Rechtsprechung
BVerfG, 29.05.2018 - 2 BvR 207/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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§ 32 Abs 1 BVerfGG, § 34a Abs 3 BVerfGG, § 58 AufenthG 2004, EUV 603/2013, § 14 Abs 1 RVG
Gegenstandswertfestsetzung sowie Zubilligung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung: Billigkeit der Auslagenerstattung (§ 34a Abs 3 BVerfGG) bei Abhilfe durch öffentliche Gewalt - Aufhebung eines Bescheids über die Abschiebung des ... - rewis.io
Gegenstandswertfestsetzung sowie Zubilligung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung: Billigkeit der Auslagenerstattung (§ 34a Abs 3 BVerfGG) bei Abhilfe durch öffentliche Gewalt - Aufhebung eines Bescheids über die Abschiebung des ...
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Gegenstandswertfestsetzung sowie Zubilligung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung: Billigkeit der Auslagenerstattung (§ 34a Abs 3 BVerfGG) bei Abhilfe durch öffentliche Gewalt - Aufhebung eines Bescheids über die Abschiebung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 28.12.2017 - 16 B 4642/17
- BVerfG, 29.05.2018 - 2 BvR 207/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89
Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 29.05.2018 - 2 BvR 207/18
Über die Verfassungsbeschwerde und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist infolge der Erledigungserklärung des Beschwerdeführers nicht mehr zu entscheiden (vgl. BVerfGE 85, 109 ).So ist es billig, einer beschwerdeführenden Person die Erstattung ihrer Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).
- BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89
Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem …
Auszug aus BVerfG, 29.05.2018 - 2 BvR 207/18
So ist es billig, einer beschwerdeführenden Person die Erstattung ihrer Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ). - BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 29.05.2018 - 2 BvR 207/18
Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).