Rechtsprechung
BVerfG, 29.07.2005 - 2 BvR 804/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 13 GG; Art. 8 EMRK; § 102 StPO; § 105 StPO
Unverletzlichkeit der Wohnung; Anforderung an Durchsuchungsbeschlüsse (verfassungsrechtlich gebotene Begrenzungsfunktion; konkretisierter Straftatverdacht; keine zwingende Mitteilung der Verdachtsgründe, falls dies für die Begrenzung der Durchsuchungsgestattung nicht ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Anforderungen an hinreichende Konkretisierung des einer Durchsuchungsanordnung zugrunde liegenden Tatvorwurfs
- Wolters Kluwer
Verfassungsrechtlich gebotene Begrenzungsfunktion von Durchsuchungsbeschlüssen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 13 Abs. 1, 2; StPO § 2 § 105
Verfassungsrechtliche Anforderungen an strafprozessuale Durchsuchungsanordnungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 180/03
Zu den Anforderungen an einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss und die …
Auszug aus BVerfG, 29.07.2005 - 2 BvR 804/05
Die Verdachtsgründe müssen in dem Durchsuchungsbeschluss jedenfalls dann nicht zwingend mitgeteilt werden, wenn dies - wie hier - zur Begrenzung der richterlichen Durchsuchungsgestattung nicht erforderlich ist (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2003 - 2 BvR 180/03 -, NStZ 2004, S. 160). - BVerfG, 05.05.2000 - 2 BvR 2212/99
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen richterliche Durchsuchungsanordnung
Auszug aus BVerfG, 29.07.2005 - 2 BvR 804/05
aa) Anders als im Fall der vom Beschwerdeführer in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erschöpfen sich die Angaben zum Tatvorwurf in den hier zu überprüfenden Durchsuchungsanordnungen nicht in der bloßen Verdachtannahme einer nicht konkretisierten Steuerhinterziehung (…vgl. hierzu Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 - 2 BvR 1619/00 -, NJW 2002, S. 1941 f., und vom 5. Mai 2000 - 2 BvR 2212/99 -, NStZ 2000, S. 601 f.;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 910/88 -, StV 1990, S. 483). - BVerfG, 30.05.1961 - 2 BvR 366/60
Friedenswahlen
Auszug aus BVerfG, 29.07.2005 - 2 BvR 804/05
Der Beschwerdeführer hat nicht dargetan, insoweit selbst durch die angegriffenen staatlichen Hoheitsakte betroffen zu sein (vgl. BVerfGE 13, 1 ).
- BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 910/88
Grenzen für den Erlaß eines Durchsuchungsbeschlusses
Auszug aus BVerfG, 29.07.2005 - 2 BvR 804/05
aa) Anders als im Fall der vom Beschwerdeführer in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erschöpfen sich die Angaben zum Tatvorwurf in den hier zu überprüfenden Durchsuchungsanordnungen nicht in der bloßen Verdachtannahme einer nicht konkretisierten Steuerhinterziehung (…vgl. hierzu Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 - 2 BvR 1619/00 -, NJW 2002, S. 1941 f., …und vom 5. Mai 2000 - 2 BvR 2212/99 -, NStZ 2000, S. 601 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 910/88 -, StV 1990, S. 483). - BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
Quick/Durchsuchungsbefehl
Auszug aus BVerfG, 29.07.2005 - 2 BvR 804/05
Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen in Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ). - BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 29.07.2005 - 2 BvR 804/05
Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen in Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ). - BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00
Verletzung von GG Art 13 Abs 1 und 2 iVm GG Art 19 Abs 4 durch eine den …
Auszug aus BVerfG, 29.07.2005 - 2 BvR 804/05
aa) Anders als im Fall der vom Beschwerdeführer in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erschöpfen sich die Angaben zum Tatvorwurf in den hier zu überprüfenden Durchsuchungsanordnungen nicht in der bloßen Verdachtannahme einer nicht konkretisierten Steuerhinterziehung (vgl. hierzu Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 - 2 BvR 1619/00 -, NJW 2002, S. 1941 f., …und vom 5. Mai 2000 - 2 BvR 2212/99 -, NStZ 2000, S. 601 f.;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 910/88 -, StV 1990, S. 483).
- BVerfG, 16.10.2006 - 2 BvR 1660/06
Durchsuchung - BVerfG billigt Durchsuchungsbeschluss
Die Angaben zum Tatvorwurf erschöpfen sich nicht in der bloßen Verdachtsannahme einer nicht konkretisierten Steuerhinterziehung (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juli 2005 - 2 BvR 804/05 -, juris, …und vom 6. März 2002 - 2 BvR 1619/00 -, NJW 2002, S. 1941 f.).