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   BVerfG, 29.07.2016 - 1 BvR 1225/15   

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https://dejure.org/2016,29207
BVerfG, 29.07.2016 - 1 BvR 1225/15 (https://dejure.org/2016,29207)
BVerfG, Entscheidung vom 29.07.2016 - 1 BvR 1225/15 (https://dejure.org/2016,29207)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Juli 2016 - 1 BvR 1225/15 (https://dejure.org/2016,29207)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 387 BGB, § 631 BGB, § 632 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch Nichtberücksichtigung von Parteivortrag in Zivilurteil sowie in Entscheidung über Anhörungsrüge - hier: Verteidigung gegen Anspruch auf Rückzahlung von Werklohn durch Aufrechnung mit Gegenansprüchen - ...

  • Wolters Kluwer

    Gewährung rechtlichen Gehörs hinsichtlich behaupteter werkvertraglicher Gegenforderungen im Rahmen des Anhörungsrügeverfahrens; Kenntnisnahme des Gerichts vom Vorbringen der Beteiligten; Heilung eines Gehörsverstoßes im Anhörungsrügeverfahren; Aufrechnung mit ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch Nichtberücksichtigung von Parteivortrag in Zivilurteil sowie in Entscheidung über Anhörungsrüge - hier: Verteidigung gegen Anspruch auf Rückzahlung von Werklohn durch Aufrechnung mit Gegenansprüchen - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung rechtlichen Gehörs hinsichtlich behaupteter werkvertraglicher Gegenforderungen im Rahmen des Anhörungsrügeverfahrens; Kenntnisnahme des Gerichts vom Vorbringen der Beteiligten; Heilung eines Gehörsverstoßes im Anhörungsrügeverfahren; Aufrechnung mit ...

  • rechtsportal.de

    Gewährung rechtlichen Gehörs hinsichtlich behaupteter werkvertraglicher Gegenforderungen im Rahmen des Anhörungsrügeverfahrens; Kenntnisnahme des Gerichts vom Vorbringen der Beteiligten; Heilung eines Gehörsverstoßes im Anhörungsrügeverfahren; Aufrechnung mit ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2016 - 1 BvR 1225/15
    Die Kammer nimmt die zulässige Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung an und gibt ihr statt, weil dies zur Durchsetzung der Grundrechte des Beschwerdeführers angezeigt ist (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG; vgl. BVerfGE 90, 22 ).

    Ein besonders schwerer Nachteil ist jedoch dann nicht anzunehmen, wenn die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder wenn deutlich abzusehen ist, dass der Beschwerdeführer auch im Falle einer Zurückverweisung an das Ausgangsgericht im Ergebnis keinen Erfolg haben würde (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

    Er beruht auf einer groben Verkennung des durch die Verfassung gewährten Schutzes und auf einem leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2016 - 1 BvR 1225/15
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet auch, dass das entscheidende Gericht durch die mit dem Verfahren befassten Richter die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muss (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 96, 205 ; stRspr).

    Nur dann, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist, ist Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BVerfGE 25, 137 ; 85, 386 ; 96, 205 ; stRspr).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2016 - 1 BvR 1225/15
    Der Einzelne soll nicht nur Objekt der richterlichen Entscheidung sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um als Subjekt Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 107, 395 m.w.N.).

    Eine Heilung eines Gehörsverstoßes im Anhörungsrügeverfahren ist jedenfalls dann möglich, wenn das Gericht durch Ausführungen zur Rechtslage den gerügten Gehörsverstoß beseitigen kann, insbesondere indem es rechtliches Vorbringen nunmehr (erstmals) zur Kenntnis nimmt und bescheidet oder auch an einer in der vorangegangenen Entscheidung überraschend eingenommenen Rechtsposition unter Angabe von Gründen festhält (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2016 - 1 BvR 1225/15
    Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ; 65, 227 ; 86, 133 ; stRspr).

    Wenn aber ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang eindeutig von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ).

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2016 - 1 BvR 1225/15
    Wenn aber ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang eindeutig von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
    Auszug aus BVerfG, 29.07.2016 - 1 BvR 1225/15
    Nur dann, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist, ist Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BVerfGE 25, 137 ; 85, 386 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2016 - 1 BvR 1225/15
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet auch, dass das entscheidende Gericht durch die mit dem Verfahren befassten Richter die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muss (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.03.2013 - 1 BvR 1457/12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2016 - 1 BvR 1225/15
    Der Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit wird gemäß § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG auf den Regelstreitwert für stattgebende Kammerentscheidungen, mithin auf 8.000 EUR festgesetzt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2013 - 1 BvR 1457/12 -, juris, Rn. 21), da hier über die Grundrechtsverletzung hinaus weder eine besondere subjektive noch objektive Bedeutung erkennbar ist noch der Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit (vgl. BVerfGE 79, 365 ) eine Abweichung von der üblichen Festsetzung rechtfertigt.
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2016 - 1 BvR 1225/15
    Nur dann, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist, ist Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BVerfGE 25, 137 ; 85, 386 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 600/92

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Schweigen der Urteilsgründe

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2016 - 1 BvR 1225/15
    Dagegen aber schützt Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 1992 - 1 BvR 600/92 -, NJW-RR 1993, S. 383).
  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

  • BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 178/09

    Fehlendes Beruhen einer zivilgerichtlichen Entscheidung auf Verletzung des

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 182/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

  • BVerfG, 02.07.2018 - 2 BvR 1550/17

    Klageerzwingungsverfahren (Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen eines

    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist jedoch nicht zur Durchsetzung des Grundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 19 Abs. 4 GG angezeigt, weil deutlich abzusehen ist, dass sein Klageerzwingungsantrag auch im Falle einer Zurückverweisung an das Ausgangsgericht im Ergebnis keinen Erfolg haben würde (vgl. BVerfGE 90, 22 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12 -, juris, Rn. 16; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2016 - 1 BvR 1225/15 -, juris, Rn. 19; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15 -, juris, Rn. 32).
  • BVerfG, 04.07.2017 - 2 BvR 2157/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Nichtzulassung der Berufung durch

    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist jedoch nicht zur Durchsetzung des Justizgewährungsanspruchs der Beschwerdeführerin aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG angezeigt, weil deutlich abzusehen ist, dass ihre Klage auch im Falle einer Zurückverweisung an das Ausgangsgericht im Ergebnis keinen Erfolg haben würde (vgl. BVerfGE 90, 22 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12 -, juris, Rn. 16; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2016 - 1 BvR 1225/15 -, juris, Rn. 19).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2021 - 2 L 128/19

    Wiederaufnahme des Verfahrens

    e) Unter Gliederungspunkt "V. 5." (S. 78, GA Bl. 128) rügt der Kläger eine Divergenz zu dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juli 2016 - 1 BvR 1225/15 - zu den Kriterien für eine Verletzung des rechtlichen Gehörs.

    Wenn aber ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang eindeutig von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2016 - 1 BvR 1225/15 - juris Rn. 10 f.).

  • LG Dortmund, 11.07.2017 - 1 S 282/16

    WEG-Streitigkeit über Gebrauch des Wohnungseigentums: Schlichtungsverfahren

    Denn das Amtsgericht durfte sich bei Abfassung der Entscheidungsgründe auf die für den Entscheidungsausgang wesentlichen Aspekte beschränken (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.7.2016 - 1 BvR 1225/15 = BeckRS 2016, 51731 Rn. 11).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.09.2021 - VerfGH 137/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Ablehnung einer anwaltlichen

    Ein Schweigen lässt hier den Schluss zu, dass der Vortrag der Partei nicht oder zumindest nicht hinreichend beachtet wurde (BVerfG, Beschlüsse vom 29. Juli 2016 - 1 BvR 1225/15, juris, Rn. 11, und vom 27. Februar 2018 - 2 BvR 2821/14, NJW-RR 2018, 694 = juris, Rn. 18; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 1 BvR 1018/13, MDR 2013, 1113 = juris, Rn. 15).
  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    Schweigen lässt hier den Schluss zu, dass der Vortrag nicht oder doch nicht hinreichend beachtet wurde (BVerfGE 47, 182; 86, 133; Beschluss vom 25. Juni 1992 - 1 BvR 600/92 - zuletzt Beschlüsse vom 27. Februar 2018 - 2 BvR 2821/14 -, vom 14. September 2016 - 1 BvR 1304/13 - vom 29. Juli 2016 - 1 BvR 1225/15 - und vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 1493/11 -).
  • BVerfG, 13.03.2018 - 2 BvR 2990/14

    Durchsuchung von Wohnung und Geschäftsräumen (Wohnungsgrundrecht; Bezeichnung des

    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist dennoch nicht zur Durchsetzung des Rechts des Beschwerdeführers aus Art. 13 Abs. 1 und 2 GG angezeigt, weil deutlich abzusehen ist, dass seine Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss auch im Falle einer Zurückverweisung an das Landgericht im Ergebnis keinen Erfolg haben würde (vgl. BVerfGE 90, 22 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12 -, juris, Rn. 16; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2016 - 1 BvR 1225/15 -, juris, Rn. 19; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2017 - 2 BvR 2157/15 -, juris, Rn. 32).
  • VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 39/16

    Finanzgerichtliche Kostenentscheidung; rechtliches Gehör;

    Hat sich das Gericht in einem solchen Fall eine abschließende Meinung gebildet, kann das Verfassungsgericht davon ausgehen, dass eine für den Beteiligten günstigere Lösung ausgeschlossen ist, die Entscheidung also nicht auf der Gehörsverletzung beruht (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 -, juris Rn. 27; vom 7. Oktober 2009 - 1 BvR 178/09 -, juris Rn. 10; vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 409/09 -, juris Rn. 26; vom 29. Juli 2016 - 1 BvR 1225/15 -, juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2021 - 2 L 127/19

    Berichtigung der Liegenschaftskarte; Bindungswirkung eines rechtskräftigen

    e) Unter Gliederungspunkt "V. 5." (S. 78, GA Bl. 128) rügt der Kläger eine Divergenz zu dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juli 2016 - 1 BvR 1225/15 - zu den Kriterien für eine Verletzung des rechtlichen Gehörs.

    Wenn aber ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang eindeutig von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2016 - 1 BvR 1225/15 - juris Rn. 10 f.).

  • BVerwG, 14.06.2023 - 8 B 42.22

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Klage gegen

    Die Klägerin rügt eine Abweichung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 26. März 1976 - 4 C 7.74 - (BVerwGE 50, 282), in den Beschlüssen vom 10. Oktober 2006 - 4 BN 29.06 - (juris) und 11. März 2010 - 7 B 36.09 - (Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 89) sowie das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 29. Juli 2016 - 1 BvR 1225/15 - (juris) aufgestellt haben sollen.
  • BGH, 21.02.2017 - V ZR 125/16

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

  • BVerwG, 14.06.2023 - 8 B 44.22

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Klage gegen

  • BVerwG, 14.06.2023 - 8 B 43.22

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Klage gegen

  • BVerfG, 28.03.2022 - 1 BvR 2210/21

    Erstattung der notwendigen Auslagen bei Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde

  • OVG Bremen, 04.09.2019 - 2 LA 289/18

    Ruhen der Versorgungsbezüge bei Verwendungseinkommen; Besoldung und Versorgung -

  • LSG Baden-Württemberg, 02.02.2017 - L 6 SB 669/16
  • OVG Bremen, 25.01.2018 - 1 LA 267/16

    Zuwendungsbescheide für Betriebskosten von Kinderkrippen - Gewerbeertragssteuer;

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