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   BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06   

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BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06 (https://dejure.org/2007,362)
BVerfG, Entscheidung vom 29.03.2007 - 2 BvR 932/06 (https://dejure.org/2007,362)
BVerfG, Entscheidung vom 29. März 2007 - 2 BvR 932/06 (https://dejure.org/2007,362)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; § 240 StGB
    Nötigung im Straßenverkehr durch dichtes Auffahren im Straßenverkehr unter Einsatz von Signalhorn und Lichthupe innerhalb von Ortschaften (Prüfungsanforderungen; Gewaltbegriff: Erfordernis körperlicher Kraftentfaltung und körperlichen Zwanges, Angst)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nötigung im Straßenverkehr durch dichtes Auffahren unter Einsatz von Signalhorn und Lichthupe im Hinblick auf Art 103 Abs 2 GG

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Drängeln im Stadtverkehr

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Einordnung eines dichten Auffahrens im Straßenverkehr unter Einsatz von Signalhorn und Lichthupe als Gewalt i. S. d. Nötigungstatbestandes; Definition des Begriffs der Gewaltanwendung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG); Entwicklung des ...

  • kanzlei-heskamp.de
  • bussgeldsiegen.de

    Drängeln im Straßenverkehr kann eine Nötigung darstellen

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 2

  • RA Kotz

    Auffahren (dichtes) im Straßenverkehr mit Lichthupe und Hupe eine Nötigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 2; StGB § 240
    Nötigung im Straßenverkehr durch bedrängendes Auffahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Drängeln im Stadtverkehr kann strafbare Nötigung sein

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Da sich generelle Aussagen über die Wirkung bedrängenden Auffahrens auf den Vordermann verbieten, ist auch innerorts ein nötigendes Verhalten grundsätzlich möglich

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Drängeln im Straßenverkehr

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Nötigung durch dichtes Auffahren innerorts

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gewaltanwendung durch bedrängend enges Auffahren im innerstädtischen Verkehr

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1669
  • NStZ 2007, 397
  • NZV 2007, 370
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06
    Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 10. Januar 1995 - BVerfGE 92, 1 ff. - entschieden, dass die bloße körperliche Anwesenheit an einem Ort keine nötigende Gewalt sei.

    Mit seinen Beschlüssen vom 10. Januar 1995 (BVerfGE 92, 1 ff.) und 24. Oktober 2001 (BVerfGE 104, 92 ff.) hat das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf Art. 103 Abs. 2 GG klargestellt, dass ein Täter Gewalt im Sinne des § 240 StGB nur anwendet, wenn er durch körperliche Kraftentfaltung Zwang auf sein Opfer ausübt und dieser Zwang nicht lediglich psychisch wirkt, sondern körperlich empfunden wird.

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06
    Mit seinen Beschlüssen vom 10. Januar 1995 (BVerfGE 92, 1 ff.) und 24. Oktober 2001 (BVerfGE 104, 92 ff.) hat das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf Art. 103 Abs. 2 GG klargestellt, dass ein Täter Gewalt im Sinne des § 240 StGB nur anwendet, wenn er durch körperliche Kraftentfaltung Zwang auf sein Opfer ausübt und dieser Zwang nicht lediglich psychisch wirkt, sondern körperlich empfunden wird.
  • OLG Stuttgart, 12.06.1990 - 1 Ss 279/90

    Geschwindigkeitsmessung; Nachfahrendes Polizeifahrzeug; Police-Pilot-Steuergerät;

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06
    Von Bedeutung sein werden deshalb unter anderem die Dauer und Intensität des bedrängenden Auffahrens, die gefahrenen Geschwindigkeiten, die allgemeine Verkehrssituation zum Zeitpunkt des täterschaftlichen Handelns und ob der Täter bei dem Auffahrvorgang zugleich Signalhorn oder Lichthupe betätigt hat (vgl. OLG Stuttgart, DAR 1998, S. 153 ; OLG Hamm, DAR 1990, S. 392 ; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1998, S. 58 f.).
  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06
    In seiner Entscheidung vom 11. November 1986 ließ das Bundesverfassungsgericht diesen "weiten", des Merkmals der körperlichen Zwangswirkung beraubten Gewaltbegriff im Ergebnis noch unbeanstandet, obwohl sich schon damals vier Richter gegen dessen Bestimmtheit aussprachen (vgl. BVerfGE 73, 206 ff.).
  • BGH, 27.08.1969 - 4 StR 268/69

