Rechtsprechung
BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 2366/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Einlegung einer Verfassungsbeschwerde als subsidiärer Rechtsweg gegenüber einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Einlegung unzulässiger Rechtsbehelfe als ausreichende Erfüllung des Gebotes der Rechtswegerschöpfung; Zumutbarkeit der Einlegung eines ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Erschöpfung des Rechtswegs gegen ein strafgerichtliches Verwerfungsurteil
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 23.06.2006 - 15 Ns 315 Js 38106/02
- OLG München, 10.10.2006 - 4St RR 193/06
- BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 2366/06
Wird zitiert von ... (5)
- VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 137-IV-20
Corona, Einspruchsverwerfung, Zugangserschwerung, Datenschutz
Satz 1 BVerfGG) und erfasst auch die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach einer einen Rechtsbehelf verwerfenden Entscheidung, und zwar selbst dann, wenn die Wiedereinsetzung - wie im Fall des § 74 Abs. 4 OWiG - selbstständig neben dem Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde steht; denn die Entscheidungsvoraussetzungen für den Rechtsbehelf und das Rechtsmittel sind grundsätzlich nicht deckungsgleich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 1976, BVerfGE 42, 252 [256 f.]; Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 2366/06 - juris Rn. 4).c) Die Verwirklichung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann insbesondere von der Auslegung und Anwendung von Säumnisvorschriften abhängen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 1976, BVerfGE 41, 332 [334]; Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 2366/06 - juris Rn. 15).
Der hierbei möglicherweise eintretende endgültige Verlust der Äußerungsmöglichkeit gebietet eine enge Auslegung dieser Vorschriften (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 2366/06 - juris Rn. 15).
Aus dieser von Verfassungs wegen gebotenen engen Auslegung (im Sinne einer zurückhaltenden Anwendung) des § 74 Abs. 2 OWiG folgt das generelle Gebot, den Begriff der "genügenden Entschuldigung" zu Gunsten des Betroffenen weit zu verstehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 2366/06 - juris Rn. 16 m.w.N.; vgl. auch OLG Bamberg…, Beschluss vom 6. März 2013 - 3 Ss 20/13 - juris Rn. 8; BayObLG…, Beschluss vom 31. März 2020 - 202 StRR 29/20 - juris Rn. 7: jeweils zu § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO;… Krumm in: Gassner/Seith, OWiG, 2. Aufl., § 74 Rn. 22).
- BGH, 17.06.2009 - XII ZB 75/07
Stellung des potenziell biologischen Vaters i.R.e. Beitritts zur beklagten Partei …
Zwar ist von einem Prozessbeteiligten zu verlangen, dass er die nach der jeweiligen prozessualen Lage möglichen und zumutbaren Anstrengungen zur Wahrung seines Gehörs unternimmt, wenn er dessen Verletzung mit Erfolg rügen will (BVerfG Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 2366/06 - iuris; BVerfGE 74, 220, 225 m.w.N.;… Stein/Jonas/Leipold ZPO 22. Aufl. vor § 128 Rdn. 45). - VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 11-IV-14 (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 2366/06).
(vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 2366/06).
- OLG Brandenburg, 07.03.2011 - 1 Ws 19/11
Berufungsverfahren: Verwerfung trotz der Ankündigung einer Verspätung in der …
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung ist unbegründet, da die Gründe, die die Angeklagte vorbringt, dem Berufungsgericht bereits bekannt waren, als es die Berufung verwarf (BVerfG, Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 2366/06; KG Berlin, NStZ-RR 2006, 183). - VerfGH Sachsen, 30.11.2017 - 146-IV-17 § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO: BVerfG, Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 2366/06;.