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   BVerfG, 28.10.2019 - 1 BvR 2208/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,41643
BVerfG, 28.10.2019 - 1 BvR 2208/19 (https://dejure.org/2019,41643)
BVerfG, Entscheidung vom 28.10.2019 - 1 BvR 2208/19 (https://dejure.org/2019,41643)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Oktober 2019 - 1 BvR 2208/19 (https://dejure.org/2019,41643)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Antrag auf Verlängerung der Frist zur Begründung der Verfassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 3 BVerfGG, § 15 Abs 2 S 1 Halbs 1 FamFG
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei Versäumung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG bzw bei unzureichender Begründung innerhalb jener Frist - Beginn des Fristlaufs mit Zustellung an Verfahrensbevollmächtigte

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei Versäumung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG bzw bei unzureichender Begründung innerhalb jener Frist - Beginn des Fristlaufs mit Zustellung an Verfahrensbevollmächtigte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 93 Abs. 1 S. 1
    Verlängerung der Frist zur Begründung der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei Versäumung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG bzw bei unzureichender Begründung innerhalb jener Frist - Beginn des Fristlaufs mit Zustellung an Verfahrensbevollmächtigte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befangen wegen früherer gleichgelagerter Verfahren?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.07.2010 - 1 BvR 748/06

    Hamburgisches Hochschulgesetz

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2019 - 1 BvR 2208/19
    Das genannte Schreiben beinhaltet auch keine nach Fristablauf zulässige konkretisierende Ergänzung (vgl. BVerfGE 127, 87 ) einer bereits zuvor zulässig eingelegten und begründeten Verfassungsbeschwerde.

    Ungeachtet möglicher, bereits aus Verfristung oder aus dem Vorliegen einer nach Verstreichen der Frist ausgeschlossenen substantiellen Erweiterung des Verfahrensgegenstandes resultierender Unzulässigkeit (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 127, 87 m.w.N.) genügt die Begründung nicht den Anforderungen aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG.

    Es handelt sich bei der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist (vgl. BVerfGE 127, 87 ; siehe auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2019 - 2 BvR 834/19 -, Rn. 4).

  • BVerfG, 25.03.2013 - 1 BvR 539/13

    Wegen Nichteinhaltung der Frist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG unzulässige

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2019 - 1 BvR 2208/19
    Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers beginnt der Lauf der Einlegungs- und Begründungsfrist nicht erst mit der Weiterleitung der fraglichen Entscheidungen durch die Verfahrensbevollmächtigte an ihn (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2013 - 1 BvR 539/13 -, Rn. 2 m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juni 2019 - 1 BvR 2302/18 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 11.06.2019 - 2 BvR 834/19

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2019 - 1 BvR 2208/19
    Es handelt sich bei der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist (vgl. BVerfGE 127, 87 ; siehe auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2019 - 2 BvR 834/19 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11

    Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2019 - 1 BvR 2208/19
    Diese wurden auch nicht ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt (vgl. BVerfGE 129, 269 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2019 - 1 BvR 2208/19
    Er setzt sich zudem weder mit dem Inhalt der Normen noch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu möglicherweise in Betracht kommenden Grundrechten und sich hieraus ergebenden Anforderungen an den Gesetzgeber auseinander (vgl. BVerfGE 130, 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2019 - 1 BvR 2208/19
    Ungeachtet möglicher, bereits aus Verfristung oder aus dem Vorliegen einer nach Verstreichen der Frist ausgeschlossenen substantiellen Erweiterung des Verfahrensgegenstandes resultierender Unzulässigkeit (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 127, 87 m.w.N.) genügt die Begründung nicht den Anforderungen aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG.
  • BVerfG, 17.06.2019 - 1 BvR 2302/18

    Unkenntnis des Beginns der Monatsfrist rechtfertigt grundsätzlich nicht die

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2019 - 1 BvR 2208/19
    Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers beginnt der Lauf der Einlegungs- und Begründungsfrist nicht erst mit der Weiterleitung der fraglichen Entscheidungen durch die Verfahrensbevollmächtigte an ihn (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2013 - 1 BvR 539/13 -, Rn. 2 m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juni 2019 - 1 BvR 2302/18 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 14.02.2024 - 2 BvR 1816/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Revisionsentscheidung in einem

    Zwar kann die Begründung der Verfassungsbeschwerde nachträglich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ergänzt werden (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 127, 87 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. Oktober 2019 - 1 BvR 2208/19 -, Rn. 5).

    Dies ändert aber nichts daran, dass bereits bei Ablauf der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG eine ausreichend begründete und damit zulässige Verfassungsbeschwerde vorgelegen haben muss (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 12, 319 ; 18, 85 ; 81, 208 ; 84, 212 ; 127, 87 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Mai 2001 - 2 BvR 662/01 -, Rn. 3: "Unheilbarer Substantiierungsmangel"; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. Oktober 2019 - 1 BvR 2208/19 -, Rn. 5).

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