Rechtsprechung
   BVerfG, 29.03.2018 - 1 BvR 662/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,8822
BVerfG, 29.03.2018 - 1 BvR 662/18 (https://dejure.org/2018,8822)
BVerfG, Entscheidung vom 29.03.2018 - 1 BvR 662/18 (https://dejure.org/2018,8822)
BVerfG, Entscheidung vom 29. März 2018 - 1 BvR 662/18 (https://dejure.org/2018,8822)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,8822) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung auf Aussetzung der Vollziehung einer Kindesrückführung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 12 Abs 1 KiEntfÜbk Haag
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung auf Aussetzung der Vollziehung einer Kindesrückführung: Unzureichende Substantiierung mangels Vorlage eines in der angegriffenen Entscheidung maßgeblich in Bezug genommenen Hinweisbeschlusses

  • IWW

    § 23 Abs. 1 BVerfGG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; Art. 12 Abs. 1 HKÜ
    BVerfGG, HKÜ

  • Wolters Kluwer

    Begründen des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung i.R.d. Rückführung von Kindern nach Serbien

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung auf Aussetzung der Vollziehung einer Kindesrückführung: Unzureichende Substantiierung mangels Vorlage eines in der angegriffenen Entscheidung maßgeblich in Bezug genommenen Hinweisbeschlusses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründen des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung i.R.d. Rückführung von Kindern nach Serbien

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung auf Aussetzung der Vollziehung einer Kindesrückführung: Unzureichende Substantiierung mangels Vorlage eines in der angegriffenen Entscheidung maßgeblich in Bezug genommenen Hinweisbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.05.2017 - 1 BvQ 19/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2018 - 1 BvR 662/18
    Die Anforderungen an die Begründung eines isolierten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung richten sich nach den spezifischen Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 32 Abs. 1 BVerfGG); sie sind mit den Begründungsanforderungen im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht identisch (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Mai 2017 - 1 BvQ 19/17 -, juris, Rn. 4 m.w.N.; stRspr).

    Zu den Begründungsobliegenheiten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gehört auch die Darlegung, dass der Antrag in der zugehörigen Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Mai 2017 - 1 BvQ 19/17 -, juris, Rn. 8 m.w.N.).

    Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung müssen daher grundsätzlich die für die verfassungsrechtliche Würdigung notwendigen Unterlagen in Ablichtung vorgelegt oder zumindest ihrem Inhalt nach so dargestellt werden, dass eine verantwortbare verfassungsrechtliche Beurteilung erfolgen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Mai 2017 - 1 BvQ 19/17 -, juris, Rn. 8 m.w.N.).

  • BVerfG, 07.11.2015 - 2 BvQ 39/15

    Einstweilige Anordnung auf Entfernung einer Pressemitteilung aus dem

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2018 - 1 BvR 662/18
    Für den Erfolg eines isolierten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sind die Erfolgsaussichten der von der antragstellenden Person angekündigten Verfassungsbeschwerde insoweit relevant, als dem Eilrechtsschutzbegehren nach § 32 Abs. 1 BVerfGG nicht entsprochen werden kann, wenn die angekündigte Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfGE 140, 225 ; stRspr).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht