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   BVerfG, 29.08.1995 - 2 BvR 175/95   

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BVerfG, 29.08.1995 - 2 BvR 175/95 (https://dejure.org/1995,2111)
BVerfG, Entscheidung vom 29.08.1995 - 2 BvR 175/95 (https://dejure.org/1995,2111)
BVerfG, Entscheidung vom 29. August 1995 - 2 BvR 175/95 (https://dejure.org/1995,2111)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 397 § 402 § 411 Abs. 3
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Beweisanträge - Sachverständigengutachten - Zeugenvernehmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 183
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 21.10.1986 - VI ZR 15/85

    Haftungsausfüllende Kausalität - Haftungsbegründende Kausalität - Beweiswürdigung

    Auszug aus BVerfG, 29.08.1995 - 2 BvR 175/95
    Es ist aber in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß das Gericht seine Ermessensfreiheit verletzt, wenn es bei einem unzulänglichen, unvollständigen, widersprüchlichen, mißverständlichen oder unverständlichen schriftlichen Gutachten nicht zunächst von der Möglichkeit der Anhörung des Sachverständigen Gebrauch macht (vgl. Münchner Kommentar zur Zivilprozeßordnung, § 411 Rn 10 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 21. Oktober 1986 - VI ZR 15/85 - NJW-RR 1987, S. 339 [340]; NJW 1981, S. 2009 [2010]).

    Der Partei muß also auf ihren Antrag hin ermöglicht werden, den Sachverständigen, der ein schriftliches Gutachten vorgelegt hat, zu einzelnen Details des Gutachtens zu befragen (vgl. BGH, NJW-RR 1987, S. 339 [340]).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 29.08.1995 - 2 BvR 175/95
    Da nicht ersichtlich ist, daß eine erneute Entscheidung des Oberlandesgerichts unter Vermeidung der aufgezeigten Gehörsversagungen mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 90, 22 [26]), ist das angegriffene Urteil aufzuheben; die Sache ist an das Oberlandesgericht zurückzuverweisen (§§ 93c Abs. 2, 95 Abs. 2 BVerfGG ).
  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 15/88

    Rechtsfolgen des Verstoßes gegen eine Unfallverhütungsvorschrift; Begriff der

    Auszug aus BVerfG, 29.08.1995 - 2 BvR 175/95
    Dies ist nicht bereits dann der Fall, wenn das schriftliche Gutachten dem Gericht vollständig und überzeugungsfähig erscheint (BGH, NJW-RR 1989, 339 [340]), sondern nur dann, wenn die Notwendigkeit einer Erörterung überhaupt nicht begründet wird, wenn die an den Sachverständigen zu richtenden Fragen nicht genau genannt werden oder nur beweisunerhebliche Fragen angekündigt werden (vgl. Münchner Kommentar zur Zivilprozeßordnung, § 411, Rn 12).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 29.08.1995 - 2 BvR 175/95
    Erhebliche Beweisanträge müssen vom Gericht grundsätzlich berücksichtigt werden (BVerfGE 60, 250 [252]; 65, 305 [307]; 69, 145 [148]; 79, 51 [62]).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 29.08.1995 - 2 BvR 175/95
    Grundsätzlich gilt außerdem, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden dürfen, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (BVerfGE 64, 135 [144]; stRspr).
  • BGH, 21.09.1982 - VI ZR 130/81

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

    Auszug aus BVerfG, 29.08.1995 - 2 BvR 175/95
    Abgelehnt werden kann ein solcher Antrag prozeßordnungsgemäß nur dann, wenn er rechtsmißbräuchlich gestellt worden ist (BGHZ 24, 9 [14] und BGH, NJW 1983, S. 340 [341]; NJW 1986, S. 2886 [2887]).
  • BGH, 27.02.1957 - IV ZR 290/56

    Rechtsstellung des Scheinvaters

    Auszug aus BVerfG, 29.08.1995 - 2 BvR 175/95
    Abgelehnt werden kann ein solcher Antrag prozeßordnungsgemäß nur dann, wenn er rechtsmißbräuchlich gestellt worden ist (BGHZ 24, 9 [14] und BGH, NJW 1983, S. 340 [341]; NJW 1986, S. 2886 [2887]).
  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

    Auszug aus BVerfG, 29.08.1995 - 2 BvR 175/95
    Die Gelegenheit, einen Gegenbeweis anzutreten, darf der Partei nicht abgeschnitten werden (BVerfGE 10, 177 [182 f.]).
  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft

    Auszug aus BVerfG, 29.08.1995 - 2 BvR 175/95
    Denn ohne den vollständigen Text des angefochtenen Urteils ließen sich die Erfolgsaussichten der Beschwerde nicht beurteilen (vgl. BVerfGE 15, 288 [292]).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 29.08.1995 - 2 BvR 175/95
    Beweisangebote dürfen deshalb nicht aus Gründen, die außerhalb des Prozeßrechts liegen, unberücksichtigt gelassen werden (BVerfGE 50, 32 [35]; 53, 205 [206]).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

  • BGH, 03.06.1986 - VI ZR 95/85

    Pflicht zur erneuten mündlichen Anhörung eines Sachverständigen

  • BGH, 17.01.1991 - VII ZB 13/90

    Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen im Hinblick auf eine Berichtigung des

  • BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 1049/79

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

  • BGH, 18.09.2009 - V ZR 75/08

    Haftung für Schäden durch Abschießen einer Feuerwerksrakete auf dem

    Das Landgericht hätte daher, sofern es von einer lückenlosen Verkleidung der Scheune mit nicht brennbaren Baustoffen ausgehen wollte, den Parteien zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung zunächst rechtliches Gehör (§ 139 Abs. 2 ZPO) gewähren müssen (BVerfG NJW-RR 1996, 183, 184 ; BGH, Urt. v. 6. Mai 1993, I ZR 84/91, NJW-RR 1993, 1122, 1123).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2024 - VerfGH 49/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung der Berufung in einem

    Selbst dem § 291 ZPO unterfallende offenkundige Tatsachen - insoweit kann offen bleiben, ob und in welchem Umfang es sich hier um solche handelte - müssen ordnungsgemäß in das Verfahren eingeführt werden und dürfen vom Gericht nur verwertet werden, wenn die andere Partei hierzu rechtliches Gehör erhalten hat (siehe BVerfG, Beschlüsse vom 3. November 1959 - 1 BvR 13/59, BVerfGE 10, 177 = juris, Rn. 14 ff., und vom 29. August 1995 - 2 BvR 175/95, NJW-RR 1996, 183 = juris, Rn. 27).
  • BVerwG, 17.09.2019 - 1 B 43.19

    Voraussetzungen der Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung des Gutachtens

    Dies entspricht auch der ständigen Spruchpraxis des Bundesverfassungsgerichts (s. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. August 1995 - 2 BvR 175/95 - NJW-RR 1996, 183, vom 3. Februar 1998 - 1 BvR 909/94 - ZIP 1998, 1047 , vom 17. Januar 2012 - 1 BvR 2728/10 - NJW 2012, 1346 Rn. 11 ff., vom 6. März 2013 - 2 BvR 2918/12 - NJW-RR 2013, 626 und vom 24. August 2015 - 2 BvR 2915/14 - FamRZ 2015, 2042 Rn. 15 ff.), die überwiegend zu einer im Detail andere Akzente setzenden Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte ergangen ist (aus jüngerer Zeit etwa BGH, Beschluss vom 30. Mai 2017 - VI ZR 439/16 - MDR 2017, 1320 Rn. 6, vom 14. November 2017 - VIII ZR 101/17 - MDR 2018, 358 Rn. 10, vom 10. Juli 2018 - VI ZR 580/15 - NJW 2018, 3097 Rn. 8 f. und vom 7. Mai 2019 - VI ZR 257/17 - juris Rn. 8).

    Die Nichtberücksichtigung eines Erläuterungsantrages erfordert grundsätzlich eine rechtsmissbräuchliche Antragstellung, die nicht schon dann vorliegt, wenn das schriftliche Gutachten dem Gericht vollständig und überzeugungsfähig erscheint, sondern nur dann, wenn die Notwendigkeit einer Erörterung überhaupt nicht begründet wird bzw. wenn die an den Sachverständigen zu richtenden Fragen nicht genau genannt oder nur beweisunerhebliche Fragen angekündigt werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. August 1995 - 2 BvR 175/95 - NJW-RR 1996, 183 ).

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