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   BVerfG, 29.01.2018 - 1 BvQ 70/17   

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BVerfG, 29.01.2018 - 1 BvQ 70/17 (https://dejure.org/2018,1844)
BVerfG, Entscheidung vom 29.01.2018 - 1 BvQ 70/17 (https://dejure.org/2018,1844)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Januar 2018 - 1 BvQ 70/17 (https://dejure.org/2018,1844)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Zurückweisung von Rechtsbehelfen eines Presseverlags

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG
    Ablehnung des Erlasses einer eA, gerichtet gegen die Zurückweisung von Rechtsbehelfen eines Presseverlags im Verfahren der Zwangsvollstreckung eines Gegendarstellungsanspruchs: mangelndes Sicherungsbedürfnis bzgl gerügter Verletzungen prozessualer Rechte - iÜ ...

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer einstweiligen Verfügung mit der Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer eA, gerichtet gegen die Zurückweisung von Rechtsbehelfen eines Presseverlags im Verfahren der Zwangsvollstreckung eines Gegendarstellungsanspruchs: mangelndes Sicherungsbedürfnis bzgl gerügter Verletzungen prozessualer Rechte - iÜ ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anordnung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer einstweiligen Verfügung mit der Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer eA, gerichtet gegen die Zurückweisung von Rechtsbehelfen eines Presseverlags im Verfahren der Zwangsvollstreckung eines Gegendarstellungsanspruchs: mangelndes Sicherungsbedürfnis bzgl gerügter Verletzungen prozessualer Rechte - iÜ ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 06.06.2017 - 1 BvQ 16/17

    Tanzverbot am Karfreitag - Subsidiarität (mangelnde Rechtswegerschöpfung) bei

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2018 - 1 BvQ 70/17
    Diesbezüglich kann die Verletzung grundrechtsgleicher prozessualer Rechte nur noch festgestellt, aber nicht mehr beseitigt werden (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juni 2017 - 1 BvQ 16/17 u.a. -, juris, Rn. 11).

    Dagegen, dass die Fachgerichte den Antrag auf die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 936, § 924 Abs. 3 Satz 2, § 707 ZPO nicht für geeignet halten, um unabhängig von einem sachlichen Vollstreckungsschutzinteresse mittelbar Grundrechtsverletzungen zu rügen, die sich auf die zugrundeliegenden einstweiligen Verfügungen beziehen, sind verfassungsrechtliche Bedenken nicht ersichtlich (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juni 2017 - 1 BvQ 16/17 u.a. - , juris, Rn. 5).

  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 2421/17

    Gegen presserechtliche Unterlassungsanordnungen kann in Ausnahmefällen

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2018 - 1 BvQ 70/17
    Die Antragstellerin kann insoweit durch eine Verfassungsbeschwerde die Feststellung der Verletzung ihrer prozessualen Rechte begehren und hat eine solche Verfassungsbeschwerde auch erhoben (Verfassungsbeschwerde vom 26. Oktober 2017 - 1 BvR 2421/17 -).
  • BVerfG, 06.04.2012 - 1 BvQ 12/12
    Auszug aus BVerfG, 29.01.2018 - 1 BvQ 70/17
    Es ist der Antragstellerin insoweit nämlich zumutbar und unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der verfassungsgerichtlichen Rechtsbehelfe auch geboten (vgl. BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 6. April 2012 - 1 BvQ 12/12 -, juris, Rn. 7), zunächst das fachgerichtliche Verfahren zu Ende zu führen.
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82

    Einstweilige Anordnung im Verfahren auf Zuweisung eines landwirtschaftlichen

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2018 - 1 BvQ 70/17
    Ein möglicher Gehörsverstoß ist durch die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg am 3. November 2017 und den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 16. November 2017 über die Nichteinstellung der Zwangsvollstreckung nämlich nachträglich geheilt (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 58, 208 ; 62, 392 ; BVerfGE 107, 395 ; stRspr).
  • BVerfG, 31.03.1992 - 1 BvR 720/90

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2018 - 1 BvQ 70/17
    Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist (vgl. BVerfGE 66, 39 ; 86, 46 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2018 - 1 BvQ 70/17
    Ein möglicher Gehörsverstoß ist durch die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg am 3. November 2017 und den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 16. November 2017 über die Nichteinstellung der Zwangsvollstreckung nämlich nachträglich geheilt (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 58, 208 ; 62, 392 ; BVerfGE 107, 395 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Nachrüstung

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2018 - 1 BvQ 70/17
    Ein möglicher Gehörsverstoß ist durch die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg am 3. November 2017 und den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 16. November 2017 über die Nichteinstellung der Zwangsvollstreckung nämlich nachträglich geheilt (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 58, 208 ; 62, 392 ; BVerfGE 107, 395 ; stRspr).
  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2018 - 1 BvQ 70/17
    Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist (vgl. BVerfGE 66, 39 ; 86, 46 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
    Auszug aus BVerfG, 29.01.2018 - 1 BvQ 70/17
    Ein möglicher Gehörsverstoß ist durch die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg am 3. November 2017 und den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 16. November 2017 über die Nichteinstellung der Zwangsvollstreckung nämlich nachträglich geheilt (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 58, 208 ; 62, 392 ; BVerfGE 107, 395 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 2421/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen

    Mit Beschluss vom 29. Januar 2018 unter dem Aktenzeichen 1 BvQ 70/17 hat das Bundesverfassungsgericht den Antrag der Beschwerdeführerin auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung abgelehnt.
  • BVerfG, 11.01.2021 - 1 BvR 2681/20

    Erfolgreicher Eilantrag in einer äußerungsrechtlichen Eilsache wegen Verletzung

    Im Rahmen der mündlichen Verhandlung über den Widerspruch wird das Landgericht Hamburg Gelegenheit haben, den Vortrag beider Verfahrensbeteiligter zu hören und bei seiner Entscheidungsfindung zu berücksichtigen (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Januar 2018 - 1 BvQ 70/17 -, Rn. 7).
  • BGH, 09.12.2021 - I ZB 21/21

    Aufhebung eines inländischen Schiedsspruchs: Perpetuierung der

    Das im Instanzenzug übergeordnete Gericht muss im Rahmen seiner rechtlichen Befugnisse einen Gehörsverstoß des ihm nachgeordneten Gerichts durch eine Berücksichtigung des Vorbringens heilen (vgl. BVerfG, EuGRZ 2016, 694 Rn. 27 bis 29 mwN; zur Heilung vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2018 - 1 BvQ 70/17, juris Rn. 7 mwN) oder durch eine Aufhebung der angefochtenen Entscheidung beseitigen.
  • BVerfG, 08.09.2022 - 1 BvR 1726/22

    Erfolgloser Eilantrag gegen vorläufige Vollstreckbarkeit einer patentrechtlichen

    Damit legt die Beschwerdeführerin kein spezifisches Interesse an vorläufigem Vollstreckungsschutz dar, sondern beruft sich im Kern - hier unbehelflich (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Januar 2018 - 1 BvQ 70/17 -, Rn. 9) - auf Gehörsverstöße betreffend das für vorläufig vollstreckbar erklärte landgerichtliche Urteil und deren Perpetuierung durch die nachlaufenden oberlandesgerichtlichen Beschlüsse.
  • OLG Dresden, 01.08.2022 - 4 U 2567/21

    1. Dass ein anderer Spruchkörper innerhalb eines zuständigen Gerichts nach dessen

    Jedoch ist der Verstoß gegen das rechtliche Gehör nach Durchführung der mündlichen Verhandlung geheilt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.06.2017 - 1 BvQ 16/17, Rdnr. 7 - juris; Beschluss vom 29.01.2018 - 1 BvQ 70/17).
  • OLG Dresden, 19.04.2022 - 4 U 2567/21

    1. Dass ein anderer Spruchkörper innerhalb eines zuständigen Gerichts nach dessen

    Jedoch ist der Verstoß gegen das rechtliche Gehör nach Durchführung der mündlichen Verhandlung geheilt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.06.2017 - 1 BvQ 16/17, Rdnr. 7 - juris; Beschluss vom 29.01.2018 - 1 BvQ 70/17).
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