Rechtsprechung
   BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1977/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3326
BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1977/06 (https://dejure.org/2007,3326)
BVerfG, Entscheidung vom 29.03.2007 - 2 BvR 1977/06 (https://dejure.org/2007,3326)
BVerfG, Entscheidung vom 29. März 2007 - 2 BvR 1977/06 (https://dejure.org/2007,3326)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,3326) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von Eilrechtsschutz im Verwaltungsprozess

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde aufgrund der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Verletzung des Grundrechts auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG; Würdigung des Gerichts ohne Berücksichtigung naheliegender ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    BVerfGG § 93 a Abs. 2; GG Art. 19 Abs. 4; GG Art. 6 Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 5; VwGO § 80 Abs. 7; AufenthG § 84 Abs. 1 Nr. 1; AufenthG § 84 Abs. 2 S. 1; AufenthG § 11 Abs. 1 S. 2
    D (A), Verlängerung, Aufenthaltserlaubnis, Ausweisung, Wirkungen der Ausweisung, Sperrwirkung, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt, Rechtsweggarantie, Schutz von Ehe und Familie, Eltern-Kind-Verhältnis, Vaterschaftsanerkennung, Glaubwürdigkeit

  • Judicialis

    GG Art. 6; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; VwGO § 80 Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den einstweiligen Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 948
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1977/06
    Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 69, 220 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 1996 - 2 BvR 2718/95 -, AuAS 1996, S. 62 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 2005 - 2 BvR 485/05 -, BVerfGK 5, 328 ).

    Geltung und Inhalt dieser Leitlinien sind nicht davon abhängig, ob der Sofortvollzug eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (vgl. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (vgl. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfGE 69, 220 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, S. 93 ).

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1977/06
    Geltung und Inhalt dieser Leitlinien sind nicht davon abhängig, ob der Sofortvollzug eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (vgl. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (vgl. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfGE 69, 220 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, S. 93 ).

    b) Diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen wird die angegriffene Entscheidung auch dann nicht gerecht, wenn man in Fällen des kraft Gesetzes angeordneten Sofortvollzugs einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses in Rechnung stellt und daraus folgert, dass die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten sind, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1977/06
    Der Beschwerdeführer hat deutlich gemacht, dass er bereits durch die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes in verfassungsmäßigen Rechten verletzt ist (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 35, 382 ; 53, 30 ; 59, 63 ; 76, 1 ).

    Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 69, 220 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 1996 - 2 BvR 2718/95 -, AuAS 1996, S. 62 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 2005 - 2 BvR 485/05 -, BVerfGK 5, 328 ).

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1977/06
    Soweit sich der Beschwerdeführer auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 - (InfAuslR 2006, S. 122 ff.) berufe, übersehe er, dass selbst das Vorliege n einer Vater-Kind-Beziehung nicht automatisch zur Anerkennung eines Aufenthaltsrechts führe, was das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 - (NVwZ 2006, S. 682) betone.
  • BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1977/06
    Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 69, 220 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 1996 - 2 BvR 2718/95 -, AuAS 1996, S. 62 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 2005 - 2 BvR 485/05 -, BVerfGK 5, 328 ).
  • VGH Hessen, 17.08.1995 - 13 TH 3304/94

    Zur Sperrwirkung des AuslG 1990 § 8 Abs 2 S 1; vorläufiger Rechtsschutz gegen

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1977/06
    Auch wenn das Oberverwaltungsgericht dies nicht ausdrücklich erwähnt, ist anzunehmen, dass es auf die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung im Hinblick auf die von einer Ausweisung gemäß § 84 Abs. 2 Satz 1, § 11 Abs. 1 Satz 2 AufenthG ausgehende Sperrwirkung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis eingegangen ist (vgl. zur Inzidentprüfung der Ausweisung in der vorliegenden Fallgestaltung Hess. VGH, Beschluss vom 17. August 1995 - 13 TH 3304/94 -, NVwZ-RR 1996, S. 112 ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Dezember 1991 - 11 S 1275/91 -, NVwZ 1992, S. 700 ).
  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1977/06
    Soweit sich der Beschwerdeführer auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 - (InfAuslR 2006, S. 122 ff.) berufe, übersehe er, dass selbst das Vorliege n einer Vater-Kind-Beziehung nicht automatisch zur Anerkennung eines Aufenthaltsrechts führe, was das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 - (NVwZ 2006, S. 682) betone.
  • EGMR, 12.05.2005 - 46221/99

