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   BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81   

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BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81 (https://dejure.org/1984,44)
BVerfG, Entscheidung vom 28.11.1984 - 1 BvL 13/81 (https://dejure.org/1984,44)
BVerfG, Entscheidung vom 28. November 1984 - 1 BvL 13/81 (https://dejure.org/1984,44)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verfassungswidrigkeit einschränkender Berufsausübungsregelungen ohne Übergangsregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für einfachere Bauvorhaben nach der Hessischen Bauordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 68, 272
  • NJW 1985, 964
  • NVwZ 1985, 334 (Ls.)
  • DVBl 1985, 383
  • DÖV 1985, 530
 
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Wird zitiert von ... (164)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 117/65

    Verfassungsmäßigkeit des § 90 Abs. 5 LBO Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81
    Das änderte sich, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1970 eine Regelung in der baden-württembergischen Bauordnung als verfassungsmäßig beurteilt hatte, wonach die Bauvorlagen - abgesehen von bestimmten Ausnahmen - von Architekten als Planverfassern zu unterzeichnen waren (BVerfGE 28, 364 ).

    Da die damaligen Beschwerdeführer ihre Tätigkeit als Planverfasser im Zusammenhang mit ihrem Beruf als Bauunternehmer oder Bauhandwerker ausübten und da ihre Befugnis zu Planvorlagen für Bauten einfacher Art unberührt blieb, spreche viel dafür, daß es sich lediglich um eine Regelung der Berufsausübung handele (BVerfGE 28, 364 (375)).

    Wenn auch die Baugenehmigungsbehörden verpflichtet sind, Bauvorlagen zurückzuweisen, die entgegen den Regeln der Baukunst, aufgrund falscher statischer Berechnungen oder unter Mißachtung baurechtlicher Vorschriften entworfen wurden, so kann der Gesetzgeber doch im Interesse erhöhter Sicherheit und auch zur Entlastung des Baugenehmigungsverfahrens verlangen, daß die erforderlichen Vorlagen bereits von Fachleuten mit entsprechender Vorbildung und Erfahrung angefertigt und verantwortet werden (vgl. dazu BVerfGE 28, 364 (375); BayVerfGH , BayVBl. 1978, S. 207 (209); vgl. auch Rasch/Schaetzell, Hessische Bauordnung , in: Die Praxis der Gemeindeverwaltung, F 3 He, S. 293 f.).

  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81
    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, daß Regelungen, welche die Berufsfreiheit für Berufsbewerber in statthafter Weise beschränken, dennoch gegen Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Gebot des Vertrauensschutzes verstoßen können, wenn sie keine Übergangsregelung für diejenigen vorsehen, welche eine künftig unzulässige Tätigkeit in der Vergangenheit in erlaubter Weise ausgeübt haben (vgl. BVerfGE 21, 173 (183); 32, 1 (22 f.); 50, 265 (274); 55, 185 (201); 64, 72 (83 f.)).

    Der Gesetzgeber, dem die Entscheidung über die nähere Gestaltung der Übergangsregelung vorbehalten ist (vgl. BVerfGE 21, 173 (183)), kann seine Entscheidung von Zeitdauer, Ausmaß und wirtschaftlicher Bedeutung der bisherigen beruflichen Betätigung abhängig machen.

  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 111/75

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs. 5 ApoBetrO

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81
    Von einem selbständigen Beruf kann aber bei solchen Tätigkeiten keine Rede sein, die nur als Bestandteil eines umfassenderen oder als Erweiterung eines anderen Berufes ausgeübt werden und deren Regelung die eigentliche Berufstätigkeit als Grundlage der Lebensführung unberührt läßt (vgl. etwa BVerfGE 9, 73 (78 f.) - Arzneimittelverkauf; 10, 185 (192 ff.) - Prozeßagenten; 11, 30 (41) und 16, 286 (296) - Kassenarzt; 16, 147 (163) - Werkfernverkehr; 48, 376 (388) - Tierversuche; 50, 265 (274) - Apothekerassistenten).

