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BVerfG, 29.09.2006 - 1 BvR 2026/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 31.07.2008 - 1 BvR 416/08
Statthaftigkeit einer Anhörungsrüge im Verfahren der Richterablehnung vor den …
Das Landesarbeitsgericht wird allerdings, sofern sich die Anhörungsrügen vom 4. Februar 2008 als statthaft und auch im Übrigen als zulässig erweisen, bei der erneuten Beurteilung der Einwände des Beschwerdeführers berücksichtigen müssen, dass Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich verletzt sein kann, wenn ein Gericht, bei dem ein Antrag auf Verlängerung einer Frist zur Stellungnahme gestellt ist, zur Hauptsache entscheidet, ohne zuvor den Antrag auf Fristverlängerung beschieden zu haben (vgl. BVerfGE 18, 399 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 153/02 -, NVwZ 2003, S. 859 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. September 2006 - 1 BvR 2026/06 -, JURIS; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 2. Juli 1998 - BVerwG 9 B 535.98 -, NVwZ-RR 1998, S. 783).Insoweit könnte allerdings zu bedenken sein, ob der - wiederholte - Antrag, ohne dass der Beschwerdeführer auf eine Verlängerung hätte vertrauen können, so spät gestellt wurde, dass er entweder vor Fristablauf ohnehin nicht mehr hätte beschieden werden können oder dass jedenfalls keine Möglichkeit mehr bestanden hätte, bei einer Ablehnung des Antrags noch zur Sache vorzutragen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. September 2006 - 1 BvR 2026/06 -, JURIS).
- VGH Bayern, 26.03.2018 - 12 BV 17.1765
Erteilung von zweckentfremdungsrechtlichen Negativattesten für Wohnungen
Ebenso wenig war über den am letzten Tag der Frist zum dritten Mal gestellten und bereits mehrfach ablehnend entschiedenen Antrag auf erneute Fristverlängerung vor Entscheidung in der Hauptsache erneut (ablehnend) zu entscheiden (vgl. BVerfG, B.v. 29.9.2006 - 1 BvR 2026/06 - juris, Rn. 13 m.w.N.; siehe auch Burkiczak, NVwZ 2016, 806 [811]). - LSG Hessen, 29.01.2016 - L 5 R 292/15
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Verletzung rechtlichen Gehörs; …
Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs hat Grundrechtsqualität (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz ) und garantiert den Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren, dass sie hinreichende Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern und dadurch die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Februar 2003, 2 BvR 153/02 m. w. N.), wobei der Anspruch aus den Elementen des Rechts auf Information, des Rechts auf Äußerung und des Rechts auf Berücksichtigung besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. September 2006, 1 BvR 2026/06;… Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer a.a.O., § 62 Rdnr. 6 m.w.N.). - BSG, 29.08.2016 - B 13 R 184/16 B Mit der nicht näher konkretisierten und schon deshalb nicht ohne Weiteres glaubhaften Behauptung, dass es "dem Kläger derzeit sehr schlecht geht und er krank war", wurde kein erheblicher Grund vorgetragen, der zwingend eine Fristverlängerung gebieten würde (§ 65 S 1, § 202 S 1 SGG iVm § 224 Abs. 2 ZPO - s hierzu BSG Beschluss vom 9.4.2003 - B 5 RJ 140/02 B - Juris RdNr 9 f; BVerfG Beschluss vom 29.9.2006 - 1 BvR 2026/06 - Juris RdNr 10 f).