinung eindeutig vorzuziehen sind (vgl. BVerfGE 82, 159 ).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2009 - 2 BvR 2236/09
    Die Auslegung einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind der Nachprüfung des Bundesverfassungsgerichts so lange entzogen, als nicht Fehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Gebots des effektiven Rechtsschutzes beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ).

    Denn die Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften verstößt nicht schon als solche gegen Art. 103 Abs. 1 GG, es sei denn, das Gericht hat bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften die Bedeutung und Tragweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör verkannt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 74, 228 ).

  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvR 253/63

    Vertriebenenbegriff

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2009 - 2 BvR 2236/09
    Bei einer Auslieferung müsse zweifelsfrei geklärt sein, dass der Verfolgte Nichtdeutscher sei (BVerfGE 17, 224 ).

    a) Zwar ist das Oberlandesgericht in einem Auslieferungsverfahren im Hinblick auf das Grundrecht aus Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG verpflichtet, den Sachverhalt so weit aufzuklären, dass die Eigenschaft des Auszuliefernden als Nichtdeutscher eindeutig feststeht (vgl. BVerfGE 8, 81 ; 15, 249 ; 17, 224 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Juni 1990 - 2 BvR 116/90 -, NJW 1990, S. 2193).

  • OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 1 AK 51/07
    Auszug aus BVerfG, 28.10.2009 - 2 BvR 2236/09
    Dies bedeute, dass im Rahmen der Prüfung nach § 83b Abs. 2 Satz 1 Buchstabe b) IRG, ob das schutzwürdige Interesse des Verfolgten an der Strafvollstreckung im Inland überwiege, maßgeblich mit zu berücksichtigen sei, ob die Resozialisierungschancen des Verfolgten durch eine Inlandsvollstreckung erhöht würden (vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 AK 51/07 -, NStZ-RR 2009, S. 107).

    Unter Verweis auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 16. Dezember 2008 (a.a.O.) hat das Oberlandesgericht das Urteil vom 17. Juli 2008 des Europäischen Gerichtshofs (a.a.O., Rn. 45) in vertretbarer Weise dahingehend ausgelegt, dass im Rahmen der Prüfung nach § 83b Abs. 2 Satz 1 Buchstabe b) IRG, ob das schutzwürdige Interesse des Verfolgten an der Strafvollstreckung im Inland überwiege, maßgeblich zu berücksichtigen sei, ob die Resozialisierungschancen des Verfolgten durch eine Inlandsvollstreckung erhöht würden.

  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 3 Ausl 69/07

    Auslieferung zur Strafvollstreckung: Vorlagebeschluss an den EuGH zu den

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2009 - 2 BvR 2236/09
    Der Beschwerdeführer verweist insoweit auf den Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 14. Februar 2008 (- 3 Ausl 69/07 -, [...]), in dem genau diese Frage für klärungsbedürftig gehalten wurde, sowie die Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rs. C-123/08 (Schlussanträge vom 24. März 2009, Wolzenburg, noch nicht in der amtlichen Sammlung).

    Die dahingehende Vorlagefrage des Oberlandesgerichts Stuttgart (Beschluss vom 14. Februar 2008, a.a.O., Rn. 54 ff.) wurde vom Europäischen Gerichtshof in seinem Urteil vom 17. Juli 2008 mangels Entscheidungserheblichkeit nicht beantwortet (a.a.O., Rn. 56).

  • BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 54.89

    Deutscher; Statusdeutscher, Statusdeutscheneigenschaft; Vertriebener; Aufnahme;

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2009 - 2 BvR 2236/09
    Wegen dieses Zusammenhangs müssten Ehegatten und Abkömmlinge grundsätzlich mit den Volksdeutschen geflohen oder vertrieben und aufgenommen worden sein, zumindest sei ein zeitlicher oder sachlicher Zusammenhang erforderlich (BVerwGE 90, 173 ).

    Gleichgestellt werde dabei eine spätere Übersiedlung aus Gründen der familiären Einheit (BVerwGE 90, 173 ).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2009 - 2 BvR 2236/09
    a) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 113, 273 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvR 532/56

    Wohnsitz im Sinne des Art. 116 II 2 GG

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2009 - 2 BvR 2236/09
    a) Zwar ist das Oberlandesgericht in einem Auslieferungsverfahren im Hinblick auf das Grundrecht aus Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG verpflichtet, den Sachverhalt so weit aufzuklären, dass die Eigenschaft des Auszuliefernden als Nichtdeutscher eindeutig feststeht (vgl. BVerfGE 8, 81 ; 15, 249 ; 17, 224 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Juni 1990 - 2 BvR 116/90 -, NJW 1990, S. 2193).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2009 - 2 BvR 2236/09
    Unterlässt es ein deutsches Gericht, ein Vorabentscheidungsverfahren an den Europäischen Gerichtshof zu stellen, obwohl es dazu verpflichtet ist, werden die Rechtsschutzsuchenden des Ausgangsverfahrens ihrem gesetzlichen Richter entzogen (BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ).
  • BVerfG, 09.01.1963 - 1 BvR 85/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Auslieferung an die Türkei

  • BVerfG, 16.02.1965 - 2 BvR 114/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1036/99

    Zur Vorlagepflicht an den EuGH

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 06.12.2006 - 1 BvR 2085/03

    Vorlagepflicht an den EuGH im Nachprüfungsverfahren

  • BVerfG, 09.11.1987 - 2 BvR 808/82

    Nichtvorlage an den EugH und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

  • BVerfG, 22.06.1990 - 2 BvR 116/90

    Gerichtliche Aufklärungspflicht im Auslieferungsverfahren bei Behauptung der

  • BVerfG, 13.08.2009 - 2 BvR 471/09

    Unvereinbarkeit von § 74 Abs 1 IRG mit Gemeinschaftsrecht nicht substantiiert

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BVerfG, 12.12.1952 - 1 BvR 674/52

    Frage der Staatsangehörigkeit nach 1945 bei davor zwangsweise erworbenen

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • EuGH, 17.07.2008 - C-66/08

    Kozlowski - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

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