Rechtsprechung
   BVerfG, 29.06.1995 - 2 BvR 2651/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4344
BVerfG, 29.06.1995 - 2 BvR 2651/94 (https://dejure.org/1995,4344)
BVerfG, Entscheidung vom 29.06.1995 - 2 BvR 2651/94 (https://dejure.org/1995,4344)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Juni 1995 - 2 BvR 2651/94 (https://dejure.org/1995,4344)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,4344) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1; StVollzG § 31 Abs. 1 Nr. 1
    Einschränkungen des Briefverkehrs im Strafvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 812/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aushändigungen von Gegenständen im

    Auszug aus BVerfG, 29.06.1995 - 2 BvR 2651/94
    Ist es Ziel des Vollzuges, den Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (§ 2 Abs. 1 StVollzG ), so bedeutet dies für den Beschwerdeführer, der aus Ausländerhaß ein Wohn- und Geschäftshaus in Brand gesetzt und dabei den Tod von vier Menschen herbeigeführt hat, daß er lernen muß, das Verbrecherische seiner Taten einzusehen und sich unter den Bedingungen einer freien Gesellschaft ohne Rechtsbruch zu behaupten (vgl. BVerfGE 35, 202 [235 f.]; 40, 276 [284]) .

    Um die inneren Voraussetzungen für eine spätere straf freie Lebensführung zu fördern, rechtfertigen sich danach auch grundrechtsbeschränkende Maßnahmen (vgl. BVerfGE 40, 276 [285]).

    a) Der gerichtliche Rechtsschutz des Strafgefangenen im Strafvollzug ist vom Schutzbereich des Art. 103 Abs. 1 GG mitumfaßt (vgl. BVerfGE 6, 32 [44]; 40, 276 [286]) .

    Dies bedeutet, das verfassungsrechtliche Gebot des rechtlichen Gehörs zum schonenden Ausgleich zu bringen mit den gleichfalls verfassungsrechtlich gewichtigen Belangen eines auf Resozialisierung gerichteten Vollzugsziels und der dafür erforderlichen Sicherheit und Ordnung der Anstalt (vgl. BVerfGE 35, 202 [235 f.]; 40, 276 [284 f.]; 89 315 [322]).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 29.06.1995 - 2 BvR 2651/94
    Ist es Ziel des Vollzuges, den Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (§ 2 Abs. 1 StVollzG ), so bedeutet dies für den Beschwerdeführer, der aus Ausländerhaß ein Wohn- und Geschäftshaus in Brand gesetzt und dabei den Tod von vier Menschen herbeigeführt hat, daß er lernen muß, das Verbrecherische seiner Taten einzusehen und sich unter den Bedingungen einer freien Gesellschaft ohne Rechtsbruch zu behaupten (vgl. BVerfGE 35, 202 [235 f.]; 40, 276 [284]) .

    Dies bedeutet, das verfassungsrechtliche Gebot des rechtlichen Gehörs zum schonenden Ausgleich zu bringen mit den gleichfalls verfassungsrechtlich gewichtigen Belangen eines auf Resozialisierung gerichteten Vollzugsziels und der dafür erforderlichen Sicherheit und Ordnung der Anstalt (vgl. BVerfGE 35, 202 [235 f.]; 40, 276 [284 f.]; 89 315 [322]).

  • BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65

    Leipziger Volkszeitung

    Auszug aus BVerfG, 29.06.1995 - 2 BvR 2651/94
    Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG schützt als Grundrecht auf Informationsfreiheit zwar nicht nur aktives Handeln zur Informationsverschaffung, sondern ebenso die schlichte Entgegennahme von Information (vgl. BVerfGE 27, 71 [82]).

    Das ist der Fall, wenn die Informationsquelle technisch geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, d.h. eine individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen (vgl. BVerfGE 27, 71 [83]; 33, 52 [65]) .

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerfG, 29.06.1995 - 2 BvR 2651/94
    Daß das Gericht dieser Einschätzung nicht gefolgt ist, ist Ergebnis freier gerichtlicher Beweiswürdigung und Rechtsanwendung, das durch Art. 103 Abs. 1 GG nicht inhaltlich vorbestimmt ist (vgl. BVerfGE 64, 1 [12]).
  • BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 664/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beschränkungen für

