Rechtsprechung
   BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,60
BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79 (https://dejure.org/1980,60)
BVerfG, Entscheidung vom 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79 (https://dejure.org/1980,60)
BVerfG, Entscheidung vom 29. April 1980 - 2 BvR 1441/79 (https://dejure.org/1980,60)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,60) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1; ZPO § 296 Abs 1
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften im Zivilprozeß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 54, 117
  • NJW 1980, 1737
  • NJW 1980, 1945 (Ls.)
  • DÖV 1981, 388
  • Rpfleger 1980, 334
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (106)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79
    a) Der allgemeine Gleichheitssatz bindet gemäß Art. 1 Abs. 3 GG auch die Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht (BVerfGE 42, 64 [72]; BVerfG, Beschluß vom 3. Oktober 1979 - 1 BvR 726/78 -, EuGRZ 1979, S. 551 [552]).

    Dieses dient der Herbeiführung gesetzmäßiger und unter diesem Blickpunkt richtiger, aber darüber hinaus auch im Rahmen dieser Richtigkeit gerechter Entscheidungen (BVerfGE 42, 64 [73]).

    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 4, 1 [7]; 18, 85 [96]; 34, 325 [328 f.]; 42, 64 [74, 78]; stRspr).

    Es lassen sich hierfür keine Gründe finden, die vor den das Grundgesetz beherrschenden, auch für den Zivilprozeß geltenden Wertvorstellungen und Gedanken bestehen könnten (vgl. BVerfGE 42, 64 [74 f.]).

  • BVerfG, 10.10.1973 - 2 BvR 574/71

    Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79
    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Beteiligten nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern bei seiner Entscheidung auch in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 36, 92 [97] m.w.N.).

    § 296 Abs. 1 ZPO ist demnach mit Art. 103 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 36, 92 (97, 98)).

    Ob und unter welchen Voraussetzungen eine einfach-rechtlich fehlerhafte Anwendung dieser Präklusionsvorschrift und eine darauf beruhende gerichtliche Entscheidung zugleich eine Verletzung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruchs auf rechtliches Gehör bewirkt (vgl. BVerfGE 36, 92 [99, 100]; 51, 188 [191 f.]), kann hier offenbleiben.

  • BVerfG, 28.02.1973 - 2 BvR 487/71

    Einlegung der Berufung durch einen zugelassenen noch nicht vereidigten

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79
    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 4, 1 [7]; 18, 85 [96]; 34, 325 [328 f.]; 42, 64 [74, 78]; stRspr).

    Die Anwendung der Präklusionsvorschrift verstößt gegen das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 3 Abs. 1 GG und verletzt zugleich die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und des fairen Verfahrens (vgl. BVerfGE 34, 325 [328 ff.]).

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79
    Er gewährleistet im Zivilverfahren die Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien vor dem Richter (BVerfG, Beschluß vom 25. Juli 1979 - 2 BvR 878/74 -, EuGRZ 1979, S. 506 [510]) und gebietet Gleichheit der Rechtsanwendung durch den Richter im Interesse materialer Gerechtigkeit.

    Der Ausschluß des Vorbringens des Beschwerdeführers und seiner Einrede der Aufrechnung stellt sich vielmehr als objektiv willkürlich zum Nachteil des Beschwerdeführers und zugleich als Verletzung der dem Gericht von Verfassung wegen obliegenden Pflicht zur Gleichbehandlung aller an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten dar (vgl. BVerfG, Beschluß vom 25. Juli 1979 - 2 BvR 878/74 -, EuGRZ 1979, 506 [510]).

  • BVerfG, 17.06.1953 - 1 BvR 668/52

    Armenanwalt

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß es nicht dazu berufen ist, die rechtskräftige Entscheidung eines Fachgerichts einer allgemeinen inhaltlichen Nachprüfung zu unterziehen (BVerfGE 1, 418 [420]; 2, 336 [339]; 3, 213 [219]; 5, 13 [15]; stRspr).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79
    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 4, 1 [7]; 18, 85 [96]; 34, 325 [328 f.]; 42, 64 [74, 78]; stRspr).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79
    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 4, 1 [7]; 18, 85 [96]; 34, 325 [328 f.]; 42, 64 [74, 78]; stRspr).
  • BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvR 2/56

    Wahlrechtsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79
    Daß der Beschwerdeführer eine Verletzung des Gleichheitssatzes nicht ausdrücklich gerügt hat, hindert das Bundesverfassungsgericht nicht, im Rahmen der zulässigen Verfassungsbeschwerde seine Prüfung von Amts wegen hierauf zu erstrecken (BVerfGE 6, 376 [385]; 17, 252 [258]).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß es nicht dazu berufen ist, die rechtskräftige Entscheidung eines Fachgerichts einer allgemeinen inhaltlichen Nachprüfung zu unterziehen (BVerfGE 1, 418 [420]; 2, 336 [339]; 3, 213 [219]; 5, 13 [15]; stRspr).
  • BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 411/61

    Verfassungswidrigkeit gerichtlicher Geschäftsverteilungspläne

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79
    Daß der Beschwerdeführer eine Verletzung des Gleichheitssatzes nicht ausdrücklich gerügt hat, hindert das Bundesverfassungsgericht nicht, im Rahmen der zulässigen Verfassungsbeschwerde seine Prüfung von Amts wegen hierauf zu erstrecken (BVerfGE 6, 376 [385]; 17, 252 [258]).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 335/51

    Entlassung von Nationalsozialisten

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 190/55

    Blutgruppenuntersuchung

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    In diese Richtung wirkt einmal die Rechtsprechung, die sich mit der fehlerhaften Anwendung von Präklusionsvorschriften befaßt und die im Rahmen des § 528 Abs. 3 ZPO für die Prüfung von Bedeutung ist, ob das erstinstanzliche Gericht das Vorbringen "zu Recht" zurückgewiesen hat (vgl. BVerfGE 51, 188 ; Beschluß vom 29. April 1980 - 2 BvR 1441/79 - [EuGRZ 1980, S. 377]t; ferner BGH, NJW 1980, S. 1105 und S. 1167).

    Diese Grenze wird dann überschritten, wenn eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch die Gerichte bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 42, 64 [72 ff.]; Beschluß vom 29. April 1980 - 2 BvR 1441/79 - [EuGRZ 1980, S. 377] zur Anwendung von Präklusionsvorschriften).

  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 1845/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Überstellung nach Rumänien zum Zwecke

    Der Senat kann, nachdem die Verfassungsbeschwerden bei Zugrundelegung des bisher ausschließlich herangezogenen Art. 1 Abs. 1 GG zulässig sind, angesichts der vollständigen unionsrechtlichen Determinierung der hier zu entscheidenden Rechtsfrage die angegriffenen Entscheidungen von Amts wegen auch auf einen Verstoß gegen die Grundrechte der Charta überprüfen (vgl. zur Überprüfung eines nicht gerügten Grundrechtsverstoßes BVerfGE 6, 376 ; 17, 252 ; 54, 117 ; 58, 163 ; 71, 202 ; 147, 364 ).
  • BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 685/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Abwesenheitsentscheidung in einem Zivilrechtsstreit

    Nimmt die beklagte Partei diese Mitwirkungsmöglichkeit zurechenbar nicht wahr, so begegnet es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn das Prozessrecht hieran ungünstige Folgen bis hin zum endgültigen Prozessverlust knüpft (vgl. BVerfGE 54, 117 ; 67, 39 [Präklusion]; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 29. März 1993, 1 BvR 129/83 -, NJW 1993, S. 2864 [Endurteil im schriftlichen Verfahren]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht