Rechtsprechung
   BVerfG, 29.08.2017 - 2 BvR 863/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,32575
BVerfG, 29.08.2017 - 2 BvR 863/17 (https://dejure.org/2017,32575)
BVerfG, Entscheidung vom 29.08.2017 - 2 BvR 863/17 (https://dejure.org/2017,32575)
BVerfG, Entscheidung vom 29. August 2017 - 2 BvR 863/17 (https://dejure.org/2017,32575)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,32575) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 60 Abs 1 AufenthG, § 60 Abs 2 AufenthG, Art 21 EURL 33/2013
    Stattgebender Kammerbeschluss: erhöhte Schutzbedürftigkeit einer Familie mit Kindern bzw einer alleinerziehenden Mutter mit Kindern erfordert besondere Berücksichtigung im Falle einer Abschiebung - hier: Abschiebung einer aus Syrien stammenden, alleinerziehenden Mutter ...

  • Wolters Kluwer

    Besondere Berücksichtigung der Belange von Familien mit Kindern i.R. deren Rückführung (hier: nach Bulgarien); Gerichtliche Verkennung der aus dem Recht auf rechtliches Gehör folgenden Maßgaben in verfassungsrechtlich relevanter Weise

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: erhöhte Schutzbedürftigkeit einer Familie mit Kindern bzw einer alleinerziehenden Mutter mit Kindern erfordert besondere Berücksichtigung im Falle einer Abschiebung - hier: Abschiebung einer aus Syrien stammenden, alleinerziehenden Mutter ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besondere Berücksichtigung der Belange von Familien mit Kindern i.R. deren Rückführung (hier: nach Bulgarien); Gerichtliche Verkennung der aus dem Recht auf rechtliches Gehör folgenden Maßgaben in verfassungsrechtlich relevanter Weise

  • rechtsportal.de

    Besondere Berücksichtigung der Belange von Familien mit Kindern i.R. deren Rückführung (hier: nach Bulgarien); Gerichtliche Verkennung der aus dem Recht auf rechtliches Gehör folgenden Maßgaben in verfassungsrechtlich relevanter Weise

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: erhöhte Schutzbedürftigkeit einer Familie mit Kindern bzw einer alleinerziehenden Mutter mit Kindern erfordert besondere Berücksichtigung im Falle einer Abschiebung - hier: Abschiebung einer aus Syrien stammenden, alleinerziehenden Mutter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebung einer Mutter mit vier Kindern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde - und die verfristete Anhörungsrüge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - und die Entscheidungsgründe

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (10)

  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2017 - 2 BvR 863/17
    Unabhängig davon, ob Abschiebungen nach Bulgarien unter den derzeitigen Bedingungen überhaupt zulässig sind und welche Vorgaben für die Rückführung anerkannt Schutzberechtigter gelten - über diese Fragen wird im vorliegenden Verfahren nicht entschieden -, ist angesichts der Bestimmungen der EU-Aufnahmerichtlinie für besonders schutzbedürftige Personen in Art. 21 ff., der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2014 (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. September 2014 - 2 BvR 732/14 -, juris, Rn. 10 ff.) und der Tarakhel-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Entscheidung vom 4. November 2014 - 29217/12 -) eindeutig, dass den Belangen von Familien mit Kindern besonders Rechnung getragen werden muss.

    Auch wenn die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2014 (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. September 2014 - 2 BvR 732/14 -, juris, Rn. 10 ff.) und die Tarakhel-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Entscheidung vom 4. November 2014 - 29217/12 -) die Rückführung von Eltern mit Kindern betreffen, ist in der Konstellation einer alleinerziehenden Mutter von vier Kindern erst recht zu verlangen, dass das Verwaltungsgericht darlegt, worin es die Möglichkeit sieht, dass die Familie in Bulgarien eine gesicherte Unterkunft erhält, um Gesundheitsgefahren auszuschließen und den besonderen Belangen von Familien mit Kindern Rechnung zu tragen.

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 732/14

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2017 - 2 BvR 863/17
    Unabhängig davon, ob Abschiebungen nach Bulgarien unter den derzeitigen Bedingungen überhaupt zulässig sind und welche Vorgaben für die Rückführung anerkannt Schutzberechtigter gelten - über diese Fragen wird im vorliegenden Verfahren nicht entschieden -, ist angesichts der Bestimmungen der EU-Aufnahmerichtlinie für besonders schutzbedürftige Personen in Art. 21 ff., der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2014 (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. September 2014 - 2 BvR 732/14 -, juris, Rn. 10 ff.) und der Tarakhel-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Entscheidung vom 4. November 2014 - 29217/12 -) eindeutig, dass den Belangen von Familien mit Kindern besonders Rechnung getragen werden muss.

    Auch wenn die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2014 (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. September 2014 - 2 BvR 732/14 -, juris, Rn. 10 ff.) und die Tarakhel-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Entscheidung vom 4. November 2014 - 29217/12 -) die Rückführung von Eltern mit Kindern betreffen, ist in der Konstellation einer alleinerziehenden Mutter von vier Kindern erst recht zu verlangen, dass das Verwaltungsgericht darlegt, worin es die Möglichkeit sieht, dass die Familie in Bulgarien eine gesicherte Unterkunft erhält, um Gesundheitsgefahren auszuschließen und den besonderen Belangen von Familien mit Kindern Rechnung zu tragen.

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2017 - 2 BvR 863/17
    Deshalb müssen, damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 86, 133 ).

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. auch BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ).

  • VG Minden, 13.03.2017 - 11 L 410/17
    Auszug aus BVerfG, 29.08.2017 - 2 BvR 863/17
    Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Minden vom 13. März 2017 - 11 L 410/17.A - und vom 20. April 2017 - 11 L 784/17.A - verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 28.11.2013 - 2 BvR 2784/12

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Rechtswegerschöpfung;

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2017 - 2 BvR 863/17
    Die verfristete Einlegung eines zum Rechtsweg gehörenden Rechtsbehelfs kann dem Beschwerdeführer jedoch dann nicht entgegengehalten werden, wenn sich das Fachgericht mit dem Rechtsbehelf in der Sache auseinandergesetzt hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2013 - 2 BvR 2784/12 -, juris, Rn. 19; BVerfGK 13, 409 , für den Fall von hilfsweisen Ausführungen in der Sache; Burkiczak/Henke, BVerfGG, 2015, § 90 Rn. 169).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2017 - 2 BvR 863/17
    Deshalb müssen, damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2017 - 2 BvR 863/17
    Die Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG (vgl. dazu auch BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2017 - 2 BvR 863/17
    Deshalb müssen, damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2017 - 2 BvR 863/17
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. auch BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 18.03.2008 - 1 BvR 125/06

    Verletzung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit iSv Art 2 Abs 1 GG durch

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2017 - 2 BvR 863/17
    Die verfristete Einlegung eines zum Rechtsweg gehörenden Rechtsbehelfs kann dem Beschwerdeführer jedoch dann nicht entgegengehalten werden, wenn sich das Fachgericht mit dem Rechtsbehelf in der Sache auseinandergesetzt hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2013 - 2 BvR 2784/12 -, juris, Rn. 19; BVerfGK 13, 409 , für den Fall von hilfsweisen Ausführungen in der Sache; Burkiczak/Henke, BVerfGG, 2015, § 90 Rn. 169).
  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert ist (vgl. BVerfGE 86, 133 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. August 2017 - 2 BvR 863/17 -, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. November 2017 - 2 BvR 1131/16 -, Rn. 48; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2018 - 2 BvR 2026/17 -, Rn. 14).

    Hierzu müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 27, 248 ; 86, 133 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. August 2017 - 2 BvR 863/17 -, Rn. 15; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2018 - 2 BvR 1731/18 -, Rn. 28; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2019 - 2 BvR 453/19 -, Rn. 9).

  • BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilprozessuale

    (1) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht somit, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 ; 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. August 2017 - 2 BvR 863/17 -, juris, Rn. 15).
  • BVerfG, 25.10.2019 - 2 BvR 498/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht somit, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. August 2017 - 2 BvR 863/17 -, Rn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht