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   BVerfG, 29.04.2015 - 2 BvR 804/14   

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https://dejure.org/2015,11513
BVerfG, 29.04.2015 - 2 BvR 804/14 (https://dejure.org/2015,11513)
BVerfG, Entscheidung vom 29.04.2015 - 2 BvR 804/14 (https://dejure.org/2015,11513)
BVerfG, Entscheidung vom 29. April 2015 - 2 BvR 804/14 (https://dejure.org/2015,11513)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 2 BVerfGG, § 114 S 1 ZPO
    Versagung von PKH im Verfassungsbeschwerdeverfahren mangels Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung - Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde wegen Verfristung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.d. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Monatsfrist der Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Versagung von PKH im Verfassungsbeschwerdeverfahren mangels Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung - Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde wegen Verfristung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93 Abs. 1 S. 1; BVerfGG § 93 Abs. 2 S. 2
    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.d. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Monatsfrist der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe für die Verfassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94

    Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde kann auch dem Äußerungsberechtigten unter

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2015 - 2 BvR 804/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO grundsätzlich zulässig (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ).

    Sie wird daher nur gewährt, wenn der Beschwerdeführer nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ).

  • BVerfG, 02.10.1969 - 1 BvR 132/67

    Prozeßkostenhilfe für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2015 - 2 BvR 804/14
    Sie wird daher nur gewährt, wenn der Beschwerdeführer nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ).
  • BVerfG, 10.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im konkreten

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2015 - 2 BvR 804/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO grundsätzlich zulässig (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ).
  • BVerfG, 02.02.1988 - 2 BvR 702/84

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Klageabweisung wegen Unbeachtlichkeit

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2015 - 2 BvR 804/14
    Sie wird daher nur gewährt, wenn der Beschwerdeführer nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2015 - 2 BvR 804/14
    a) Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 93 Abs. 1 BVerfGG binnen eines Monats nach Zustellung oder formlosen Mitteilung der in vollständiger Form abgefassten Entscheidung nicht nur einzulegen, sondern auch in einer § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügenden Weise zu begründen (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 99, 84 ).
  • BVerfG, 20.10.1993 - 1 BvR 1686/93

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren - Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2015 - 2 BvR 804/14
    Dazu gehört auch, dass er entsprechend § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO wenigstens im Kern deutlich macht, welche verfassungsrechtliche Beanstandung er gegen die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Entscheidungen erheben will (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Oktober 1993 - 1 BvR 1686/93 -, juris).
  • BVerfG, 07.02.2000 - 2 BvR 106/00

    Versagung von Prozesskostenhilfe mangels fristgemäßer Vorlage der Erklärung über

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2015 - 2 BvR 804/14
    Die Fristversäumung ist daher grundsätzlich nur dann unverschuldet, wenn der Beschwerdeführer innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG alle für die Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch wesentlichen Angaben und Unterlagen vorlegt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2000 - 2 BvR 106/00 -, NJW 2000, S. 3344).
  • BVerfG, 09.10.1989 - 1 BvR 992/89
    Auszug aus BVerfG, 29.04.2015 - 2 BvR 804/14
    Im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde kommt es daher nicht darauf an, dass eine auf eine Wiederaufnahmeklage ergehende gerichtliche Entscheidung nicht geeignet ist, die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde gegen die im Vorprozess ergangene rechtskräftige Entscheidung neu in Lauf zu setzen, da die Wiederaufnahmeklage nicht zum Rechtsweg im Sinne von § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG gehört (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Oktober 1989 - 1 BvR 992/89 -, juris).
  • BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2015 - 2 BvR 804/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO grundsätzlich zulässig (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ).
  • BVerfG, 05.11.2013 - 1 BvR 2544/12

    Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) im

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2015 - 2 BvR 804/14
    Unverzichtbar ist mithin jedenfalls eine einigermaßen plausible Minimalbegründung (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. November 2013 - 1 BvR 2544/12 -, juris).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

  • BVerfG, 10.09.1952 - 1 BvR 379/52

    Verkündungsdatum als Fristbeginn für Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz

  • BVerfG, 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts -

  • BVerfG, 01.07.2002 - 2 BvR 578/02

    Prozesskostenhilfe zur Prüfung der Fortdauer der Strafvollstreckung nach 31

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 31/21

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines

    (Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 29. April 2015 - 2 BvR 804/14, juris, Rn. 2).

    aa) An die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im schriftlichen Individualverfassungsbeschwerdeverfahren sind strenge Anforderungen zu stellen, weil das Verfahren kostenfrei ist und kein Anwaltszwang besteht (vgl. LT-Drs. 17/2122, S. 26 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 29. April 2015 - 2 BvR 804/14, juris, Rn. 2).

    Das ist entsprechend §§ 114 ff. ZPO der Fall, wenn der Betroffene gehindert ist, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen, er die Kosten der Prozessführung nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. April 2015 - 2 BvR 804/14, juris, Rn. 2, und vom 14. Januar 2021 - 2 BvR 2078/20, juris, Rn. 2).

    Den Belangen des Beschwerdeführers, der zunächst nur einen isolierten und nach Ablauf der Beschwerdeeinlegungsfrist beschiedenen Prozesskostenhilfeantrag gestellt hat, wird dadurch angemessen Rechnung getragen, dass ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Maßgabe des § 55 Abs. 2 VerfGHG gewährt werden kann, wenn der in der Mittellosigkeit liegende Hinderungsgrund entfällt (vgl. LT-Drs. 17/2122, S. 26; BVerfG, Beschluss vom 29. April 2015 - 2 BvR 804/14, juris, Rn. 5).

    Dazu gehört auch, dass er nach § 56 Satz 1 VerfGHG i. V. m. § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO wenigstens im Kern deutlich macht, welche verfassungsrechtliche Beanstandung er gegen den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt öffentlicher Gewalt des Landes erheben will (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. April 2015 - 2 BvR 804/14, juris, Rn. 5).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.05.2021 - VerfGH 73/21

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines

    Das ist der Fall, wenn der Betroffene gehindert ist, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen, er die Kosten der Prozessführung nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 27. April 2021 - VerfGH 31/21.VB-1, noch nicht veröffentlicht; BVerfG, Beschlüsse vom 29. April 2015 - 2 BvR 804/14, juris, Rn. 2, und vom 14. Januar 2021 - 2 BvR 2078/20, juris, Rn. 2).

    Die Fristversäumung des mittellosen Beschwerdeführers ist aber nur dann unverschuldet im Sinne dieser Vorschrift, wenn er innerhalb der Frist des § 55 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG alle für die Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch wesentlichen Angaben gemacht und Unterlagen vorgelegt hat (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 27. April 2021 - VerfGH 31/21.VB-1, noch nicht veröffentlicht; BVerfG, Beschluss vom 29. April 2015 - 2 BvR 804/14, juris, Rn. 5).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 18.03.2019 - 1 VB 50/17

    Zurückweisung einer Kostenbeschwerde im Verfassungsbeschwerdeverfahren - keine

    In diesen geht das Gericht im Zusammenhang mit isolierten Prozesskostenhilfeanträgen von der "Versäumung der Monatsfrist" (Kammerbeschluss vom 29.4.2015 - 2 BvR 804/14 -, Juris Rn. 5) bzw. dem "Ablauf der Beschwerdefrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG" (Kammerbeschluss vom 2.12.2016 - 1 BvR 2014/16 -, Juris Rn. 3) aus.
  • VerfGH Berlin, 16.12.2020 - VerfGH 139/19

    Versagung von Prozesskostenhilfe im Verfassungsbeschwerdeverfahren mangels

    Die Fristversäumung ist daher nur dann unverschuldet, wenn der Beschwerdeführer innerhalb der Frist des § 51 Abs. 1 VerfGHG alle für die Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch wesentlichen Angaben und Unterlagen vorlegt (so zum Bundesrecht des § 93 Abs. 2 BVerfGG: BVerfG, Beschluss vom 29. April 2015 - 2 BvR 804/14 -, juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2019 - 9 A 2203/18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Antragsverfahren auf Zulassung der

    Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. Februar 2017 - 1 BvR 2897/16 -, juris Rn. 2 a. E., vom 29. April 2015 - 2 BvR 804/14 -, juris Rn. 5, und vom 14. April 2010 - 1 BvR 362/10 -, juris Rn. 14 ff., weil dem Gericht die erforderliche Prüfung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung nur möglich ist, wenn der Kläger wenigstens im Kern deutlich macht, welche Beanstandungen er gegen das mit dem beabsichtigten Rechtsmittel anzugreifende verwaltungsgerichtliche Urteil geltend machen will.
  • BVerfG, 18.03.2019 - 1 BvR 2331/18

    Nichtannahmebeschluss: Plausible Minimalbegründung als Voraussetzung für die

    aa) Zur Vermeidung der Benachteiligung von mittellosen Beschwerdeführern ist deren Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu entsprechen, wenn diese innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe sowie Beiordnung eines Rechtsanwalts stellen und alle für die hierüber zu ergehende Entscheidung wesentlichen Angaben machen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2011 - 1 BvR 2493/10 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. April 2015 - 2 BvR 804/14 -, juris, Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.03.2016 - 6 PKH 3.16

    Exmatrikulation eines Studenten wegen Nichtzahlung des Semesterbeitrags

    Eine solche Wiedereinsetzung ist jedoch nur dann möglich, wenn der Beschwerdeführer innerhalb der Frist für die Einlegung der Beschwerde ein Prozesskostenhilfegesuch in bescheidungsfähiger Form angebracht hat (vgl. für die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde: BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. April 2015 - 2 BvR 804/14 - juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 23.02.2022 - 5 D 10/21

    Rundfunkbeitrag; Prozesskostenhilfe; Befreiung; Härtefall; Wohnung;

    Hierfür ist es erforderlich, dass für das Gericht aus dem Vorbringen des Antragstellers oder jedenfalls aus den Gerichts- und Verwaltungsvorgängen wenigstens im Kern deutlich wird, auf welche konkreten Beanstandungen ein Antragsteller sein Rechtsmittel stützen will (vgl. etwa OVG NRW, Beschl. v. 9. Mai 2018 - 13 E 811/17 -, juris Rn. 4 ff.; BVerfG, Beschl. v. 29. April 2015 - 2 BvR 804/14 -, juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2020 - 6 A 4247/18
    Dieses Begründungserfordernis ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. Februar 2017 - 1 BvR 2897/16 -, juris Rn. 2 a. E., vom 29. April 2015 - 2 BvR 804/14 -, juris Rn. 5, und vom 14. April 2010 - 1 BvR 362/10 -, juris Rn. 14 ff., weil dem Gericht die erforderliche Prüfung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung nur möglich ist, wenn der Antragsteller wenigstens im Kern deutlich macht, welche Beanstandungen er gegen das mit dem beabsichtigten Rechtsmittel anzugreifende verwaltungsgerichtliche Urteil geltend machen will.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2018 - 13 E 811/17

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die

    Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, weil zu den vom Fachgericht zu prüfenden Bewilligungsvoraussetzungen auch die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung gehören, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. April 2015 - 2 BvR 804/14 -, juris Rn. 5; vom 14. Oktober 2010 - 1 BvR 362/10 -, juris Rn. 14ff.; BVerwG, Beschluss vom 15. April 2015 - 8 PKH 8.14 -, juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2018 - 13 E 1065/17 -, juris Rn. 6, und dem Gericht eine solche Prüfung grundsätzlich nur möglich ist, wenn ihm vom Kläger eine Darstellung des Streitverhältnisses vorgelegt wird und dieser wenigstens im Kern deutlich macht, auf welche konkreten Beanstandungen er seine Klage stützen will.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2018 - 13 E 1065/17
  • VGH Bayern, 25.01.2023 - 19 ZB 22.2327

    Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einem isolierten PKH-Antrag

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