Rechtsprechung
BVerfG, 29.03.2017 - 1 BvR 1015/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
Gegenstandswertfestsetzung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 90 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
- Wolters Kluwer
Festsetzung der Höhe des Gegenstandwerts der anwaltlichen Tätigkeit; Maßgeblichkeit der subjektiven und besonderen objektiven Bedeutung des Verfahrens und des Maßes seiner Förderung durch die anwaltliche Tätigkeit
- rewis.io
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Festsetzung der Höhe des Gegenstandwerts der anwaltlichen Tätigkeit; Maßgeblichkeit der subjektiven und besonderen objektiven Bedeutung des Verfahrens und des Maßes seiner Förderung durch die anwaltliche Tätigkeit
- rechtsportal.de
RVG § 14 Abs. 1 S. 1; RVG § 37 Abs. 2 S. 2 Hs. 1
Festsetzung der Höhe des Gegenstandwerts der anwaltlichen Tätigkeit; Maßgeblichkeit der subjektiven und besonderen objektiven Bedeutung des Verfahrens und des Maßes seiner Förderung durch die anwaltliche Tätigkeit - datenbank.nwb.de
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerfG, 13.05.2015 - 1 BvQ 9/15
- BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1015/15
- BVerfG, 29.03.2017 - 1 BvR 1015/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 13.06.2013 - 1 BvR 2952/08
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Zur objektiven …
Auszug aus BVerfG, 29.03.2017 - 1 BvR 1015/15
Maßgeblich für die Höhe des Gegenstandwerts der anwaltlichen Tätigkeit sind zum einen die subjektive und besondere objektive Bedeutung des Verfahrens und zum anderen das Maß seiner Förderung durch die anwaltliche Tätigkeit (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfGK 20, 336 ; stRspr). - BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 29.03.2017 - 1 BvR 1015/15
Maßgeblich für die Höhe des Gegenstandwerts der anwaltlichen Tätigkeit sind zum einen die subjektive und besondere objektive Bedeutung des Verfahrens und zum anderen das Maß seiner Förderung durch die anwaltliche Tätigkeit (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfGK 20, 336 ; stRspr).