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   BVerfG, 29.01.1998 - 2 BvR 1922/97   

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https://dejure.org/1998,14805
BVerfG, 29.01.1998 - 2 BvR 1922/97 (https://dejure.org/1998,14805)
BVerfG, Entscheidung vom 29.01.1998 - 2 BvR 1922/97 (https://dejure.org/1998,14805)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Januar 1998 - 2 BvR 1922/97 (https://dejure.org/1998,14805)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschlagnahme und Öffnung eines Testaments bei ausreichendem Anfangsverdacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.02.1953 - 1 BvR 787/52

    Geltungsumfang des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG

    Auszug aus BVerfG, 29.01.1998 - 2 BvR 1922/97
    Ein Verstoß gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG scheidet schon deshalb aus, weil dieser auf vorkonstitutionelle Gesetze wie die Durchsuchungs- und Beschlagnahmevorschriften der StPO nicht anwendbar ist (vgl. BVerfGE 2, 121 [122 f.]; stRspr).
  • BVerfG, 19.08.1983 - 2 BvR 1281/83

    Beschlagnahme eines versiegelten Privattestaments zu steuerstrafrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 29.01.1998 - 2 BvR 1922/97
    Die Beschlagnahme und Öffnung eines Testaments stellt keinen Eingriff in den Kernbereich der Privatsphäre dar, unterliegt vielmehr dem Regime des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19. August 1983 - 2 BvR 1281/83 -, NdsRpfl 1984, 46).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus BVerfG, 29.01.1998 - 2 BvR 1922/97
    Der Vorwurf betrifft einen vor dem 31. Dezember 1996 liegenden Zeitraum, für den steuerlich und steuerstrafrechtlich das damals geltende Vermögensteuer- und Bewertungsteuerrecht zugrundezulegen ist (vgl. BVerfGE 93, 121 [148]).
  • OLG Celle, 29.12.1983 - 12 WF 352/83
    Auszug aus BVerfG, 29.01.1998 - 2 BvR 1922/97
    Die Beschlagnahme und Öffnung eines Testaments stellt keinen Eingriff in den Kernbereich der Privatsphäre dar, unterliegt vielmehr dem Regime des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19. August 1983 - 2 BvR 1281/83 -, NdsRpfl 1984, 46).
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