    Recht auf Freiheit und Sicherheit (Freiheit der Person; rechtmäßige

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1977/06
    Aus den beigezogenen Akten ergibt sich nicht, dass bislang mit der gebotenen Sorgfalt geprüft worden ist, ob die der Verurteilung des Beschwerdeführers in der Türkei zugrunde gelegten Feststellungen des Staatssicherheitsgerichts eine verlässliche Basis für die Annahme einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland begründen; eine unkritische Übernahme dieser Feststellungen verbietet sich schon wegen Zweifeln an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der inzwischen aufgelösten Staatssicherheitsgerichte (vgl. EGMR, Urteil der Großen Kammer vom 12. Mai 2005 - 46221/99 - Fall Öcalan, NVwZ 2006, S. 1267 ) und wegen des im Raum stehenden Foltervorwurfs.
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1977/06
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt nicht nur, dass jeder Akt der Exekutive, der Rechte des Bürgers verletzen kann, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht der richterlichen Prüfung unterstellt ist; vielmehr müssen die Gerichte den betroffenen Rechten auch tatsächliche Wirksamkeit verschaffen (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 67, 43 ; stRspr).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1977/06
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt nicht nur, dass jeder Akt der Exekutive, der Rechte des Bürgers verletzen kann, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht der richterlichen Prüfung unterstellt ist; vielmehr müssen die Gerichte den betroffenen Rechten auch tatsächliche Wirksamkeit verschaffen (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 67, 43 ; stRspr).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1991 - 11 S 1275/91

    Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber aufenthaltsbeendenden Maßnahmen

  • BVerfG, 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung des Sofortvollzuges im Falle

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175

    Sofortvollzug der Ausweisung; Unterstützung terroristischer Bestrebungen durch

    c) Ein besonderes öffentliches Interesses an der sofortigen Vollziehung ist vorliegend nicht zuletzt auch deshalb unerlässlich, weil an der Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung - jedenfalls nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand - erhebliche Zweifel bestehen und es angesichts der aufgeworfenen schwierigen Sach- und Rechtsfragen der Durchführung eines Hauptsacheverfahrens bedarf, bevor vollendete Tatsachen geschaffen werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 29.3.2007 - 2 BvR 1977/06 -, NVwZ 2007, 948 [949 f.]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 -, NVwZ 2007, 946 [947]; BayVGH, B. v. 9.11.2005 -24 CS 05.2621 -, NVwZ 2006, 1306 f.; OVG NW, B. v. 15.5.2007 - 18 B 2067/06 -, InfAuslR 2007, 349 [350]; siehe auch Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl., 2006, § 80 RdNr. 76):.

    Damit steht aber zugleich fest, dass die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im vorliegenden Fall angesichts der aufgeworfenen schwierigen Sach- und Rechtsfragen nicht von den Erfolgsaussichten in der Hauptsache abhängig gemacht werden darf (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 29.3.2007 - 2 BvR 1977/06 -, NVwZ 2007, 948 [949 f.]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 -, NVwZ 2007, 946 [947]; OVG NW, B. v. 15.5.2007 - 18 B 2067/06 -, InfAuslR 2007, 349 [350]).

    Damit steht aber zugleich fest, dass die Frage der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die auf § 54 Nr. 5 a AufenthG gestützte Ausweisungsverfügung nicht allein von den Erfolgsaussichten in der Hauptsache abhängig gemacht werden darf (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 29.3.2007 - 2 BvR 1977/06 -, NVwZ 2007, 948 [949 f.]; OVG NW, B. v. 15.5.2007 - 18 B 2067/06 -, InfAuslR 2007, 349 [350]).

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 203/06

    Erlöschen des aus Art. 7 Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei (ARB

    Nachdem der Senat zwei Anträge des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt hatte (11 MC 201/06 und 11 MC 233/06), hat er mit Beschluss vom 8. Juni 2007 (11 MC 162/07) unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 29. März 2007 (2 BvR 1977/06) die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 29. März 2005 angeordnet.
  • VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 1 S 18.30714

    Unionsrechtskonforme Auslegung des § 30 Abs. 3 Nr. 5 AsylG

    Der Antrag gemäß § 80 Abs. 7 S. 2 VwGO sei unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2007 (Az. 2 BvR 1977/06) verfassungskonform auszulegen und daher statthaft.

    Für den vorläufigen Rechtsschutz würden nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in einer Konstellation, in welcher der Kläger sofort vollziehbar ausreisepflichtig geworden sei, keine abweichenden Maßstäbe gelten, denn der Rechtsschutzanspruch des Bürgers sei umso stärker und dürfe umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung sei und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirke ( BVerfG, B.v. 29.3.2007 - 2 BvR 1977/06).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht