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   BVerfG, 29.07.2014 - 2 BvR 1491/14   

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https://dejure.org/2014,25463
BVerfG, 29.07.2014 - 2 BvR 1491/14 (https://dejure.org/2014,25463)
BVerfG, Entscheidung vom 29.07.2014 - 2 BvR 1491/14 (https://dejure.org/2014,25463)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Juli 2014 - 2 BvR 1491/14 (https://dejure.org/2014,25463)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 4 GG; § 90 Abs. 2 BVerfGG; § 114 Abs. 2 StVollzG; § 123 VwGO
    Eilrechtsschutz betreffend den Zeitpunkt der Ausgabe eines Medikaments im Strafvollzug während des Ramadan (effektiver Rechtsschutz; wirksame Kontrolle; ausnahmsweise Zulässigkeit einer Vorwegnahme der Hauptsache zur Abwendung unzumutbarer Nachteile); Zulässigkeit der ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 114 Abs 2 S 2 StVollzG, § 123 VwGO
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an Gewährung von Eilrechtsschutz im Strafvollzug - ggf Vorwegnahme der Hauptsache zulässig und geboten - hier: Zeitpunkt der Medikamentenausgabe an muslimischen ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an Gewährung von Eilrechtsschutz im Strafvollzug - ggf Vorwegnahme der Hauptsache zulässig und geboten - hier: Zeitpunkt der Medikamentenausgabe an muslimischen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 26.04.2017 - 2 BvR 1016/16

    Beschwer eines Strafgefangenen durch eine strafvollzugsrechtliche Entscheidung

    Die Verfassungsbeschwerde kann dennoch im Ergebnis keinen Erfolg haben, weil die Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Ergebnis nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 -, juris, Rn. 26; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2014 - 2 BvR 1491/14 -, juris, Rn. 20; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Januar 2017 - 2 BvR 2615/14 -, juris, Rn. 23).
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