    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, daß Regelungen, welche die Berufsfreiheit für Berufsbewerber in statthafter Weise beschränken, dennoch gegen Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Gebot des Vertrauensschutzes verstoßen können, wenn sie keine Übergangsregelung für diejenigen vorsehen, welche eine künftig unzulässige Tätigkeit in der Vergangenheit in erlaubter Weise ausgeübt haben (vgl. BVerfGE 21, 173 (183); 32, 1 (22 f.); 50, 265 (274); 55, 185 (201); 64, 72 (83 f.)).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81
    Zwar ist der Berufsbegriff nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weit auszulegen; er umfaßt jede sinnvolle erlaubte Betätigung (vgl. BVerfGE 7, 377 (397); 54, 301 (313)).
  • BVerfG, 07.01.1959 - 1 BvR 100/57

    Arzneifertigwaren

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81
    Von einem selbständigen Beruf kann aber bei solchen Tätigkeiten keine Rede sein, die nur als Bestandteil eines umfassenderen oder als Erweiterung eines anderen Berufes ausgeübt werden und deren Regelung die eigentliche Berufstätigkeit als Grundlage der Lebensführung unberührt läßt (vgl. etwa BVerfGE 9, 73 (78 f.) - Arzneimittelverkauf; 10, 185 (192 ff.) - Prozeßagenten; 11, 30 (41) und 16, 286 (296) - Kassenarzt; 16, 147 (163) - Werkfernverkehr; 48, 376 (388) - Tierversuche; 50, 265 (274) - Apothekerassistenten).
  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Auszug aus BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81
    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, daß Regelungen, welche die Berufsfreiheit für Berufsbewerber in statthafter Weise beschränken, dennoch gegen Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Gebot des Vertrauensschutzes verstoßen können, wenn sie keine Übergangsregelung für diejenigen vorsehen, welche eine künftig unzulässige Tätigkeit in der Vergangenheit in erlaubter Weise ausgeübt haben (vgl. BVerfGE 21, 173 (183); 32, 1 (22 f.); 50, 265 (274); 55, 185 (201); 64, 72 (83 f.)).
  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81
    Zwar ist der Berufsbegriff nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weit auszulegen; er umfaßt jede sinnvolle erlaubte Betätigung (vgl. BVerfGE 7, 377 (397); 54, 301 (313)).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78

    Berufsfreiheit - Vogelschutz - Vereinbarkeit mit Verfassung - Tierpräparator -

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81
    Derartige Regelungen sind nach ständiger Rechtsprechung statthaft und bleiben im Rahmen des dem Gesetzgeber durch Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG eingeräumten Regelungsauftrages, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und auch erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (BVerfGE 61, 291 (312) m. w. N.).
  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81
    Von einem selbständigen Beruf kann aber bei solchen Tätigkeiten keine Rede sein, die nur als Bestandteil eines umfassenderen oder als Erweiterung eines anderen Berufes ausgeübt werden und deren Regelung die eigentliche Berufstätigkeit als Grundlage der Lebensführung unberührt läßt (vgl. etwa BVerfGE 9, 73 (78 f.) - Arzneimittelverkauf; 10, 185 (192 ff.) - Prozeßagenten; 11, 30 (41) und 16, 286 (296) - Kassenarzt; 16, 147 (163) - Werkfernverkehr; 48, 376 (388) - Tierversuche; 50, 265 (274) - Apothekerassistenten).
  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvL 80/53

    Verfassungsmäßigkeit des § § 157 Abs. 3 S. 2 ZPO

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81
    Von einem selbständigen Beruf kann aber bei solchen Tätigkeiten keine Rede sein, die nur als Bestandteil eines umfassenderen oder als Erweiterung eines anderen Berufes ausgeübt werden und deren Regelung die eigentliche Berufstätigkeit als Grundlage der Lebensführung unberührt läßt (vgl. etwa BVerfGE 9, 73 (78 f.) - Arzneimittelverkauf; 10, 185 (192 ff.) - Prozeßagenten; 11, 30 (41) und 16, 286 (296) - Kassenarzt; 16, 147 (163) - Werkfernverkehr; 48, 376 (388) - Tierversuche; 50, 265 (274) - Apothekerassistenten).
  • BVerfG, 20.06.1978 - 1 BvL 14/77

    Tierversuche

  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

  • BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80

    Prüfingenieure

  • BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 228/73

    Befreiung von der Steuerberaterprüfung - Beamte der Finanzverwaltung -

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