Rechtsprechung
BVerfG, 29.05.2015 - 2 BvR 869/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
Art. 19 Abs. 4 GG; § 114 Abs. 2 Satz 1 StVollzG; § 114 Abs. 2 Satz 2 StVollzG; § 80 VwGO; § 123 Abs. 1 VwGO
Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Eilrechtsschutz gegen anstaltsinterne Verlegungen; wirksame gerichtliche Kontrolle; Differenzierung zwischen Aussetzungsanordnung und Vornahmeanordnung; rechtsfehlerhafte Einordnung eines Eilantrags als Vornahmeantrag; ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Versagung von Eilrechtsschutz gegen anstaltsinterne Verlegung eines Strafgefangenen
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 114 Abs 2 S 1 StVollzG, § 114 Abs 2 S 2 StVollzG, § 123 Abs 1 VwGO
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Versagung von Eilrechtsschutz gegen anstaltsinterne Verlegung eines Strafgefangenen - Wolters Kluwer
Versagung von Eilrechtsschutz gegen die anstaltsinterne Verlegung eines Strafgefangenen i.R.e. Verfassungsbeschwerde
- rewis.io
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Versagung von Eilrechtsschutz gegen anstaltsinterne Verlegung eines Strafgefangenen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versagung von Eilrechtsschutz gegen die anstaltsinterne Verlegung eines Strafgefangenen i.R.e. Verfassungsbeschwerde
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Effektiver Eilrechtsschutz im Strafvollzug
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 22.04.2015 - 1d StVK 695/15
- BVerfG, 29.05.2015 - 2 BvR 869/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 355
Wird zitiert von ... (19)
- VG Bremen, 02.12.2020 - 5 V 2748/20
Versammlungsrecht - Corona; Coronavirus; Versammlung; Versammlungsverbot
Bei der Abwägung fällt der Rechtsschutzanspruch des Bürgers umso stärker ins Gewicht, je schwerer die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Exekutive Unabänderliches bewirkt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 29.05.2015 - 2 BvR 869/15 -, juris Rn. 12). - VG Bremen, 26.03.2020 - 5 V 553/20
Gefahrenabwehrrecht/Seuchenbekämpfung: Schließung eines Einzelhandelsgeschäftes …
Exekutive Unabänderliches bewirkt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 29.05.2015 - 2 BvR 869/15 -, juris Rn. 12). - BVerfG, 02.06.2021 - 2 BvR 899/20
Verfassungswidrige Verkürzung von Eilrechtsschutz im Strafvollzug (Einschränkung …
Begehrt der Antragsteller die Verpflichtung zum Erlass einer von der Anstalt abgelehnten oder unterlassenen Maßnahme, so kommt vorläufiger Rechtsschutz nur unter den Voraussetzungen von § 114 Abs. 2 Satz 2 Strafvollzugsgesetz (StVollzG), § 123 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in Betracht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2015 - 2 BvR 869/15 -, Rn. 15).Eine Vorwegnahme der Hauptsache liegt dann vor, wenn die vorläufige Entscheidung faktisch einer endgültigen gleichkäme (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2015 - 2 BvR 869/15 -, Rn. 17).
- VG Bremen, 09.04.2021 - 5 V 652/21
Corona-Maßnahmen - Ausgangssperre
Bei der Abwägung fällt der Rechtsschutzanspruch des Bürgers umso stärker ins Gewicht, je schwerer die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Exekutive Unabänderliches bewirkt (BVerfG, Kammerbeschluss v. 29.05.2015 - 2 BvR 869/15 -, juris Rn. 12). - VG Bremen, 17.12.2019 - 5 V 2340/19
Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz - Informationsanspruch; …
Bei der Abwägung fällt der Rechtsschutzanspruch des Bürgers umso stärker ins Gewicht, je schwerer die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Exekutive Unabänderliches bewirkt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 29.05.2015 - 2 BvR 869/15 -, juris Rn. 12). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 40/21 Dabei muss jedoch gewährleistet sein, dass der Betroffene umgehend eine gerichtliche Entscheidung darüber herbeiführen kann, ob im konkreten Einzelfall das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung oder aber sein Interesse an der Aussetzung der Vollstreckung bis zur Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme überwiegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2015- 2 BvR 869/15, NStZ-RR 2015, 355 = juris, Rn. 12).
Es ist weiter davon ausgegangen, dass eine solche vorläufige Aussetzung nicht mit einer - grundsätzlich unzulässigen - Vorwegnahme der Hauptsache verbunden ist, da es sich hierbei gerade um den vom Gesetz für die Anfechtung belastender Maßnahmen vorgesehenen Regelungsgehalt einer Eilentscheidung handelt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2015 - 2 BvR 869/15, NStZ-RR 2015, 355 = juris, Rn. 17 m. w. N.).
- VG Bremen, 25.06.2020 - 5 V 1172/20
Teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen Allgemeinverfügung zum Verbot des …
auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Exekutive Unabänderliches bewirkt (BVerfG, Kammerbeschluss v. 29.05.2015 - 2 BvR 869/15 -, juris Rn. 12). - VG Bremen, 09.03.2021 - 5 V 400/21
Eröffnung eines Outdoor-Trainingsgeländes - Feststellender Verwaltungsakt; …
Bei der Abwägung fällt der Rechtsschutzanspruch des Bürgers umso stärker ins Gewicht, je schwerer die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Exekutive Unabänderliches bewirkt (BVerfG, Kammerbeschluss v. 29.05.2015 - 2 BvR 869/15 -, juris Rn. 12). - BVerfG, 12.12.2016 - 2 BvR 656/16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde über die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes …
Ein Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung einer belastenden Maßnahme im Sinne von § 114 Abs. 2 Satz 1 StVollzG wird dem Anwendungsbereich dieser Vorschrift mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht dadurch entzogen, dass die Maßnahme bereits vollzogen ist (vgl. BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2015 - 2 BvR 869/15 -, NStZ-RR 2015, S. 355 ;… siehe auch Lübbe-Wolff/Frotz, NStZ 2009, S. 677 ). - VG Bremen, 30.10.2020 - 5 V 2381/20
Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 - Schließung - Folgenabwägung; …
Lässt sich bei summarischer Überprüfung eine Offensichtlichkeitsbeurteilung nicht treffen, kommt es entscheidend auf eine Abwägung zwischen den für eine sofortige Vollziehung sprechenden Interessen einerseits und dem Interesse des Betroffenen an einer Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung über seinen Rechtsbehelf andererseits an (BVerfG, Kammerbeschluss vom 29.05.2015 - 2 BvR 869/15 -, juris Rn. 12). - VG Bremen, 02.04.2020 - 5 V 596/20
Schließung eines Einzelhandelsgeschäftes im Wege einer Allgemeinverfügung nach § …
- OVG Bremen, 13.07.2017 - 1 B 128/17
Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG; Abschiebehaft; Besuchs- und …
- VG Bremen, 30.03.2020 - 5 V 565/20
Verbot der Öffnung des Betriebes zur Eindämmung des Coronavirus - …
- VG Bremen, 15.01.2021 - 5 V 1965/20
Zur Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei der Zuteilung roter Kennzeichen
- OVG Sachsen, 13.11.2017 - 3 B 295/17
Verkehrsbeschränkung
- VG Düsseldorf, 31.05.2022 - 8 L 179/22
- VG Bremen, 07.09.2021 - 5 V 1581/21
Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfung - Folgenabwägung; …
- VG Augsburg, 03.02.2021 - Au 9 S 21.159
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Coronatest- und Nachweispflicht für Grenzgänger
- VG Bremen, 17.01.2020 - 5 V 2094/19