Rechtsprechung
BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 2 GG; § 240 StGB
Nötigung im Straßenverkehr durch dichtes Auffahren im Straßenverkehr unter Einsatz von Signalhorn und Lichthupe innerhalb von Ortschaften (Prüfungsanforderungen; Gewaltbegriff: Erfordernis körperlicher Kraftentfaltung und körperlichen Zwanges, Angst) - lexetius.com
- IWW
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Nötigung im Straßenverkehr durch dichtes Auffahren unter Einsatz von Signalhorn und Lichthupe im Hinblick auf Art 103 Abs 2 GG
- Judicialis
- Kanzlei Prof. Schweizer
Drängeln im Stadtverkehr
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Einordnung eines dichten Auffahrens im Straßenverkehr unter Einsatz von Signalhorn und Lichthupe als Gewalt i. S. d. Nötigungstatbestandes; Definition des Begriffs der Gewaltanwendung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG); Entwicklung des ...
- kanzlei-heskamp.de
- bussgeldsiegen.de
Drängeln im Straßenverkehr kann eine Nötigung darstellen
- RA Kotz
Auffahren (dichtes) im Straßenverkehr mit Lichthupe und Hupe eine Nötigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 2; StGB § 240
Nötigung im Straßenverkehr durch bedrängendes Auffahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (15)
- IWW (Kurzinformation)
Dichtes Auffahren innerorts kann Nötigung sein
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Drängeln im Stadtverkehr kann strafbare Nötigung sein
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Da sich generelle Aussagen über die Wirkung bedrängenden Auffahrens auf den Vordermann verbieten, ist auch innerorts ein nötigendes Verhalten grundsätzlich möglich
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Drängeln im Straßenverkehr
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Drängeln im Straßenverkehr
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Drängeln im Stadtverkehr kann strafbare Nötigung sein
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Drängeln im Straßenverkehr als Nötigung
- advogarant.de (Kurzinformation)
Drängeln im Straßenverkehr
- streifler.de (Kurzinformation)
Drängeln im Straßenverkehr kann strafbare Nötigung sein
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Drängeln kann "Gewalt" sein
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Drängeln auch in der Stadt eine Nötigung
- rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)
Nötigung durch Auffahren innerorts
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Drängeln kann "Gewalt" sein
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Nötigung durch Drängeln im Stadtverkehr
- 123recht.net (Pressemeldung, 17.4.2007)
Auch Drängeln im Stadtverkehr kann Nötigung sein
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Nötigung durch dichtes Auffahren innerorts
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Gewaltanwendung durch bedrängend enges Auffahren im innerstädtischen Verkehr
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- OLG Köln, 14.03.2006 - 83 Ss 6/06
- BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06
Papierfundstellen
- NJW 2007, 1669
- NStZ 2007, 397
- NZV 2007, 370
Wird zitiert von ... (11)
- OLG Celle, 03.12.2008 - 32 Ss 172/08
Nötigung: Erfüllung des Tatbestandsmerkmals Gewalt beim Herunterbremsen und …
Gewalt im Sinne von § 240 StGB liegt bei einer den Anforderungen des Bestimmtheitsgebots des Art. 103 Abs. 2 GG entsprechenden Auslegung dann vor, wenn "der Täter durch körperliche Kraftentfaltung Zwang auf sein Opfer ausübt und dieser Zwang nicht nur psychisch wirkt, sondern körperlich empfunden wird" (BVerfGE 104, 92, 102 f.; BVerfG NJW 2007, 1669 f.).Diese Anforderungen an eine verfassungskonforme Auslegung des Gewaltbegriffs in § 240 StGB können auch bei Vorgängen im Straßenverkehr gegeben sein (vgl. BVerfG NJW 2007, 1669 f.; BGH NJW 1995, 3131 ff.; BayObLGSt 2001, 88 ff.;… Fischer, StGB, § 240 Rn. 15 m.w.N.).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann die Feststellung des Vorliegens nötigender Gewalt in dem vorgenannten Sinn stets nur im Einzelfall erfolgen (BVerfG NJW 2007, 1669, 1670); pauschale Wertungen, wann ein Verhalten im Straßenverkehr körperlichen Zwang auf einen anderen Verkehrsteilnehmer ausübt, ließen sich kaum treffen (…BVerfG a.a.O.).
Dabei ist den für die Annahme von Gewalt im Sinne von § 240 StGB erforderlichen körperlichen Auswirkungen bei dem Opfer genügt, wenn bei diesem physisch merkbare Angstreaktionen auftreten (siehe BVerfG NJW 2007, 1669, 1670; BGHSt 19, 263, 266).
- OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 5 Ss 130/07
keine Nötigung durch "bloß" rücksichtsloses Überholen
Das sind namentlich die Fälle, in denen ein Kraftfahrer dicht und bedrängend auf seinen Vordermann auffährt (zuletzt BVerfG NJW 2007, 1669 mwN = DAR 2007, 386 m. Anm. Huhn), seinen Hintermann - aus welchen Gründen auch immer - absichtlich "ausbremst" oder vorsätzlich einen unerwünschten Verfolger "abdrängt". - OLG Hamm, 25.06.2008 - 4 Ss 234/08
Nötigung; Straßenverkehr; Nötigungselement
Das sind namentlich die Fälle, in denen ein Kraftfahrer dicht und bedrängt auf seinen Vordermann auffährt (vgl. BVerfG NJW 2007, 1669 m. w. N.), seinen Hintermann - aus welchen Gründen auch immer - absichtlich "ausbremst" oder vorsätzlich einen unerwünschten Verfolger "abdrängt".
- OLG Hamm, 24.06.2008 - 4 Ss 220/08
Nötigung im Straßenverkehr; Teilaufhebung; vorläufige Entziehung der …
Das sind namentlich die Fälle, in denen ein Kraftfahrer dicht und bedrängend auf seinen Vordermann auffährt (zuletzt BVerfG NJW 2007, 1669 = NStZ 2007, 397 m.w.N. = DAR 2007, 386 m. Anm. Huhn), seinen Hintermann - aus welchen Gründen auch immer - absichtlich "ausbremst" oder vorsätzlich einen unerwünschten Verfolger "abdrängt". - OLG Hamm, 26.01.2010 - 6 Ss 460/09 Das sind namentlich die Fälle, in denen ein Kraftfahrer dicht und bedrängend auf seinen Vordermann auffährt ( BVerfG NJW 2007, 1669 = NStZ 2007, 397 m.w.N.), seinen Hintermann - aus welchen Gründen auch immer - absichtlich "ausbremst" oder vorsätzlich einen unerwünschten Verfolger "abdrängt" ( OLG Hamm, Beschluss vom 24. Juni 2008 - 4 Ss 220/08 ).
In der genannten Entscheidung heißt es im Gesamtkontext (siehe bereits oben): "...Das sind namentlich die Fälle, in denen ein Kraftfahrer dicht und bedrängend auf seinen Vordermann auffährt ( BVerfG NJW 2007, 1669 = NStZ 2007, 397 m.w.N.), seinen Hintermann - aus welchen Gründen auch immer - absichtlich "ausbremst" oder vorsätzlich einen unerwünschten Verfolger "abdrängt".
- OLG Koblenz, 28.10.2009 - 2 Ss 128/09
Strafverfahren wegen verschiedener Delikte im Straßenverkehr: Verklammerung der …
Das sind namentlich die Fälle, in denen ein Kraftfahrer dicht und bedrängend auf seinen Vordermann auffährt (BVerfG NJW 2007, 1669), seinen Hintermann - aus welchen Gründen auch immer - absichtlich "ausbremst" oder vorsätzlich einen unerwünschten Verfolger "abdrängt". - VG Augsburg, 26.04.2010 - Au 5 K 09.1474
Duldungsanordnung zur Durchsetzung eines Betretungsrechts; Fertigung von …
Eine Einschränkung gilt allerdings für das Betreten von Wohnungen, das gemäß Art. 13 Abs. 7 GG der Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dienen muss (VerfGH vom 30.1.2006 Az. Vf.5-VII-05; VerfGH vom 10.10.2007 BayVBl 2008, S. 49). - VG Augsburg, 02.03.2012 - Au 3 K 11.1331
Straftat; Verjährung; Dauerverwaltungsakt
Das von der Anzeigeerstatterin geschilderte Verhalten des Fahrers des Fahrzeugs des Klägers, dichtes Auffahren auf ein überholendes Fahrzeug mit Betätigung der Lichthupe bei hoher Geschwindigkeit, erfüllt den Tatbestand des § 240 StGB (vgl. BVerfG vom 29.3.2007 NJW 2007, 1669). - VG Würzburg, 02.06.2009 - W 4 K 08.1699
Voraussetzungen für das Betreten von Grundstücken und Nebengebäuden durch …
Eine Einschränkung gilt allerdings für das Betreten von Wohnungen, das gemäß Art. 13 Abs. 7 GG der Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dienen muss (…VerfGH a.a.O.; vom 10.10.2007 BayVBl 2008, 49 m.w.N.). - VGH Bayern, 25.02.2009 - 9 C 08.2245
Prozesskostenhilfe; Betreten von Grundstücken und Wohnungen; dringende Gefahr für …
Eine Einschränkung gilt allerdings für das Betreten von Wohnungen, das gemäß Art. 13 Abs. 7 GG der Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dienen muss (VerfGH a.a.O., vom 10.10.2007 BayVBl 2008, 49 m.w.N.). - VGH Bayern, 25.02.2009 - 9 C 08.2244
Prozesskostenhilfe; Betreten von Grundstücken und Wohnungen; dringende Gefahr für …