Rechtsprechung
BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 2630/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; § 2 Abs. 3 StGB; § 340 Abs. 1 StGB; § 81a Abs. 1 StPO; § 170 Abs. 2 StPO; § 46 Abs. 4 Satz 2 OWiG; § 24a Abs. 2 Satz 1 StVG
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen einen Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt (Pflicht zu umfassender Aufklärung des Sachverhalts; grundrechtlicher Anspruch auf effektive Strafverfolgung; ... - Burhoff online
Blutentnahme, Missachtung des Richtervorbehalts, Körperverletzung im Amt, milderes Gesetz
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 46 Abs 1 OWiG, § 46 Abs 4 OWiG vom 10.10.2013, § 46 Abs 4 S 2 OWiG vom 17.08.2017
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren (§ 170 StPO) wegen Körperverletzung im Amt (§ 340 Abs 1 StGB) - Blutentnahme (hier: §§ 46 OWiG, 81a StPO, 24a Abs 2 S 1 StVG) als ... - Wolters Kluwer
Rechtfertigung der Anordnung einer Blutentnahme durch einen Polizeibeamten wegen des Anfangsverdachts zumindest einer Ordnungswidrigkeit durch ...
- RA Kotz
Blutentnahme - Missachtung des Richtervorbehalts - Körperverletzung im Amt
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren (§ 170 StPO) wegen Körperverletzung im Amt (§ 340 Abs 1 StGB) - Blutentnahme (hier: §§ 46 OWiG, 81a StPO, 24a Abs 2 S 1 StVG) als ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Rechtfertigung der Anordnung einer Blutentnahme durch einen Polizeibeamten wegen des Anfangsverdachts zumindest einer Ordnungswidrigkeit durch den Konsum von Cannabis; Klageerzwingungsverfahren wegen eines Amtsdelikts bei Einstellung des strafrechtlichen ...
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren (§ 170 StPO) wegen Körperverletzung im Amt (§ 340 Abs 1 StGB) - Blutentnahme (hier: §§ 46 OWiG, 81a StPO, 24a Abs 2 S 1 StVG) als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Blutentnahme unter Missachtung des Richtervorbehalts - Körperverletzung im Amt?
- beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)
Körperverletzung im Amt durch polizeiangeordnete Blutprobenentnahme
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Blutentnahme wegen Anfangsverdacht einer Ordnungswidrigkeit
Verfahrensgang
- OLG Bamberg, 19.11.2018 - 3 Ws 51/18
- BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 2630/18
Wird zitiert von ... (6)
- BVerfG, 15.01.2020 - 2 BvR 1763/16
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Einstellung von Ermittlungsverfahren zu …
Die Erfüllung der Verpflichtung zur effektiven Strafverfolgung, die der gerichtlichen Kontrolle unterliegt (§§ 172 ff. StPO), setzt eine detaillierte und vollständige Dokumentation des Ermittlungsverlaufs ebenso voraus wie eine nachvollziehbare Begründung von Einstellungsentscheidungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2015 - 2 BvR 1304/12 -, Rn. 17; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 987/11 -, Rn. 24; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2019 - 2 BvR 2630/18 -, Rn. 15). - BVerfG, 21.12.2022 - 2 BvR 378/20
Einstellung weiterer Ermittlungen im Fall einer in einer Polizeizelle verbrannten …
Die Erfüllung der Verpflichtung zur effektiven Strafverfolgung setzt eine detaillierte und vollständige Dokumentation des Ermittlungsverlaufs ebenso voraus wie eine nachvollziehbare Begründung von Einstellungsentscheidungen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2015 - 2 BvR 1304/12 -, Rn. 17;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 987/11 -, Rn. 24; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2019 - 2 BvR 2630/18 -, Rn. 15). - BGH, 14.12.2022 - StB 42/22
BGH lässt Anklage wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern im …
Selbst wenn die Vorschrift auf zurückliegende Sachverhalte anwendbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2019 - 2 BvR 2630/18, Blutalkohol 56 [2019], 330 Rn. 25 ff.), sind die Tatbestandsvoraussetzungen für eine rechtmäßige finanzielle Beteiligung wahrscheinlich nicht erfüllt.
- BVerfG, 23.01.2020 - 2 BvR 859/17
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines …
Die Erfüllung der Verpflichtung zur effektiven Strafverfolgung setzt eine detaillierte und vollständige Dokumentation des Ermittlungsverlaufs ebenso voraus wie eine nachvollziehbare Begründung von Einstellungsentscheidungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2015 - 2 BvR 1304/12 -, Rn. 17; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 987/11 -, Rn. 24; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2019 - 2 BvR 2630/18 -, Rn. 15). - BGH, 08.08.2022 - 5 StR 372/21
Meistbegünstigungsprinzip (mildestes Gesetz; strikte Alternativität; …
An diesem, vom Verfassungsgericht gebilligten Grundsatz (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2019 - 2 BvR 2630/18 Rn. 26) hält der Senat fest. - BSG, 03.03.2022 - B 4 AS 321/21 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
Das Willkürverbot ist nur verletzt, wenn die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (BVerfG vom 7.4.1992 - 1 BvR 1772/91 - BVerfGE 86, 59 [62 f]; BVerfG [Kammer] vom 29.5.2019 - 2 BvR 2630/18 - juris RdNr 19) , wobei es darauf ankommt, ob die Entscheidung im Ergebnis objektiv nicht vertretbar ist (BSG vom 6.8.2021 - B 11 SF 9/21 S - juris RdNr 5 mwN; BSG vom 27.9.2021 - B 11 SF 12/21 S - juris RdNr 5) .