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   BVerfG, 29.04.2009 - 2 BvR 78/08   

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https://dejure.org/2009,4253
BVerfG, 29.04.2009 - 2 BvR 78/08 (https://dejure.org/2009,4253)
BVerfG, Entscheidung vom 29.04.2009 - 2 BvR 78/08 (https://dejure.org/2009,4253)
BVerfG, Entscheidung vom 29. April 2009 - 2 BvR 78/08 (https://dejure.org/2009,4253)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung staatlicher Strafverfolgungsmaßnahmen als Bedrohung im Sinne von § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Auf das Willkürverbot gestützte Urteilsverfassungsbeschwerde eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit; Umschlagen einer ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    BVerfGG § 93 b; GG Art. 3 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1
    Verfassungsbeschwerde, Gleichheitsgrundsatz, Willkürverbot, Verfolgungsgrund, asylerhebliches Merkmal, Strafverfahren, Terrorismus, Terrorismusbekämpfung, Politmalus, Folter, psychische Erkrankung, Krankheit, eigene Sachkunde, Glaubwürdigkeit, Türkei, EGMR, EMRK, ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; AufenthG § 60 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1
    Begriff der Bedrohung i.S. von § 60 Abs. 1 AufenthG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 1035
 
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Wird zitiert von ... (176)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2009 - 2 BvR 78/08
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 70, 93 ; 96, 189 ).

    Von Willkür kann nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 96, 189 ).

    Ein Richterspruch ist jedoch willkürlich und verstößt damit gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn er unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist (vgl. BVerfGE 70, 93 ; 96, 189 ).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2009 - 2 BvR 78/08
    Nach dieser Rechtsprechung liegt eine asylbegründende Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale dann nicht vor, wenn die staatliche Maßnahme allein dem - grundsätzlich legitimen - staatlichen Rechtsgüterschutz, etwa im Bereich der Terrorismusbekämpfung, dient (vgl. BVerfGE 80, 315 ) oder wenn sie nicht über das hinausgeht, was auch bei der Ahndung sonstiger krimineller Taten ohne politischen Bezug regelmäßig angewandt wird (vgl. BVerfGE 81, 142 ).

    Auch eine danach nicht asylerhebliche Strafverfolgung kann freilich in politische Verfolgung im Sinne von Art. 16a Abs. 1 GG umschlagen, wenn objektive Umstände darauf schließen lassen, dass der Betroffene wegen eines asylerheblichen Merkmals eine härtere als die sonst übliche Behandlung erleidet (sog. Politmalus; vgl. BVerfGE 80, 315 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Februar 2008 - 2 BvR 2141/06 -, NVwZ-RR 2008, S. 643 ).

  • BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 2141/06

    Verletzung des Grundrechts auf Asyl (Art 16a Abs 1 GG) durch unzureichende

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2009 - 2 BvR 78/08
    Auch eine danach nicht asylerhebliche Strafverfolgung kann freilich in politische Verfolgung im Sinne von Art. 16a Abs. 1 GG umschlagen, wenn objektive Umstände darauf schließen lassen, dass der Betroffene wegen eines asylerheblichen Merkmals eine härtere als die sonst übliche Behandlung erleidet (sog. Politmalus; vgl. BVerfGE 80, 315 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Februar 2008 - 2 BvR 2141/06 -, NVwZ-RR 2008, S. 643 ).

    Die vom Verwaltungsgericht zitierte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen führt an, dass körperliche Misshandlungen im Polizeigewahrsam ein Indiz für eine für den Flüchtlingsschutz relevante strafrechtliche Verfolgung sein können (Urteil vom 27. März 2007 - 8 A 4728/05.A -, [...]; zur möglichen Indizwirkung von Folter für das Vorliegen eines Politmalus im Rahmen von Art. 16a Abs. 1 GG vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Februar 2008, a.a.O).

  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2009 - 2 BvR 78/08
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 70, 93 ; 96, 189 ).

    Ein Richterspruch ist jedoch willkürlich und verstößt damit gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn er unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist (vgl. BVerfGE 70, 93 ; 96, 189 ).

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2009 - 2 BvR 78/08
    Aus ihm ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für die Ausübung öffentlicher Gewalt, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 101, 54 ; 107, 27 ).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2009 - 2 BvR 78/08
    Es hat sich mit dieser Problematik nicht einmal ansatzweise befasst (vgl. zur grundsätzlich fehlenden eigenen Sachkunde von Verwaltungsgerichten für die Beurteilung medizinischer Sachverhalte in Verfahren nach dem Asylverfahrensgesetz, BVerwGE 129, 251 ).
  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2009 - 2 BvR 78/08
    Aus ihm ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für die Ausübung öffentlicher Gewalt, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 101, 54 ; 107, 27 ).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2009 - 2 BvR 78/08
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 1, 14 ; 98, 365 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2009 - 2 BvR 78/08
    Aus ihm ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für die Ausübung öffentlicher Gewalt, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 101, 54 ; 107, 27 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2007 - 8 A 4728/05

    Türkei, Kommunisten, Oppositionelle, TKP/ML, Kämpfer (ehemalige), Inhaftierung,

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2009 - 2 BvR 78/08
    Die vom Verwaltungsgericht zitierte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen führt an, dass körperliche Misshandlungen im Polizeigewahrsam ein Indiz für eine für den Flüchtlingsschutz relevante strafrechtliche Verfolgung sein können (Urteil vom 27. März 2007 - 8 A 4728/05.A -, [...]; zur möglichen Indizwirkung von Folter für das Vorliegen eines Politmalus im Rahmen von Art. 16a Abs. 1 GG vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Februar 2008, a.a.O).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

  • BVerwG, 10.01.1995 - 9 C 276.94

    Bestehen eines Asylanspruchs eines Beigeladenen als Ünterstützer der Organisation

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 296/88

    Gewerkschaftliche Beratungshilfe

  • VGH Bayern, 12.12.2007 - 11 ZB 07.30723
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16

    Keine generelle Flüchtlingseigenschaft für Syrer

    Von einer derartigen politischen Motiviertheit wäre dann auszugehen, wenn dem Kläger wegen seiner Wehrdienstentziehung in Syrien beachtlich wahrscheinlich eine an seine politische Überzeugung anknüpfende härtere Bestrafung als sonst üblich - ein sogenannter Politmalus (BVerfG, Beschluss vom 29. April 2009 - 2 BvR 78/08 -, juris, m. w. N.) - drohen würde.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2017 - A 11 S 562/17

    Verfolgung in Syrien wegen Wehrdienstentziehung

    Schon die besondere Intensität der real drohenden Verfolgungshandlungen indizieren hier die bestehende Gerichtetheit auf ein flüchtlingsrelevantes Merkmal hin (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29.04.2009 - 2 BvR 78/08 -, NVwZ 2009, 1035 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2017 - 3 B 12.17

    Flüchtlingsschutzverfahren Syrien; illegale Ausreise; Asylantrag; Aufenthalt im

    Im Beschluss vom 29. April 2009 - 2 BvR 78/08 - (juris Rn. 18) wird diese Entscheidung als Beleg für die mögliche Indizwirkung von Folter für das Vorliegen eines Politmalus im Rahmen von Art. 16a Abs. 1 GG zitiert.

    Die Kernaussage lautet hingegen, dass eine nicht asylerhebliche Strafverfolgung in politische Verfolgung im Sinne von Art. 16a Abs. 1 GG umschlagen kann, wenn objektive Umstände darauf schließen lassen, dass der Betroffene wegen eines asylerheblichen Merkmals eine härtere als die sonst übliche Behandlung erleidet, sog. Politmalus (BVerfG, Beschluss vom 29. April 2009 - 2 BvR 78/08 - juris Rn. 18).

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