Rechtsprechung
BVerfG, 28.10.2011 - 2 BvR 2567/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Vorläufige Untersagung der Vollstreckung einer Jugendstrafe nach fast zweijähriger Untätigkeit der Justiz - Überwiegen der irreparablen Nachteile infolge der mit der Strafvollstreckung verbundenen Freiheitsentziehung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 17 Abs 1 JGG, § 79 StGB
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Untersagung der Vollstreckung einer Jugendstrafe nach fast zweijähriger Untätigkeit der Justiz - Überwiegen der irreparablen Nachteile infolge der mit der Strafvollstreckung verbundenen Freiheitsentziehung - rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 17 Abs 1 JGG, § 79 StGB
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Untersagung der Vollstreckung einer Jugendstrafe nach fast zweijähriger Untätigkeit der Justiz - Überwiegen der irreparablen Nachteile infolge der mit der Strafvollstreckung verbundenen Freiheitsentziehung - Wolters Kluwer
Einstweiliger Rechtschutz vor dem BVerfG im Zusammenhang mit einer Verfassungsbeschwerde bzgl. der Rechtmäßigkeit einer Ladung zum Strafantritt mehr als 21 Monate nach Eintritt der Rechtskraft
- rewis.io
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Untersagung der Vollstreckung einer Jugendstrafe nach fast zweijähriger Untätigkeit der Justiz - Überwiegen der irreparablen Nachteile infolge der mit der Strafvollstreckung verbundenen Freiheitsentziehung
- rewis.io
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Untersagung der Vollstreckung einer Jugendstrafe nach fast zweijähriger Untätigkeit der Justiz - Überwiegen der irreparablen Nachteile infolge der mit der Strafvollstreckung verbundenen Freiheitsentziehung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 32 Abs. 1
Einstweiliger Rechtschutz vor dem BVerfG im Zusammenhang mit einer Verfassungsbeschwerde bzgl. der Rechtmäßigkeit einer Ladung zum Strafantritt mehr als 21 Monate nach Eintritt der Rechtskraft - rechtsportal.de
BVerfGG § 32 Abs. 1
Einstweiliger Rechtschutz vor dem BVerfG im Zusammenhang mit einer Verfassungsbeschwerde bzgl. der Rechtmäßigkeit einer Ladung zum Strafantritt mehr als 21 Monate nach Eintritt der Rechtskraft - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 2011/94
Erfolgreicher Antrag auf erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die …
Auszug aus BVerfG, 28.10.2011 - 2 BvR 2567/10
Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; stRspr). - BVerfG, 07.04.1993 - 1 BvR 565/93
Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die …
Auszug aus BVerfG, 28.10.2011 - 2 BvR 2567/10
Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; stRspr). - BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83
Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher …
Auszug aus BVerfG, 28.10.2011 - 2 BvR 2567/10
Dabei handelt es sich um einen erheblichen, nicht wieder gutzumachenden Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 ), das unter den grundrechtlich verbürgten Rechten besonderes Gewicht hat (vgl. BVerfGE 65, 317 ). - BVerfG, 11.07.1967 - 2 BvR 566/66
Einstweilige Anordnung gegen Vollstreckung von Strafurteilen - …
Auszug aus BVerfG, 28.10.2011 - 2 BvR 2567/10
Dabei handelt es sich um einen erheblichen, nicht wieder gutzumachenden Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 ), das unter den grundrechtlich verbürgten Rechten besonderes Gewicht hat (vgl. BVerfGE 65, 317 ).