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   BVerfG, 29.08.2011 - 1 BvR 280/09   

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BVerfG, 29.08.2011 - 1 BvR 280/09 (https://dejure.org/2011,5061)
BVerfG, Entscheidung vom 29.08.2011 - 1 BvR 280/09 (https://dejure.org/2011,5061)
BVerfG, Entscheidung vom 29. August 2011 - 1 BvR 280/09 (https://dejure.org/2011,5061)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 34a Abs 3 BVerfGG, Art 1 EGRL 78/2000, Art 2 EGRL 78/2000, Art 3 Abs 1 Buchst c EGRL 78/2000
    Anordnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung - Gegenstandswertfestsetzung auf 10.000 Euro - Gleichbehandlung von in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Versorgungsempfängern mit Ehegatten im Hinblick auf ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 34a Abs 3 BVerfGG, Art 1 EGRL 78/2000, Art 2 EGRL 78/2000, Art 3 Abs 1 Buchst c EGRL 78/2000
    Anordnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung - Gegenstandswertfestsetzung auf 10.000 Euro - Gleichbehandlung von in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Versorgungsempfängern mit Ehegatten im Hinblick auf ...

  • Wolters Kluwer

    Berechnung des fiktiven Nettoentgelts i.R.d. der Berechnung von Betriebsrentenanwartschaften im öffentlichen Dienst in Form sogenannter Startgutschriften bei eingetragenen Lebenspartnern

  • rewis.io

    Anordnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung - Gegenstandswertfestsetzung auf 10.000 Euro - Gleichbehandlung von in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Versorgungsempfängern mit Ehegatten im Hinblick auf ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Anordnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung - Gegenstandswertfestsetzung auf 10.000 Euro - Gleichbehandlung von in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Versorgungsempfängern mit Ehegatten im Hinblick auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des fiktiven Nettoentgelts i.R.d. der Berechnung von Betriebsrentenanwartschaften im öffentlichen Dienst in Form sogenannter Startgutschriften bei eingetragenen Lebenspartnern

  • datenbank.nwb.de

    Anordnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung - Gegenstandswertfestsetzung auf 10.000 Euro - Gleichbehandlung von in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Versorgungsempfängern mit Ehegatten im Hinblick auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2011 - 1 BvR 280/09
    Über die Hauptsache ist infolge der Erledigungserklärung nicht mehr zu entscheiden (vgl. BVerfGE 85, 109 ).

    In diesem Fall ist es billig, die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen in gleicher Weise zuzubilligen, wie wenn seiner Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 1998 - 2 BvR 356/97 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2004 - 1 BvR 363/04 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Oktober 2004 - 1 BvR 781/04 -, juris; BVerfGK 5, 316 ).

  • EuGH, 10.05.2011 - C-147/08

    Zusatzversorgungsbezüge eines in einer Lebenspartnerschaft lebenden Partners, die

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2011 - 1 BvR 280/09
    Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschied durch Urteil vom 10. Mai 2011 - C-147/08 - (NJW 2011, S. 2187-2191), dass Art. 1 in Verbindung mit den Art. 2 und 3 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 2000/78 einer Regelung entgegensteht, wonach ein in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebender Versorgungsempfänger keine Zusatzversorgungsbezüge erhält, die den einem nicht dauernd getrennt lebenden verheirateten Versorgungsempfänger gewährten entsprechen, obwohl nach nationalem Recht die eingetragene Lebenspartnerschaft die Personen gleichen Geschlechts in eine Situation versetzt, die in Bezug auf diese Versorgungsbezüge mit der Situation von Ehegatten vergleichbar ist.

    Es kann auch davon ausgegangen werden, dass sie das Begehren des Beschwerdeführers in Ansehung des Urteils des EuGH vom 10. Mai 2011 (a.a.O.), auf das sie in dem Mitteilungsschreiben über die Neuberechnung ausdrücklich Bezug nahm, inzwischen selbst als berechtigt erachtet.

  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2011 - 1 BvR 280/09
    In diesem Fall ist es billig, die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen in gleicher Weise zuzubilligen, wie wenn seiner Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 1998 - 2 BvR 356/97 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2004 - 1 BvR 363/04 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Oktober 2004 - 1 BvR 781/04 -, juris; BVerfGK 5, 316 ).
  • BVerfG, 06.10.2004 - 1 BvR 781/04

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens gegen

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2011 - 1 BvR 280/09
    In diesem Fall ist es billig, die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen in gleicher Weise zuzubilligen, wie wenn seiner Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 1998 - 2 BvR 356/97 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2004 - 1 BvR 363/04 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Oktober 2004 - 1 BvR 781/04 -, juris; BVerfGK 5, 316 ).
  • BVerfG, 10.06.2005 - 1 BvR 2790/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ausschluss des Umgangsrechts in Sachen

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2011 - 1 BvR 280/09
    In diesem Fall ist es billig, die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen in gleicher Weise zuzubilligen, wie wenn seiner Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 1998 - 2 BvR 356/97 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2004 - 1 BvR 363/04 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Oktober 2004 - 1 BvR 781/04 -, juris; BVerfGK 5, 316 ).
  • BVerfG, 11.05.2004 - 1 BvR 363/04

    Versagung der Prozesskostenhilfe für Unterhaltsansprüche der Mutter eines

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2011 - 1 BvR 280/09
    In diesem Fall ist es billig, die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen in gleicher Weise zuzubilligen, wie wenn seiner Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 1998 - 2 BvR 356/97 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2004 - 1 BvR 363/04 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Oktober 2004 - 1 BvR 781/04 -, juris; BVerfGK 5, 316 ).
  • BVerfG, 02.02.1998 - 2 BvR 356/97

    Erstattung der notwendigen Auslagen bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2011 - 1 BvR 280/09
    In diesem Fall ist es billig, die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen in gleicher Weise zuzubilligen, wie wenn seiner Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 1998 - 2 BvR 356/97 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2004 - 1 BvR 363/04 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Oktober 2004 - 1 BvR 781/04 -, juris; BVerfGK 5, 316 ).
  • BGH, 07.07.2010 - IV ZR 267/04

    Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der

    Auf die Verfassungsbeschwerde des Klägers hat das Bundesverfassungsgericht den Teil des Verfahrens, der die Zugrundelegung der Steuerklasse III/0 bei der Berechnung der Startgutschrift betrifft, abgetrennt und führt dieses als eigenständiges Verfahren weiter (1 BvR 280/09).

    Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten, welches vom Ausgang des abgetrennten Verfahrens 1 BvR 280/09 des Bundesverfassungsgerichts abhängig ist.

  • BGH, 14.12.2011 - IV ZR 267/04

    Anspruch einer in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Person auf

    Das Verfahren betreffend die Zugrundelegung der Steuerklasse III/0 bei der Berechnung der Startgutschriften hat das Bundesverfassungsgericht abgetrennt und als eigenständiges Verfahren behandelt (1 BvR 280/09).
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