    Auszug aus BVerfG, 29.06.1995 - 2 BvR 2651/94
    Die Anhaltung gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 1 StVollzG hat als Eingriff in die grundrechtlich gewährleistete Freiheit konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen einer realen Gefährdung der Sicherheit der Anstalt zur Voraussetzung und unterliegt den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfGE 89, 315 [323]); je weniger konkret die Gefahr ist um so größeres Gewicht kommt der Persönlichkeitsentfaltung des Gefangenen zu und um so zurückhaltender muß mit der Eingriffsbefugnis verfahren werden (vgl. BVerfGE 35, 5 [9 f.]; 42, 234 [236]; 57, 170 [177]; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Dezember 1993, NStZ 1994, 145 ).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 29.06.1995 - 2 BvR 2651/94
    aa) Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder betont, daß das rechtliche Gehör sachangemessen zu gewähren ist, mithin nicht schlechthin unbegrenzt gilt (vgl. insoweit zu Gehörsbeschränkungen bei der Anordnung von Untersuchungshaft BVerfGE 9, 89 [98]; bei der Beschlagnahme BVerfGE 18, 399 [404]; bei der richterlichen Durchsuchungsanordnung nach der Strafprozeßordnung BVerfGE 49, 329 [342]; BVerfGE 57, 346 [358 f.]; bei der Anordnung vorbeugenden Gewahrsams BVerfGE 83, 24 [35 f.]).
  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus BVerfG, 29.06.1995 - 2 BvR 2651/94
    Damit ermöglicht der Gesetzgeber in sachangemessener Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs eine Abwägung, die unabweisbaren Bedürfnissen einer wirksamen Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung und damit der Erfüllung eines wesentlichen Auftrags eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens Raum gibt (vgl. BVerfGE 77, 65 [76]; 80, 367 [375]).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 29.06.1995 - 2 BvR 2651/94
    Demgemäß bedarf der Grundsatz des rechtlichen Gehörs einer Ausgestaltung durch den Gesetzgeber; er hat in erster Linie zu entscheiden, in welcher Weise das rechtliche Gehör gewährt werden soll (vgl. BVerfGE 60, 175 [210 f.]; 89, 381 [391]).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 29.06.1995 - 2 BvR 2651/94
    a) Der gerichtliche Rechtsschutz des Strafgefangenen im Strafvollzug ist vom Schutzbereich des Art. 103 Abs. 1 GG mitumfaßt (vgl. BVerfGE 6, 32 [44]; 40, 276 [286]) .
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 691/75

    Aushändigung von Postsendungen und Sicherheit und Ordnung im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 29.06.1995 - 2 BvR 2651/94
    Seine Vorenthaltung berührt den Gefangenen jedoch in dem durch Art. 2 Abs. 1 GG garantierten Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (vgl. auch BVerfGE 41, 329 [331]).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67

    Filmeinfuhrverbote aus der DDR

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 736/90

    Trennscheibe

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

  • BVerfG, 16.06.1976 - 2 BvR 97/76

    Meinungsfreiheit im Bereich ehelicher Privatsphäre und Untersuchungshaft

  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

  • BVerfG, 02.12.1993 - 2 BvR 1368/93

    Zeitschriftenbezug in der Untersuchungshaft

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

  • BVerfG, 03.12.2014 - 2 BvR 1956/13

    Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses - Zu den

    Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die Zulässigkeit von Beschränkungen eingehender Schreiben, die an Strafgefangene gerichtet sind, ergeben sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 1995 - 2 BvR 2651/94, juris; vgl. auch BVerfGE 41, 329 ).

    Als Eingriff in die grundrechtlich gewährleistete Freiheit des Gefangenen setzt dies indes konkrete Anhaltspunkte für eine reale Gefährdung des Behandlungserfolgs voraus (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 1995 - 2 BvR 2651/94, juris).

    Außerdem ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, wobei der Persönlichkeitsentfaltung des Gefangenen umso größeres Gewicht zukommt, je weniger konkret im Einzelfall die anzunehmende Gefährdung ist (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 1995 - 2 BvR 2651/94, juris; vgl. auch BVerfGE 57, 170 ).

  • BVerfG, 18.08.2021 - 2 BvR 2181/20

    Anhalten eines Briefs im Strafvollzug (Postkontrolle bei Gefangenen;

    a) Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die Zulässigkeit des Anhaltens eingehender Schreiben, die an Strafgefangene gerichtet sind, ergeben sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 1995 - 2 BvR 2651/94 -, juris, Rn. 12 und vom 3. Dezember 2014 - 2 BvR 1956/13 -, juris, Rn. 2; vgl. auch BVerfGE 41, 329 ).
  • KG, 14.12.2006 - 5 Ws 480/06

    Briefkontrolle im Strafvollzug: Einbehaltung von Briefeinlagen in Form von

    Damit trägt der Gesetzgeber hinsichtlich der ausgehenden Schreiben dem durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gewährten Grundrecht auf Meinungsfreiheit Rechnung sowie hinsichtlich der eingehenden Privatpost dem durch Art. 2 Abs. 1 GG garantierten Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (vgl. BVerfG ZfStrVO 1996, 174, 175).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht