Rechtsprechung
   BVerfG, 29.06.2004 - 1 BvR 336/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2788
BVerfG, 29.06.2004 - 1 BvR 336/04 (https://dejure.org/2004,2788)
BVerfG, Entscheidung vom 29.06.2004 - 1 BvR 336/04 (https://dejure.org/2004,2788)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Juni 2004 - 1 BvR 336/04 (https://dejure.org/2004,2788)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,2788) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter wegen Zurückweisung eines Ablehnungsantrags - Besorgnis der Befangenheit bei Kolligialverhältnis des berufenen Richters zur gegnerischen Partei

  • Judicialis

    GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
    Begriff der Besorgnis der Befangenheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 297
  • NJW 2004, 3550
  • NVwZ 2005, 77 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2004 - 1 BvR 336/04
    Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die Ablehnung einer Gerichtsperson sind geklärt (vgl. BVerfGE 21, 139, ; 30, 149 ; 31, 145, ; 32, 288, ; 82, 30 ; 98, 134 ; 99, 51 ; 101, 46 ; 102, 122 ).

    Voraussetzung ist vielmehr, dass die Entscheidung auf willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 31, 145 m.w.N.).

  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2004 - 1 BvR 336/04
    Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die Ablehnung einer Gerichtsperson sind geklärt (vgl. BVerfGE 21, 139, ; 30, 149 ; 31, 145, ; 32, 288, ; 82, 30 ; 98, 134 ; 99, 51 ; 101, 46 ; 102, 122 ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2001 - 2 M 4/01

    Voreingenommenheit des Richters durch Zugehörigkeit zum gleichen Gericht wie

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2004 - 1 BvR 336/04
    Diese Auslegung des Begriffs "Besorgnis der Befangenheit" in § 42 ZPO folgt der Rechtsprechung der allgemeinen Gerichte und der Fachgerichtsbarkeiten (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 1957, ZZP 71, S. 447 ; sich anschließend: BFH, Beschluss vom 1. August 2001, BFH/NV 2002, S. 40 ; OLG Nürnberg, Beschluss vom 8. Dezember 1966, MDR 1967, S. 407; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16. April 1968, BB 1968, S. 794; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18. Januar 2001, DVBl 2001, S. 938 ; VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Februar 1997, NWVBl 1997, S. 436 ) und steht im Einklang mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.
  • BGH, 06.07.2021 - II ZR 97/21

    Selbstablehnung von Richtern am BGH: Besorgnis der Befangenheit wegen Mitwirkung

    Hier kommt hinzu, dass die gemeinsame Zugehörigkeit zum selben Senat mittlerweile geraume Zeit zurückliegt (vgl. BVerfG, NJW 2004, 3550, 3551; BGH, Beschluss vom 4. Juli 1957 - IV ARZ 5/57, LM § 42 ZPO Nr. 2; BFH, BFH/NV 2019, 37 Rn. 12; OLG Dresden, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 4 W 610/19, juris Rn. 4), nämlich mehr als zehn Jahre mit dem Beklagten zu 3, der Ende September 2010 in den Ruhestand getreten ist, und mehr als vier Jahre mit dem Beklagten zu 1, der Ende Februar 2017 in den Ruhestand getreten ist.
  • BFH, 05.09.2018 - XI R 45/17

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

    3. Konkret besteht m.E. aufgrund der genannten Umstände allerdings keine solche Besorgnis: a) Selbst bei längerer Dauer der Zusammenarbeit wäre die Besorgnis der Befangenheit nur dann als begründet an[zu]sehen, wenn aus ihr in der Zukunft fortwirkende Umstände resultieren, etwa eine Freundschaft oder Feindschaft, sofern die gemeinsame Mitgliedschaft in einem Spruchkörper bereits seit geraumer Zeit beendet ist (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juni 2004 1 BvR 336/04, [Neue Juristische Wochenschrift --NJW--] 2004, 3550, Rz 8).

    Die Besorgnis der Befangenheit gilt auch, wenn eine engere persönliche Bindung zwischen Richterkollegen besteht, die dem gleichen Spruchkörper angehören beziehungsweise vor nicht allzu langer Zeit angehört haben (vgl. BVerfG-Beschluss in NJW 2004, 3550, Rz 8, m.w.N.).

