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BVerfG, 29.01.2004 - 2 BvR 2321/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung
- Wolters Kluwer
Verfassungswidrigkeit von Vollstreckungshandlungen; Verfassungsbeschwerde gegen Vollstreckungsakte der Vollstreckungsbehörden; Einstellung der Zwangsvollstreckung aus Versäumnisurteilen ohne Sicherheitsleistungen; Maßstab für die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches ...
- Judicialis
BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; ZPO § 719 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 24.11.2003 - 89 O 104/03
- OLG Köln, 18.12.2003 - 22 W 60/03
- BVerfG, 29.01.2004 - 2 BvR 2321/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 934
- FamRZ 2004, 1014
Wird zitiert von ...
- LSG Bayern, 22.03.2016 - L 7 R 924/15
Eilrechtsschutz gegen Beitragsnachforderung auf Grund Betriebsprüfung - …
Jedoch ist aufgrund der besonderen Umstände (…vgl. BSG Beschluss vom 11.11.2015, B 1233 KR 14/15 B Rz. 11) und den nachträglich glaubhaft vorgetragenem Versäumnis der Ast, ihre wirtschaftlichen Verhältnisse im Eilverfahren darzulegen, hier davon auszugehen, dass bei entsprechender Anhörung durch das Gericht der Bevollmächtigte der Ast die Notwendigkeit, sich zur möglichen Sicherheitsleistung zu äußern, erkannt und mit einem entsprechenden Vortrag reagiert hätte (vgl. BVerfG Beschluss vom 20.01.2004, 2 BvR 2321/03 Rz. 10).