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   BVerfG, 28.11.2007 - 1 BvR 2755/07   

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https://dejure.org/2007,34987
BVerfG, 28.11.2007 - 1 BvR 2755/07 (https://dejure.org/2007,34987)
BVerfG, Entscheidung vom 28.11.2007 - 1 BvR 2755/07 (https://dejure.org/2007,34987)
BVerfG, Entscheidung vom 28. November 2007 - 1 BvR 2755/07 (https://dejure.org/2007,34987)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 18.02.1999 - 1 BvR 1840/98

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zum Besuch des

    Auszug aus BVerfG, 28.11.2007 - 1 BvR 2755/07
    Diese Darstellung kann daher keine verlässliche Grundlage für eine Entscheidung über die Annahme der Verfassungsbeschwerde bilden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Januar 2001 - 1 BvR 1871/96 -, JURIS; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 1999 - 1 BvR 1840/98 -, JURIS; Magen, in: Umbach/Clemens/Dollinger (Hrsg.), BVerfGG, 2. Auflage 2005, § 92 Rn. 38).
  • BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1871/96

    Unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die nach dem

    Auszug aus BVerfG, 28.11.2007 - 1 BvR 2755/07
    Diese Darstellung kann daher keine verlässliche Grundlage für eine Entscheidung über die Annahme der Verfassungsbeschwerde bilden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Januar 2001 - 1 BvR 1871/96 -, JURIS; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 1999 - 1 BvR 1840/98 -, JURIS; Magen, in: Umbach/Clemens/Dollinger (Hrsg.), BVerfGG, 2. Auflage 2005, § 92 Rn. 38).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 28.11.2007 - 1 BvR 2755/07
    Bei Verfassungsbeschwerden gegen Gerichtsentscheidungen sind diese entweder vorzulegen oder in einer Weise wiederzugeben, die eine Beurteilung erlaubt, ob sie mit dem Grundgesetz in Einklang stehen oder nicht (vgl. BVerfGE 88, 40 [44 f.]; - 93, 266 [288]).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 28.11.2007 - 1 BvR 2755/07
    Bei Verfassungsbeschwerden gegen Gerichtsentscheidungen sind diese entweder vorzulegen oder in einer Weise wiederzugeben, die eine Beurteilung erlaubt, ob sie mit dem Grundgesetz in Einklang stehen oder nicht (vgl. BVerfGE 88, 40 [44 f.]; - 93, 266 [288]).
  • BVerfG, 16.04.2007 - 2 BvR 359/07

    Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten bei Übermittlung einer umfangreichen

    Auszug aus BVerfG, 28.11.2007 - 1 BvR 2755/07
    Eine solche Belegung ist kein Umstand, der einer technischen Störung gleich zu achten ist und der Beschwerdeführerin daher nicht angelastet werden könnte, sondern ein gewöhnliches Ereignis, auf das sich der Rechtssuchende einstellen muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 2007 - 2 BvR 359/07 -, NJW 2007, S. 2838).
  • BVerfG, 13.08.2013 - 2 BvR 2660/06

    Zur Frage einer staatlichen Schadensersatz- und Entschädigungspflicht wegen der

    Nicht ausreichend ist es hingegen, bis zum Ablauf der Monatsfrist lediglich die Beschwerdeschrift per Telefax zu übermitteln und die angegriffenen Entscheidungen - nach Fristablauf - mit dem Originalschriftsatz nachzureichen (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. November 2007 - 1 BvR 2755/07 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Mai 2005 - 2 BvR 176/05 -, juris, Rn. 3).
  • BGH, 04.11.2014 - II ZB 25/13

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Demgegenüber stellt die Belegung des Telefaxgerätes durch andere eingehende Sendungen keine technische Störung dar und ist daher grundsätzlich nicht als Wiedereinsetzungsgrund zu qualifizieren (vgl. BVerfG, NJW 2007, 2838 Rn. 3; BVerfG, Beschluss vom 28. November 2007 - 1 BvR 2755/07, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 44/10, juris Rn. 9; Beschluss vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, NJW 2011, 1972 Rn. 10).
  • BGH, 06.04.2011 - XII ZB 701/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    Demgegenüber stellt die Belegung des Telefaxgerätes durch andere eingehende Sendungen keine technische Störung dar und ist daher grundsätzlich nicht als Wiedereinsetzungsgrund zu qualifizieren (vgl. BGH Beschluss vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 44/10 - juris Rn. 9; BVerfG NJW 2007, 2838; BVerfG Beschluss vom 28. November 2007 - 1 BvR 2755/07 - juris Rn. 3; Hüßtege in Thomas/Putzo ZPO 31. Aufl. § 233 Rn. 52a; aA jedenfalls für den Fall, dass die Leitung bis zum Fristablauf nicht mehr frei wird, Roth NJW 2008, 785).
  • BVerfG, 01.10.2020 - 2 BvR 329/19

    Monatsfrist durch Übermittlung der Verfassungsbeschwerdeschrift per Fax ohne

    Es genügt insbesondere nicht, alleine die Verfassungsbeschwerdeschrift fristwahrend per Fax zu übermitteln und die angegriffenen Hoheitsakte und sonstige Anlagen erst nachträglich, also nach Ablauf der Beschwerdefrist, per Post einzureichen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Mai 2005 - 2 BvR 176/05 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. November 2007 - 1 BvR 2755/07 - Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 2013 - 2 BvR 2660/06 u.a. -).
  • BVerfG, 06.05.2021 - 2 BvR 721/21

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidung zu einer

    Es genügt insbesondere grundsätzlich nicht, alleine die Verfassungsbeschwerdeschrift fristwahrend per Fax zu übermitteln und die angegriffenen Hoheitsakte und sonstige Anlagen erst nachträglich, also nach Ablauf der Beschwerdefrist, per Post einzureichen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. November 2007 - 1 BvR 2755/07 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 2013 - 2 BvR 2660/06 u.a. -, Rn. 33; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Oktober 2020 - 2 BvR 329/19 -, Rn. 2).
  • FG Düsseldorf, 14.06.2018 - 15 K 2760/17

    Klagefrist im Zusammenhang einer Klage wegen der Hinzuschätzungen nach einer

    Die Belegung des Telefaxgerätes durch andere eingehende Sendungen stellt keine technische Störung dar und ist daher grundsätzlich nicht als Wiedereinsetzungsgrund zu qualifizieren (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 19.11.1999 2 BvR 565/98, NJW 2000, 574; Nichtannahmebeschluss vom 16.4.2007 2 BvR 359/07, NJW 2007, 2838; vom 28.11.2007 1 BvR 2755/07, juris; BGH, Beschluss vom 6.4.2011 XII ZB 701/10, NJW 2011, 1972; vom 4.11.2014 II ZB 25/13, NJW 2015, 1027).
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