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   BVerfG, 29.01.2020 - 1 BvR 2715/18   

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https://dejure.org/2020,3604
BVerfG, 29.01.2020 - 1 BvR 2715/18 (https://dejure.org/2020,3604)
BVerfG, Entscheidung vom 29.01.2020 - 1 BvR 2715/18 (https://dejure.org/2020,3604)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Januar 2020 - 1 BvR 2715/18 (https://dejure.org/2020,3604)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde bezüglich eines kombinierten Vaterschaftsanfechtungs- und Feststellungsantrags wegen mangelnder Begründung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 1591 Nr 1 BGB, § 1600 Abs 2 BGB
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl eines kombinierten Vaterschaftsanfechtungs- und Feststellungsantrags - mangelnde Begründung gem §§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfG

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde Bezüglich eines kombinierten Vaterschaftsanfechtungs- und Feststellungsantrags; Ablehnung der Feststellung der Vaterschaft des leiblichen Vaters wegen Beeinträchtigung der sozial-familiären Beziehung des rechtlichen Vaters zum Kind; Kein ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl eines kombinierten Vaterschaftsanfechtungs- und Feststellungsantrags - mangelnde Begründung gem §§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl eines kombinierten Vaterschaftsanfechtungs- und Feststellungsantrags; mangelnde Begründung gem §§ 23 Abs. 1 S. 2, 92 BVerfG

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde Bezüglich eines kombinierten Vaterschaftsanfechtungs- und Feststellungsantrags; Ablehnung der Feststellung der Vaterschaft des leiblichen Vaters wegen Beeinträchtigung der sozial-familiären Beziehung des rechtlichen Vaters zum Kind; Kein ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl eines kombinierten Vaterschaftsanfechtungs- und Feststellungsantrags - mangelnde Begründung gem §§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vaterschaftsanfechtung durch den leiblichen Vater

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde - und die bisherige Rechtsprechung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2020 - 1 BvR 2715/18
    Zu berücksichtigen sind dabei die Interessen der einzelnen Mitglieder des Familienverbands (vgl. BVerfGE 108, 82 ).

    Es ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt, wenn der Gesetzgeber dem leiblichen Vater die Anfechtung der Vaterschaft â?? selbst wenn er eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind hat â?? nicht ermöglicht, um einen bestehenden familiären Zusammenhalt zwischen dem Kind und seinen rechtlichen Eltern zu wahren, weil durch den Wechsel in der Vaterstellung zum leiblichen Vater dieser Familienverband durch die Auflösung der Rechtsbeziehungen beeinträchtigt würde (vgl. BVerfGE 108, 82 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Dezember 2013 - 1 BvR 1154/10 -, Rn. 5 und vom 24. Februar 2015 - 1 BvR 562/13 -, Rn. 7).

  • BVerfG, 04.12.2013 - 1 BvR 1154/10

    Beschränkte Möglichkeiten der Vaterschaftsanfechtung für den biologischen Vater

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2020 - 1 BvR 2715/18
    Es ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt, wenn der Gesetzgeber dem leiblichen Vater die Anfechtung der Vaterschaft â?? selbst wenn er eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind hat â?? nicht ermöglicht, um einen bestehenden familiären Zusammenhalt zwischen dem Kind und seinen rechtlichen Eltern zu wahren, weil durch den Wechsel in der Vaterstellung zum leiblichen Vater dieser Familienverband durch die Auflösung der Rechtsbeziehungen beeinträchtigt würde (vgl. BVerfGE 108, 82 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Dezember 2013 - 1 BvR 1154/10 -, Rn. 5 und vom 24. Februar 2015 - 1 BvR 562/13 -, Rn. 7).
  • EGMR, 11.12.2012 - 11858/10

    KOPPIKAR v. GERMANY

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2020 - 1 BvR 2715/18
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte fällt die Frage, ob dem vermeintlichen biologischen Vater die Vaterschaftsanfechtung zu gestatten ist, wenn die rechtliche und die soziale Vaterschaft übereinstimmen, in den Ermessenspielraum der Staaten (EGMR, Kautzor v. Deutschland, Urteil vom 22. März 2012, Nr. 23338/09 § 78 f.; Ahrens v. Deutschland, Urteil vom 22. März 2012, Nr. 45071/09 § 74 f.; K. v. Deutschland, Urteil vom 11. Dezember 2012, Nr. 11858/10 § 20).
  • BVerfG, 24.02.2015 - 1 BvR 562/13

    Ausschluss des mutmaßlichen biologischen Vaters von der Vaterschaftsanfechtung

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2020 - 1 BvR 2715/18
    Es ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt, wenn der Gesetzgeber dem leiblichen Vater die Anfechtung der Vaterschaft â?? selbst wenn er eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind hat â?? nicht ermöglicht, um einen bestehenden familiären Zusammenhalt zwischen dem Kind und seinen rechtlichen Eltern zu wahren, weil durch den Wechsel in der Vaterstellung zum leiblichen Vater dieser Familienverband durch die Auflösung der Rechtsbeziehungen beeinträchtigt würde (vgl. BVerfGE 108, 82 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Dezember 2013 - 1 BvR 1154/10 -, Rn. 5 und vom 24. Februar 2015 - 1 BvR 562/13 -, Rn. 7).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2020 - 1 BvR 2715/18
    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits vor, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 130, 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 06.09.2019 - 1 BvR 1763/18

    Keine generelle Pflicht zur "maximalen Verfahrensbeschleunigung" in Umgangssachen

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2020 - 1 BvR 2715/18
    c) Nicht anders als bezüglich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss sich die Begründung der Verfassungsbeschwerde auch mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auseinandersetzen, wenn deren Orientierungs- und Leitfunktion (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2018 - 2 BvR 745/18 -, Rn. 41; siehe auch BVerfGE 141, 186 m.w.N.) für die Auslegung des als verletzt gerügten Grundrechts bedeutsam ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. September 2014 - 2 BvR 1795/14 -, Rn. 6 sowie BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2019 - 1 BvR 1763/18 -, Rn. 5).
  • EGMR, 22.03.2012 - 23338/09

    Vaterschaftsprozess: Welchen Papa braucht das Kind?

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2020 - 1 BvR 2715/18
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte fällt die Frage, ob dem vermeintlichen biologischen Vater die Vaterschaftsanfechtung zu gestatten ist, wenn die rechtliche und die soziale Vaterschaft übereinstimmen, in den Ermessenspielraum der Staaten (EGMR, Kautzor v. Deutschland, Urteil vom 22. März 2012, Nr. 23338/09 § 78 f.; Ahrens v. Deutschland, Urteil vom 22. März 2012, Nr. 45071/09 § 74 f.; K. v. Deutschland, Urteil vom 11. Dezember 2012, Nr. 11858/10 § 20).
  • BVerfG, 19.04.2016 - 1 BvR 3309/13

    Gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater gebietet das Grundgesetz keinen

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2020 - 1 BvR 2715/18
    c) Nicht anders als bezüglich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss sich die Begründung der Verfassungsbeschwerde auch mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auseinandersetzen, wenn deren Orientierungs- und Leitfunktion (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2018 - 2 BvR 745/18 -, Rn. 41; siehe auch BVerfGE 141, 186 m.w.N.) für die Auslegung des als verletzt gerügten Grundrechts bedeutsam ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. September 2014 - 2 BvR 1795/14 -, Rn. 6 sowie BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2019 - 1 BvR 1763/18 -, Rn. 5).
  • EGMR, 22.03.2012 - 45071/09

    Vaterschaftsprozess: Klagen leiblicher Väter abgewiesen

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2020 - 1 BvR 2715/18
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte fällt die Frage, ob dem vermeintlichen biologischen Vater die Vaterschaftsanfechtung zu gestatten ist, wenn die rechtliche und die soziale Vaterschaft übereinstimmen, in den Ermessenspielraum der Staaten (EGMR, Kautzor v. Deutschland, Urteil vom 22. März 2012, Nr. 23338/09 § 78 f.; Ahrens v. Deutschland, Urteil vom 22. März 2012, Nr. 45071/09 § 74 f.; K. v. Deutschland, Urteil vom 11. Dezember 2012, Nr. 11858/10 § 20).
  • BVerfG, 18.09.2018 - 2 BvR 745/18

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2020 - 1 BvR 2715/18
    c) Nicht anders als bezüglich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss sich die Begründung der Verfassungsbeschwerde auch mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auseinandersetzen, wenn deren Orientierungs- und Leitfunktion (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2018 - 2 BvR 745/18 -, Rn. 41; siehe auch BVerfGE 141, 186 m.w.N.) für die Auslegung des als verletzt gerügten Grundrechts bedeutsam ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. September 2014 - 2 BvR 1795/14 -, Rn. 6 sowie BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2019 - 1 BvR 1763/18 -, Rn. 5).
  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14

    Die zuständige Behörde hat jedenfalls bei der Abschiebung von Familien mit

  • BGH, 24.03.2021 - XII ZB 364/19

    Vaterschaftsanfechtung - Wann muss die Vater-Kind-Beziehung vorliegen?

    Daran hält der Senat übereinstimmend mit dem Bundesverfassungsgericht (vgl. zuletzt BVerfG Beschluss vom 29. Januar 2020 - 1 BvR 2715/18 - juris) fest.
  • OLG Naumburg, 28.07.2021 - 8 UF 95/21

    Voraussetzungen einer Vaterschaftsanfechtung durch den leiblichen Vater

    Im Übrigen unterscheidet sich der vorliegende Fall von demjenigen, welcher der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Grunde lag, dadurch, dass der Beteiligte zu 5) vorliegend noch keine sozial-familiäre Beziehung zum Beteiligten zu 1) entwickelt hat (siehe auch BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 29.01.2020, 1 BvR 2715/18, Rn. 7, zitiert nach juris).
  • AG Frankenthal, 04.02.2021 - 71 F 175/20

    Vaterschaftsanfechtung des leiblichen aber nicht rechtlichen Vaters

    Die Entscheidung des Amtsgericht steht in Übereinstimmung mit den zuletzt in diesem Rechtsbereich getroffenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss v. 21.1.2020 - 1 BvR 2715/18), des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 15.11.2017 - XII ZB 389/16).
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