    Ist die gemeinsame Mitgliedschaft in einem Spruchkörper jedoch --wie hier-- bereits seit geraumer Zeit beendet, ist es nicht zu beanstanden, wenn die Gerichte --auch bei längerer Dauer der Zusammenarbeit-- die Besorgnis der Befangenheit nur dann als begründet ansehen, wenn aus ihr in der Zukunft fortwirkende Umstände resultieren, etwa eine Freundschaft oder Feindschaft (vgl. BVerfG-Beschluss in NJW 2004, 3550).

  • BVerwG, 12.10.2023 - 10 C 4.22

    Freundschaftsverhältnis zwischen Anwalt und Richter als Befangenheitsgrund?

    An die Qualität und Intensität eines als Ablehnungsgrund in Betracht kommenden Freundschaftsverhältnisses zu dem Prozessvertreter einer Partei sind höhere Anforderungen zu stellen als an ein solches Näheverhältnis zu einer Partei selbst (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. Juni 2004 - 1 BvR 336/04 - BVerfGK 3, 297 m. w. N.; BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - RiZ (R) 1/15 - HFR 2016, 417 Rn. 3 m. w. N.; BFH, Beschluss vom 5. September 2018 - XI R 45/17 - BFH/NV 2019, 37 Rn. 12 m. w. N.; OLG Hamm, Beschluss vom 15. Mai 2012 - I-1 W 20/12 - NJW-RR 2012, 1209 m. w. N.; OLG München, Beschluss vom 29. November 2018 - 28 W 1782/18 - juris Rn. 15; Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 42 Rn. 13).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 10.01.2014 - VGH B 35/12

    Ablehnung eines Richters des Verfassungsgerichts wegen der Besorgnis zur

    Dies gewährleistet im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 LV, dass der nach dem Gesetz an sich zuständige Richter nicht ohne triftigen Grund in einem Einzelfall von der Mitwirkung an der Entscheidung ausgeschlossen wird (BVerfG [ 3. Kammer des Ersten Senats ] , Beschluss vom 29. Juni 2004 - 1 BvR 336/04 -, NJW 2004, 3550 [ 3551 ] ).

    In diesem Fall trifft die Rechtskraft der Entscheidung nicht ihn, was unmittelbar gegen die Annahme einer Parteilichkeit spricht (vgl. BVerfG [ 3. Kammer des Ersten Senats ] , Beschluss vom 29. Juni 2004 - 1 BvR 336/04 -, NJW 2004, 3550 [ 3551 ] ).

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2012 - Verg 42/12

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von

    Wegen des kollegialen Verhältnisses des Mitglieds eines Spruchkörpers, wie der Vergabekammer, zu einem Verfahrensbeteiligten - und dasselbe hat auch für seine Nähe zu einem vom Verfahrensbeteiligten eingeschalteten Privatsachverständigen zu gelten - ist ein vernünftiger Grund, an seiner Objektivität zu zweifeln, nur in Erwägung zu ziehen, wenn über ein bloßes kollegiales Verhältnis hinaus ein engeres persönliches Verhältnis des zur Entscheidung berufenen Mitglieds zum gegnerischen Verfahrensbeteiligten oder zu den von ihm zugezogenen Hilfspersonen, wie einem Sachverständigen, besteht (vgl. BVerfG, NJW 2004, 3550, 3551 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.01.2024 - 2 VR 9.23
    Eine frühere Mitgliedschaft in einem Spruchkörper führt deshalb - auch bei längerer Dauer - nur dann zur Besorgnis der Befangenheit eines Richters, wenn aus ihr in der Zukunft fortwirkende Umstände resultieren, etwa eine Freundschaft oder Feindschaft (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. Juni 2004 - 1 BvR 336/04 - NJW 2004, 3550 ; OVG Greifswald, Beschluss vom 18. Januar 2001 - 2 M 4.01 - juris Rn. 14; OLG Dresden, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 4 W 610/19 - juris Rn. 4).
  • BGH, 19.11.2020 - V ZB 59/20

    Besorgnis der Befangenheit durch Bestehen einer engen langjährigen Freundschaft

    Anders ist es aber bei einer engen bzw. langjährigen Freundschaft (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2009 - I ZR 168/06, juris Rn. 5 u. 7; Beschluss vom 2. Dezember 2015 - RiZ (R) 1/15, HFR 2016, 417 Rn. 3, BVerfGK 3, 297, 298 ff.; BFH, Beschluss vom 5. September 2018 - XI R 45/17, juris Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 C 35/18, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 C 35.18

    Aktenentfernungsanspruch; Beamter; Bundesrichter; Bundesrichterwahl;

    Im Regelfall reicht etwa eine bloße Bekanntschaft oder auch eine lockere Freundschaft nicht aus, um aus der Sicht eines Verfahrensbeteiligten bei vernünftiger Würdigung an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln; dagegen können über das übliche Maß persönlicher oder kollegialer Bekanntschaft hinausgehende freundschaftliche Beziehungen oder gar eine enge Freundschaft zwischen Richter und Partei Umstände sein, die Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters begründen können (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. Juni 2004 - 1 BvR 336/04 - BVerfGK 3, 297 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - RiZ (R) 1/15 - HFR 2016, 417 Rn. 3 m.w.N.; BFH, Beschluss vom 5. September 2018 - XI R 45/17 - BFH/NV 2019, 37 Rn. 12 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 15. Mai 2012 - I-1 W 20/12 - NJW-RR 2012, 1209 Rn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 08.12.2021 - XII ARZ 39/21

    Richterablehnung in einer Betreuungssache: Zuständiges Gericht bei

    (1) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kann ein Kollegialitätsverhältnis nur dann eine Ablehnung rechtfertigen, wenn damit eine sehr enge berufliche Zusammenarbeit verbunden ist (vgl. BGH Beschlüsse vom 7. November 2018 - IX ZA 16/17 - NJW 2019, 308 Rn. 6; vom 26. August 2009 - 2 ARs 363/09 - wistra 2009, 446; vom 31. Januar 2005 - II ZR 304/03 - BGHReport 2005, 1350 und vom 4. Juli 1957 - IV ARZ 5/57 - FamRZ 1957, 314; BVerfG NJW 2004, 3550, 3551 mwN; BVerwG NVwZ-RR 2013, 343 Rn. 5).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.2008 - 10 A 10805/08

    Richter nicht befangen

    Was die Person des Justizministers anbelangt, so kommt in diesem Zusammenhang zudem hinzu, dass dessen Tätigkeit am Verfassungsgerichtshof bereits vor über zwei Jahren ihr Ende gefunden hat und er überdies auch nicht etwa selbst Verfahrensbeteiligter, sondern lediglich Vertreter des Beklagten ist; insofern ist indessen allgemein anerkannt, dass in Fällen dieser Art unter dem Gesichtspunkt eines Kollegialitätsverhältnisses eine begründete Besorgnis der Befangenheit ohnehin nicht hergeleitet werden kann (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 4. Juli 1957 - IV ARZ 5/57 -, Bundesfinanzhof , Beschluss vom 20. August 1981 - IV B 19/79 - sowie Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 29. Juni 2004 - 1 BvR 336/04 -).
  • BGH, 26.04.2022 - VIII ZR 355/20

    Rechtfertigung der Besorgnis der Befangenheit durch die in einer Anzeige eines

  • OLG Frankfurt, 28.12.2007 - 10 W 63/07

    Sachverständigenablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei engem beruflichem

  • OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 W 610/19

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • OLG München, 10.04.2008 - 34 SchH 5/07

    Schiedsgerichtsverfahren: Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Besorgnis der

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2020 - 2 LB 1/20

    Selbstablehnung einer ehrenamtlichen Richterin

  • VGH Bayern, 23.12.2004 - 13 A 04.2868
  • VG Freiburg, 10.02.2011 - 6 K 100/11

    Befangenheit aller Berufsrichter einer Kammer wegen ehrenamtlichem Richter dieser

  • OLG Bamberg, 03.05.2010 - 1 AR 5/10

    Verfahrensrecht - Richter ist Beklagtenvertreter: Befangenheit der ganzen Kammer

  • VG München, 21.03.2019 - M 31 K 18.4041

    Keine Besorgnis einer richterlichen Befangenheit trotz gemeinsamer behördlicher

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht