Rechtsprechung
BVerfG, 29.03.2018 - 1 BvR 662/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung auf Aussetzung der Vollziehung einer Kindesrückführung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 12 Abs 1 KiEntfÜbk Haag
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung auf Aussetzung der Vollziehung einer Kindesrückführung: Unzureichende Substantiierung mangels Vorlage eines in der angegriffenen Entscheidung maßgeblich in Bezug genommenen Hinweisbeschlusses
- IWW
§ 23 Abs. 1 BVerfGG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; Art. 12 Abs. 1 HKÜ
BVerfGG, HKÜ - Wolters Kluwer
Begründen des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung i.R.d. Rückführung von Kindern nach Serbien
- rewis.io
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung auf Aussetzung der Vollziehung einer Kindesrückführung: Unzureichende Substantiierung mangels Vorlage eines in der angegriffenen Entscheidung maßgeblich in Bezug genommenen Hinweisbeschlusses
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begründen des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung i.R.d. Rückführung von Kindern nach Serbien
- datenbank.nwb.de
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung auf Aussetzung der Vollziehung einer Kindesrückführung: Unzureichende Substantiierung mangels Vorlage eines in der angegriffenen Entscheidung maßgeblich in Bezug genommenen Hinweisbeschlusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- KG, 08.03.2018 - 16 UF 9/18
- KG, 09.03.2018 - 16 UF 9/18
- BVerfG, 29.03.2018 - 1 BvR 662/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 08.05.2017 - 1 BvQ 19/17
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die …
Auszug aus BVerfG, 29.03.2018 - 1 BvR 662/18
Die Anforderungen an die Begründung eines isolierten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung richten sich nach den spezifischen Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 32 Abs. 1 BVerfGG); sie sind mit den Begründungsanforderungen im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht identisch (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Mai 2017 - 1 BvQ 19/17 -, juris, Rn. 4 m.w.N.; stRspr).Zu den Begründungsobliegenheiten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gehört auch die Darlegung, dass der Antrag in der zugehörigen Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Mai 2017 - 1 BvQ 19/17 -, juris, Rn. 8 m.w.N.).
Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung müssen daher grundsätzlich die für die verfassungsrechtliche Würdigung notwendigen Unterlagen in Ablichtung vorgelegt oder zumindest ihrem Inhalt nach so dargestellt werden, dass eine verantwortbare verfassungsrechtliche Beurteilung erfolgen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Mai 2017 - 1 BvQ 19/17 -, juris, Rn. 8 m.w.N.).
- BVerfG, 07.11.2015 - 2 BvQ 39/15
Einstweilige Anordnung auf Entfernung einer Pressemitteilung aus dem …
Auszug aus BVerfG, 29.03.2018 - 1 BvR 662/18
Für den Erfolg eines isolierten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sind die Erfolgsaussichten der von der antragstellenden Person angekündigten Verfassungsbeschwerde insoweit relevant, als dem Eilrechtsschutzbegehren nach § 32 Abs. 1 BVerfGG nicht entsprochen werden kann, wenn die angekündigte Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfGE 140, 225 ; stRspr).