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   BVerfG, 29.06.2006 - 2 BvR 902/06   

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https://dejure.org/2006,3489
BVerfG, 29.06.2006 - 2 BvR 902/06 (https://dejure.org/2006,3489)
BVerfG, Entscheidung vom 29.06.2006 - 2 BvR 902/06 (https://dejure.org/2006,3489)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - 2 BvR 902/06 (https://dejure.org/2006,3489)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 32 BVerfGG; Art. 10 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 94 StPO; § 98 StPO; § 100a StPO
    "Beschlagnahme" von E-Mail in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Fernmeldegeheimnis; informationelle Selbstbestimmung; Abschluss des Übertragungsvorganges); einstweilige Anordnung im Verfahren der Verfassungsbeschwerde

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zugriff auf den E-Mail-Account als Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ; Eingriff in den Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 GG) durch Beschlagnahme und Auswertung der auf dem Server eines Kommunikationsunternehmens oder ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    GG Art. 10; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1

  • RA Kotz

    Emails: Beschlagnahme und Auswertung bei Strafverfahren gegen einen Dritten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Erhebung des E-Mail-Verkehrs eines Dritten in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Beschlagnahme und Auswertung von gespeicherten E-Mails auf dem Server eines Providers

Besprechungen u.ä. (3)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    "Beschlagnahme" von E-Mail-Verkehr beim Provider (Stephan Schlegel; HRRS 2007, 44-51)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlagnahme - Serviceprovider: Auswertung von E-Mails

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der praktische Fall - Auswertung von beim Provider gespeicherten Mails

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 8, 313
  • MMR 2007, 169
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2006 - 2 BvR 902/06
    Für die Bestimmung des Schutzbereichs des Grundrechts aus Art. 10 GG sei anhand des Urteils des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2006 - 2 BvR 2099/04 - (NJW 2006, S. 976) eine funktionale Abgrenzung des Herrschaftsbereichs des Betroffenen geboten.

    Es wird zu entscheiden sein, wie die Maßstäbe, die der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit seinem Urteil vom 2. März 2006 - 2 BvR 2099/04 - (NJW 2006, S. 976 ) zur Abgrenzung des Schutzbereichs des Art. 10 GG beim Zugriff auf die Inhalte und Verbindungsdaten der Telekommunikation aufgestellt hat, auf Fallkonstellationen wie die hier zu beurteilende anzuwenden sind.

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2006 - 2 BvR 902/06
    Ob im Ermittlungsverfahren eventuell rechtswidrig erlangte Kenntnisse für die Feststellung von Schuld oder Unschuld des Beschuldigten verwendet werden dürfen, ist eine Frage, auf die eine Antwort bei der Entschließung über das Erheben der Anklage oder im Hauptverfahren gesucht werden muss (vgl. BVerfGE 96, 27 ).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2006 - 2 BvR 902/06
    Kann letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; 105, 365 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93

    Isserstedt

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2006 - 2 BvR 902/06
    Kann letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; 105, 365 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.02.1995 - 1 BvR 2116/94

    Parabolantenne II

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2006 - 2 BvR 902/06
    Kann letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; 105, 365 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94

    Rasterfahndung

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2006 - 2 BvR 902/06
    Kann letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; 105, 365 ; stRspr).
  • BGH, 31.03.2009 - 1 StR 76/09

    Beschlagnahme und Herausgabe von E-Mails

    Zwar hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts die Beschlagnahmeanordnung allein auf §§ 94, 98 StPO gestützt, was zumindest bezüglich bislang ungelesener E-Mails rechtlich umstritten ist (vgl. hierzu BVerfG, 3. Kammer, Beschl. vom 29. Juni 2006 - 2 BvR 902/06 - MMR 2007, 169; mehrfach verlängert, zuletzt durch Beschl. vom 13. November 2008).
  • VGH Hessen, 19.05.2009 - 6 A 2672/08

    Zugriff des Arbeitgebers auf privaten E-Mail-Verkehr am Arbeitsplatz

    Dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses dürften (eine abschließende Klärung durch das Bundesverfassungsgericht steht insoweit noch aus, vgl. die zuletzt am 13. November 2008 verlängerte einstweilige Anordnung vom 29. Juni 2006 im Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 902/06) auch solche Maßnahmen unterliegen, die darauf ausgerichtet sind, Daten aus dem laufenden Kommunikations- oder Übertragungsvorgang zum Zwecke der nachträglichen Auswertung, etwa aus statistischen Gründen, zur Anfertigung eines Nutzerprofils oder zur Ermittlung von Straftaten, zu erheben.

    Ein weiterer Klärungsbedarf besteht entgegen der Ansicht der Klägerin (vgl. Exkurs: Grundsätzliche Bedeutung, Abschnitt IV. 5. der Zulassungsbegründung) auch nicht in Bezug auf die von dem Bundesverfassungsgericht in seinem Kammerbeschluss vom 29. Juni 2006 - 2 BvR 902/06 - als noch nicht abschließend geklärt bezeichnete Rechtsfrage, ob der Zugriff auf beim Diensteanbieter gespeicherte E-Mails in den Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses fallen.

  • LG Hamburg, 08.01.2008 - 619 Qs 1/08

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Überwachung von E-Mail-Accounts auf

    In einer in diesem Verfahren am 29. Juni 2006 ergangenen Eilentscheidung (MMR 2007, 169) hat das BVerfG dazu dennoch zwei Fragen aufgeworfen, aber vorerst noch offen gelassen: (1) ob in den Schutzbereich des Art. 10 Abs. 1 GG eingegriffen wird, wenn die Ermittlungsbehörden die auf dem Server eines Kommunikationsunternehmens oder Serviceproviders gespeicherten E-Mails eines Kommunikationsteilnehmers kopieren und die so erlangten Daten auswerten und (2) welche Anforderungen von Verfassungs wegen (Art. 10 Abs. 2 Satz 1 GG) an die gesetzliche Eingriffsgrundlage zu stellen sind, um einerseits dem sich aus dem Fernmeldegeheimnis ergebenden besonderen Schutzbedürfnis Rechnung zu tragen, andererseits wirksame Ermittlungsmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen.
  • LG Hamburg, 08.01.2008 - 164 Gs 1082/07

    Aufgabe der alleinigen Herrschaftsbefugnis eines Nutzers über elektronische Daten

    Das BVerfG hat die Hauptsache in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren, welches sich gegen die - auch von der Staatsanwaltschaft zur Begründung ihrer Beschwerde herangezogene - Entscheidung des LG Braunschweig vom 12. April 2006 (6 Qs 88/06) richtet und das die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme und Auswertung von gespeicherten E-Mails auf dem Server eines Providers durch die Ermittlungsbehörden zum Gegenstand hat (2 BvR 902/06), noch nicht entschieden.

    In einer in diesem Verfahren am 29. Juni 2006 ergangenen Eilentscheidung (MMR 2007, 169) hat das BVerfG dazu dennoch zwei Fragen aufgeworfen, aber vorerst noch offen gelassen: (1) ob in den Schutzbereich des Art. 10 Abs. 1 GG eingegriffen wird, wenn die Ermittlungsbehörden die auf dem Server eines Kommunikationsunternehmens oder Serviceproviders gespeicherten E-Mails eines Kommunikationsteilnehmers kopieren und die so erlangten Daten auswerten und (2) welche Anforderungen von Verfassungs wegen ( Art. 10 Abs. 2 Satz 1 GG) an die gesetzliche Eingriffsgrundlage zu stellen sind, um einerseits dem sich aus dem Fernmeldegeheimnis ergebenden besonderen Schutzbedürfnis Rechnung zu tragen, andererseits wirksame Ermittlungsmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen.

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