    Zum Begriff der "Gewalt gegen eine Person"

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06
    Für die Annahme von Gewalt wurde nunmehr als entscheidend eine physische Zwangswirkung beim Opfer angesehen (vgl. BGHSt 1, 145 ; 8, 102 ; 23, 126 ).
  • BGH, 04.03.1964 - 4 StR 529/63

    Überholspur

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06
    Werden diese Auswirkungen körperlich empfunden, führen sie also zu physisch merkbaren Angstreaktionen, liegt Zwang vor, der - auch gemessen an verfassungsrechtlichen Maßstäben - Gewalt sein kann (vgl. BGHSt 19, 263 ).
  • OLG Karlsruhe, 24.04.1997 - 3 Ss 53/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Anwendung von Gewalt oder die Drohung mit

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06
    Von Bedeutung sein werden deshalb unter anderem die Dauer und Intensität des bedrängenden Auffahrens, die gefahrenen Geschwindigkeiten, die allgemeine Verkehrssituation zum Zeitpunkt des täterschaftlichen Handelns und ob der Täter bei dem Auffahrvorgang zugleich Signalhorn oder Lichthupe betätigt hat (vgl. OLG Stuttgart, DAR 1998, S. 153 ; OLG Hamm, DAR 1990, S. 392 ; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1998, S. 58 f.).
  • OLG Stuttgart, 27.03.1995 - 3 Ss 76/95

    Verfassungsrechtliche Gründe; Einfachrechtliche Gründe; Bundesverfassungsgericht;

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06
    Die den Auffahrvorgang ausmachende dynamische Bewegung des Kraftfahrzeugs lässt sich ohne Weiteres als Kraftentfaltung begreifen (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1995, S. 2647 ).
  • BGH, 08.08.1969 - 2 StR 171/69

    Laepple

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06
    Gewalt - so die damalige strafgerichtliche Rechtsprechung - liege auch bei vom Nötigungsadressaten psychisch empfundenem Zwang von einigem Gewicht vor (vgl. BGHSt 23, 46 ).
  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 129/51

    Betäubungsmittel

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06
    Für die Annahme von Gewalt wurde nunmehr als entscheidend eine physische Zwangswirkung beim Opfer angesehen (vgl. BGHSt 1, 145 ; 8, 102 ; 23, 126 ).
  • BGH, 04.06.1955 - StE 1/52

    Josef Angenfort - Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens

  • OLG Stuttgart, 10.12.1997 - 1 Ss 647/97

    Erfolgsaussichten einer Revision gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen

  • RG, 15.03.1926 - II 86/26

    Kann Nötigung durch Gewalt (§ 240 StGB.) in der Abgabe bloßer Schreckschüsse auf

  • RG, 06.05.1921 - 127/21

    Fällt die Anwendung von Betäubungsmitteln unter den Begriff der Gewalt im Sinn

  • RG, 13.01.1913 - I 1124/12

    Ist die diebische Wegnahme einer Sache, die von einer Person getragen und ihr

  • OLG Köln, 14.03.2006 - 83 Ss 6/06

    Zur Nötigung durch dichtes Auffahren

  • OLG Celle, 03.12.2008 - 32 Ss 172/08

    Anforderungen an das Merkmal "Gewalt" i.S.v. § 240 Strafgesetzbuch (StGB) i.R.e.

    Gewalt im Sinne von § 240 StGB liegt bei einer den Anforderungen des Bestimmtheitsgebots des Art. 103 Abs. 2 GG entsprechenden Auslegung dann vor, wenn "der Täter durch körperliche Kraftentfaltung Zwang auf sein Opfer ausübt und dieser Zwang nicht nur psychisch wirkt, sondern körperlich empfunden wird" (BVerfGE 104, 92, 102 f.; BVerfG NJW 2007, 1669 f.).

    Diese Anforderungen an eine verfassungskonforme Auslegung des Gewaltbegriffs in § 240 StGB können auch bei Vorgängen im Straßenverkehr gegeben sein (vgl. BVerfG NJW 2007, 1669 f.; BGH NJW 1995, 3131 ff.; BayObLGSt 2001, 88 ff.; Fischer, StGB, § 240 Rn. 15 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann die Feststellung des Vorliegens nötigender Gewalt in dem vorgenannten Sinn stets nur im Einzelfall erfolgen (BVerfG NJW 2007, 1669, 1670); pauschale Wertungen, wann ein Verhalten im Straßenverkehr körperlichen Zwang auf einen anderen Verkehrsteilnehmer ausübt, ließen sich kaum treffen (BVerfG a.a.O.).

    Dabei ist den für die Annahme von Gewalt im Sinne von § 240 StGB erforderlichen körperlichen Auswirkungen bei dem Opfer genügt, wenn bei diesem physisch merkbare Angstreaktionen auftreten (siehe BVerfG NJW 2007, 1669, 1670; BGHSt 19, 263, 266).

  • OLG Hamm, 25.06.2008 - 4 Ss 234/08

    Nötigung; Straßenverkehr; Nötigungselement

    Das sind namentlich die Fälle, in denen ein Kraftfahrer dicht und bedrängt auf seinen Vordermann auffährt (vgl. BVerfG NJW 2007, 1669 m. w. N.), seinen Hintermann - aus welchen Gründen auch immer - absichtlich "ausbremst" oder vorsätzlich einen unerwünschten Verfolger "abdrängt".
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 5 Ss 130/07

    Keine Nötigung durch "bloß" rücksichtsloses Überholen

    Das sind namentlich die Fälle, in denen ein Kraftfahrer dicht und bedrängend auf seinen Vordermann auffährt (zuletzt BVerfG NJW 2007, 1669 mwN = DAR 2007, 386 m. Anm. Huhn), seinen Hintermann - aus welchen Gründen auch immer - absichtlich "ausbremst" oder vorsätzlich einen unerwünschten Verfolger "abdrängt".
  • KG, 18.01.2022 - 3 Ss 59/21

    360-Grad-Kehren beim Hochzeitskorso - "Donuts" sind kein Kraftfahrzeugrennen

    Die Anwendung des § 240 StGB auf verkehrswidriges Verhalten im Straßenverkehr, das seiner Natur nach vielfach "zwingenden" Charakter hat, bestimmt die Praxis nach Maßgabe der Intensität der Einwirkung (vgl. BVerfG DAR 2007, 386 m. Anm. Huhn; Fischer, StGB 68. Aufl., § 240 Rn. 27).
  • OLG Hamm, 24.06.2008 - 4 Ss 220/08

    Nötigung im Straßenverkehr; Teilaufhebung; vorläufige Entziehung der

    Das sind namentlich die Fälle, in denen ein Kraftfahrer dicht und bedrängend auf seinen Vordermann auffährt (zuletzt BVerfG NJW 2007, 1669 = NStZ 2007, 397 m.w.N. = DAR 2007, 386 m. Anm. Huhn), seinen Hintermann - aus welchen Gründen auch immer - absichtlich "ausbremst" oder vorsätzlich einen unerwünschten Verfolger "abdrängt".
  • OLG Hamm, 26.01.2010 - 6 Ss 460/09
    Das sind namentlich die Fälle, in denen ein Kraftfahrer dicht und bedrängend auf seinen Vordermann auffährt ( BVerfG NJW 2007, 1669 = NStZ 2007, 397 m.w.N.), seinen Hintermann - aus welchen Gründen auch immer - absichtlich "ausbremst" oder vorsätzlich einen unerwünschten Verfolger "abdrängt" ( OLG Hamm, Beschluss vom 24. Juni 2008 - 4 Ss 220/08 ).

    In der genannten Entscheidung heißt es im Gesamtkontext (siehe bereits oben): "...Das sind namentlich die Fälle, in denen ein Kraftfahrer dicht und bedrängend auf seinen Vordermann auffährt ( BVerfG NJW 2007, 1669 = NStZ 2007, 397 m.w.N.), seinen Hintermann - aus welchen Gründen auch immer - absichtlich "ausbremst" oder vorsätzlich einen unerwünschten Verfolger "abdrängt".

  • BVerwG, 09.12.2021 - 2 WD 29.20

    Disziplinargerichtliches Verfahren gegen einen Soldaten betreffend den Vorwurf

    Zum einen erfasst der seit dem 50. Strafrechtsänderungsgesetz vom 4. November 2016 (BGBl. I S. 2460) in § 177 Abs. 5 StGB nötigungsunabhängige (vgl. E. Hoven, NStZ 2020, 578 ) Gewaltbegriff ein breites Spektrum aggressiver, sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung richtender Verhaltensweisen (zur Entwicklung des Gewaltbegriffs: BVerfG, Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 932/06 - NJW 2007, 1669 ff.; Th. Fischer, StGB, 68. Aufl. 2021, § 249 Rn. 10 ff.), so dass selbst bei niedrigschwelliger Gewaltausübung ansonsten bereits die Höchstmaßnahme im Raum stünde.
  • OLG Koblenz, 28.10.2009 - 2 Ss 128/09

    Strafverfahren wegen verschiedener Delikte im Straßenverkehr: Verklammerung der

    Das sind namentlich die Fälle, in denen ein Kraftfahrer dicht und bedrängend auf seinen Vordermann auffährt (BVerfG NJW 2007, 1669), seinen Hintermann - aus welchen Gründen auch immer - absichtlich "ausbremst" oder vorsätzlich einen unerwünschten Verfolger "abdrängt".
  • VG Aachen, 04.05.2023 - 10 K 2170/22

    Fahrtenbuchauflage; 24 Monate; Nötigung im Straßenverkehr; Strafanzeige;

    vgl. zur Nötigung im Straßenverkehr sowie zum bedrängenden Fahren: König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Auflage 2021, § 240 StGB, Rn. 4 ff. und 10 ff., m.w.Nw. zur Rspr; zur Gewaltausübung in diesen Fällen insbesondere: Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 932/06 -, juris, Rn. 18 ff. und etwa Oberlandesgericht (OLG) Köln, Beschluss vom 14. März 2006 - 83 Ss 6/06 -, juris, Rn. 10 f. und 18 ff.
  • VG Augsburg, 26.04.2010 - Au 5 K 09.1474

    Duldungsanordnung zur Durchsetzung eines Betretungsrechts; Fertigung von

    Eine Einschränkung gilt allerdings für das Betreten von Wohnungen, das gemäß Art. 13 Abs. 7 GG der Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dienen muss (VerfGH vom 30.1.2006 Az. Vf.5-VII-05; VerfGH vom 10.10.2007 BayVBl 2008, S. 49).
  • VG Augsburg, 02.03.2012 - Au 3 K 11.1331

    Straftat; Verjährung; Dauerverwaltungsakt

  • VG Würzburg, 02.06.2009 - W 4 K 08.1699

    Voraussetzungen für das Betreten von Grundstücken und Nebengebäuden durch

  • VGH Bayern, 25.02.2009 - 9 C 08.2245

    Prozesskostenhilfe; Betreten von Grundstücken und Wohnungen; dringende Gefahr für

  • VGH Bayern, 25.02.2009 - 9 C 08.2244

    Prozesskostenhilfe; Betreten von Grundstücken und Wohnungen; dringende Gefahr für

  • KG, 18.01.2022 - 121 Ss 138/21

    Strafbarkeit der Ausführung kreisender, driftender Fahrbewegungen (sog. Donuts)

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