Rechtsprechung
BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1880/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Überprüfungsmöglichkeiten der von den Fachgerichten getroffenen Vorkehrungen zum Schutz eines Zeugen sowie der zur Gewährleistung der bestmöglichen Erforschung der Wahrheit getroffenen Maßnahmen durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG); Pflicht zur Berücksichtigung ...
- Judicialis
BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; EMRK Art. 6 Abs. 3 Buchstabe d
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EMRK Art. 6 Abs. 3 lit. d
Verfassungsmäßigkeit einer Zeugenvernehmung unter optischer und akustischer Abschirmung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 19.10.2005 - 6 KLs 304 Js 38555/04
- BGH, 19.07.2006 - 1 StR 87/06
- BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1880/06
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 534
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Hessen, 29.05.2013 - 8 B 1005/13
Anordnung der Zustimmung zur Vernehmung einer Vertrauensperson als Zeuge in einem …
Für das sich aus Art. 6 Abs. 3 Buchstabe d EMRK ergebende Konfrontationsrecht bedeutet dies, dass dem Angeklagten die effektive Möglichkeit verschafft werden muss, einen Zeugen zu befragen und seine Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit in Frage zu stellen (BVerfG, Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 1880/06 -, juris Rn. 2 f.). - BVerfG, 26.02.2018 - 2 BvR 107/18
Auslieferung an die Schweiz zum Zwecke der Strafvollstreckung (Wahrung des …
Dem Angeklagten muss demnach die effektive Möglichkeit verschafft werden, einen Zeugen zu befragen und seine Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit in Frage zu stellen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. März 2007 - 2 BvR 1880/06 -, juris, Rn. 3). - VG Berlin, 23.09.2022 - 6 L 220.22 Ihm muss die effektive Möglichkeit verschafft werden, einen Zeugen zu befragen und seine Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit in Frage zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 1880/06 -, juris Rn. 2 f.).
- VG Berlin, 11.10.2013 - 33 L 393.13
Sperrerklärung für eine nicht als verdeckter Ermittler eingesetzte private …
Für das sich aus Art. 6 Abs. 3 Buchst. d) EMRK ergebende Konfrontationsrecht bedeutet dies, dass dem Angeklagten grundsätzlich die effektive Möglichkeit verschafft werden muss, einen Zeugen zu befragen und seine Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit in Frage zu stellen (BVerfG, Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 1880/06 - juris, Rn. 2 f.). - VG Berlin, 12.12.2018 - 33 L 301.18
Sperrerklärung des BMI hinsichtlich einer audiovisuellen Vernehmung einer …
Für das sich aus Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK ergebende Konfrontationsrecht bedeutet dies, dass dem Angeklagten grundsätzlich die effektive Möglichkeit verschafft werden muss, einen Zeugen zu befragen und seine Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit in Frage zu stellen (BVerfG, Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 1880/06, juris, Rn. 2 f.). - VG Berlin, 30.01.2014 - 33 K 394.13
Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung
Für das sich aus Art. 6 Abs. 3 Buchst. d) EMRK ergebende Konfrontationsrecht bedeutet dies, dass dem Angeklagten grundsätzlich die effektive Möglichkeit verschafft werden muss, einen Zeugen zu befragen und seine Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit in Frage zu stellen (BVerfG, Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 1880/06 - juris, Rn. 2 f.). - VG Berlin, 07.12.2018 - 1 L 304.18
Einstweiliger Rechtsschutz Sperrerklärungen in einem Strafverfahren
Für das sich aus Art. 6 Abs. 3 Buchst. d) EMRK ergebende Konfrontationsrecht bedeutet dies, dass dem Angeklagten grundsätzlich die effektive Möglichkeit verschafft werden muss, einen Zeugen zu befragen und seine Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit in Frage zu stellen (BVerfG, Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 1880/06, juris, Rn. 2 f.).